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Die Wohn- und Geschäftshäuser auf der Bebelstraße können über die
Von-der-Heydt-Straße von Taxen angefahren werden, nicht aber aus südlicher
Richtung
Die Wohn- und
Geschäftshäuser auf der Bebelstraße können über die Von-der-Heydt-Straße von
Taxen angefahren werden, nicht aber aus südlicher Richtung. Ab Neustraße ist
die Durchfahrt nur für Busse und Radfahrer gestattet. Die Taxifahrer klagen
über den Umweg, den sie dadurch fahren müssen.
In diesem
Zusammenhang bitten DIE REPUBLIKANER um die Beantwortung folgender Fragen:
1.Kann die Bebelstraße ab Neustraße für
Taxen geöffnet werden?
2.Wann kann die Umsetzung erfolgen?
Die Anfrage wird von Herrn Becker wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1.:
Gegen die Freigabe der
Bebelstraße für Taxen bestehen aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht erhebliche
Bedenken.
Zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit für die dort verkehrenden Fußgänger wurde die derzeitige
Verkehrsführung angeordnet. Aufgrund der vorhandenen Verkehrsbeschilderung (VZ
250/Linienverkehr und Radfahrer frei) kann der Fußgänger darauf vertrauen, dass
dieser Straßenabschnitt in Fahrtrichtung Von-der-Heydt-Straße nicht vom Individualverkehr
befahren wird.
Die Freigabe der Durchfahrt für
Taxen würde dieser Regelung zur Verkehrsberuhigung inhaltlich widersprechen.
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für die Vergabe eines Auftrages zur landschaftsgärtnerischen Pflege im Stadtbezirk Herne-Mitte für den Zeitraum März 2010 bis Februar 2011
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung
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