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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2005/0439  

Betreff: 1. Kanalerneuerung Haldenstraße / Mittelstraße
2. Fahrbahnerneuerung Haldenstraße / Mittelstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau KupschAktenzeichen:53/4
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Heßmann, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
24.05.2005 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Entscheidung
02.06.2005 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte (offen)     

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

Haushaltsstelle:

Verw.-/Vermögenshaushalt:

Beschlussvorschlag 1.:

Ausgaben:    500.000,00 €

 

Beschlussvorschlag 2.:

Ausgaben:     272.000,00 €

 

1.700.950/645/4

 

 

1.630................

 

Vermögenshaushalt

 

 

Siehe „Finanzierung“ in der

Begründung zu Beschlussvorschlag 2

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt:

 

1.    Den Abwasserkanal in der Haldenstraße und Mittelstraße zu erneuern.

 

2.    Die Fahrbahnerneuerung in der Haldenstraße und Mittelstraße auf der gesamten Breite

       unter Vorbehalt der Mittelbereitstellung.

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

Zu Beschlussvorschlag 1.:

 

Der vorhandene Abwasserkanal in der Haldenstraße und Mittelstraße, Baujahre 1903, 1908 und 1913 hat erhebliche bauliche Schäden (Rohrbrüche, Rohrversätze, Risse, Rohrkorrosionen usw.). Daher muss der Kanal in der Haldenstraße und Mittelstraße auf einer Länge von ca. 510 m erneuert werden.

Die Baumaßnahme ist im Abwasserbeseitigungskonzept unter den Nummern 1.26.1 und 2.26.14 vorgesehen.

 


 

Zu Beschlussvorschlag 2.:

 

Die Fahrbahnen in der Haldenstraße und Mittelstraße haben eine Oberfläche aus Natursteinkleinpflaster. Die Oberfläche weist starke Unebenheiten und Schäden auf. Durch den Kanalbau ist zu erwarten, dass die Fahrbahndecke größtenteils zerstört wird.

Zudem haben die Baumwurzeln die vorhandenen Naturbordsteine  in der Haldenstraße zwischen Behrensstraße und Neustraße soweit in die Fahrbahn verschoben, dass eine Verkehrsgefährdung besteht.

Der Kanalbau wird die Kosten für die Schäden an der Fahrbahnkonstruktion, die er verursacht, in voller Höhe übernehmen.

Im Anschluss an die Kanalbauarbeiten werden die Haldenstraße und Mittelstraße auf gesamter Breite und Länge im Vollausbau, inkl. Frostschutzschicht und Schottertragschicht der Bauklasse V wiederhergestellt (Oberfläche vorhandenes Natursteinkleinpflaster). In der Haldenstraße zwischen Behrensstraße und Neustraße werden die Bordsteine um jeweils 25 cm nach innen versetzt.

Der heutige Fahrbahnaufbau entspricht in keinster Weise mehr dem heutigen technischen Sachstand. Durch den Eingriff des Kanalbaus sowie durch die bereits durchgeführten Arbeiten diverser Versorgungsträger wird die Verbundwirkung derart zerstört, dass zwingend eine Kompletterneuerung der Fahrbahn erforderlich wird. Diese Erneuerung muss daher entsprechend der Ortssatzung für straßenbauliche Maßnahmen umgelegt werden.

 

Die Verwaltung wird die Fahrbahnerneuerungen nach Fertigstellung nach § 8 KAG abrechnen.

 

Die geschätzten beitragsfähigen Kosten betragen in der

 

Haldenstraße   zwischen Behrensstraße und Neustraße                ca. 100.000,00 €

            Haldenstraße    zwischen Neustraße und Von-der-Heydt-Straße     ca.   78.000,00 €

            Mittelstraße       zwischen Behrensstraße und Neustraße                ca.   84.000,00 €

 

Bei der Haldenstraße und Mittelstraße handelt es sich um Anliegerstraßen, die nach der zurzeit gültigen Straßenbaubeitragssatzung einen Anteil der Beitragspflichtigen von 50 % (bis 5,5 m Breite) festlegt.

 

Finanzierung

Die Kanalsanierung ist eine Maßnahme des Abwasserbeseitigungskonzeptes. Um technische und wirtschaftliche Synergieeffekte zu realisieren, muss die Fahrbahnerneuerung zusammen mit der Kanalerneuerung ausgeschrieben und hergestellt werden. Mit der Maßnahme zu 2. kann erst begonnen werden, wenn im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt worden sind.

 

 

 

Leistungsumfang:

 

              1 Stück            Baustelleneinrichtung

ca. 3.360 qm               Straßenaufbruch

ca. 2.460 cbm             Bodenaushub

ca. 3.840 qm               Baugrubenverbau

ca.    110 m                 Betonrohre DN 300 mm

ca.    390 m                 Betonrohre DN 400 mm

ca.      12 Stück            Schachtbauwerke

ca. 3.360 qm               Straßenwiederherstellung (Vollausbau auf

                                    gesamter Straßenbreite in Bauklasse V)

 

 

 

Bauzeit. evtl. Oktober 2005 – April 2006

 

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

(Bornfelder)

 Stadtdirektor

 

Anlage

Anlage

Lageplan

Plan Sanierung Baumscheiben

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lageplan Kanalerneuerung Haldenstraße / Mittelstraße (699 KB) PDF-Dokument (539 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Plan Sanierung Baumscheiben (128 KB)