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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2005/0466  

Betreff: Baulicher Zustand des Einwohner- und Bürgeramtes sowie des Rathaus Herne
- Anfrage der Bezirksverordneten Przybyl vom 19. Mai 2005 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:BVO Przybyl, GabrieleAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:Gebäudemanagement Herne
Bearbeiter/-in: Peter, Jochen   
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Herne-Mitte Entscheidung
02.06.2005 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Die Neugestaltung des Marktplatzes in Verbindung mit der Sanierung des Sparkassengebäudes am Berliner Platz nimmt Konturen an

Die Neugestaltung des Marktplatzes in Verbindung mit der Sanierung des Sparkassengebäudes am Berliner Platz nimmt Konturen an und wird bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. In der Gesamtheit wird der Herner Marktplatz durch das Rathaus, das Amtsgerichtsgebäude, das Polizeigebäude mit der daran anschließenden Verwaltungsstelle des Bürger- und Einwohneramtes (ehemaliges Gebäude der Herner Sparkasse) eingerahmt. Das besondere dieser Umrahmung des Marktplatzes ist das Fassadenensemble in seiner Gesamtheit.

 

Der positive Gesamteindruck wird jedoch dadurch getrübt, dass die Fassade des Bürger- und Einwohneramtes schwarz, dreckig und verwittert ist.

 

Außerdem sind an der Balustrade des Eingangsbereichs des Herner Rathauses Risse, Vermosungen und Beschädigungen des Putzes deutlich erkennbar.

 

Die genannten städtischen Verwaltungsstellen werden täglich von mehreren hundert Bürgerinnen und Bürgern aufgesucht. Die beschriebenen unansehnlichen Zustände werden der Bedeutung der Gebäude, auch vor dem Hintergrund, dass diese unter Denkmalschutz stehen, nicht gerecht.

 

Ich frage daher die Verwaltung:

 

1.         Sind die Mängel an der Balustrade des Herner Rathauses bekannt?

2.         Ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, die Balustrade zu renovieren bzw. auszubessern? Wann werden entsprechende Maßnahmen unternommen?

3.         Teilt die Verwaltung die Ansicht, dass eine Reinigung der Außenfassade des Gebäudes des Einwohner- und Bürgeramtes zur Verbesserung des Erscheinungsbildes erforderlich ist?

4.         Wann werden entsprechende Maßnahmen unternommen? In welchem Umfang würden Kosten für die jeweiligen Maßnahmen anfallen?