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Ratsinformationssystem

Auszug - Verkehrssituation Fußweg "Straße des Bohrhammers" - Anfrage des Bezirksverordneten Hesse vom 31.03.2010 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 18
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 15.04.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:16 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2010/0204 Verkehrssituation Fußweg "Straße des Bohrhammers"
- Anfrage des Bezirksverordneten Hesse vom 31.03.2010 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage SPD
Verfasser:BVO Wilhelm Hesse
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 44 - Öffentliche Ordnung
Bearbeiter/-in: Peter, Jochen  FB 53 - Tiefbau und Verkehr
 
Beschluss

Schon länger beklagen sich Anwohner der „Straße des Bohrhammers“, über eine Gefährdung der Fußgänger, insbesondere der Kinder, die den Gehweg als Schulweg benutzen, durch auf dem Gehweg parkende und diesen auch befahrende Baustellenfahrzeuge

Schon länger beklagen sich Anwohner der „Straße des Bohrhammers“, über eine Gefährdung der Fußgänger, insbesondere der Kinder, die den Gehweg als Schulweg benutzen, durch auf dem Gehweg parkende und diesen auch befahrende Baustellenfahrzeuge.

 

Bei der Beratung einer entsprechenden Bürgereingabe in der Sitzung der Bezirksvertretung am 03.12.2009 hatte die Verwaltung die erneute Aufstellung von Absperrbaken zur Beseitigung der Gefährdungssituation abgelehnt. Die Beschwerdeführer haben sich nun mit Schreiben vom 02.03.2010 erneut an den Fachbereich Tiefbau und Verkehr gewandt, weil sich nach ihrer Einschätzung die Gefährdungssituation drastisch verschärft hat.

 

Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen durch die Verwaltung:

 

 

1.        Kann die Verwaltung aufgrund der erneuten Beschwerden sicherstellen, dass während der Bautätigkeit ein Beparken und Befahren durch Baufahrzeuge unterbleibt? Dies kann z.B. durch Aufstellen von Absperrbaken geschehen.

 

2.        Können hier häufiger Kontrollen durchgeführt werden, insbesondere zu Zeiten, wo Schulkinder den Gehweg nutzen wollen?

 

 

Herr Becker beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1.:

Wie bereits mehrfach erwähnt, wurde im Bereich der Straße des Bohrhammers seitens des Fachbereiches Tiefbau und Verkehr ein Prüfverfahren durchgeführt, dass den berechtigten Interessen der Anwohner in jeder Hinsicht gerecht wird.

Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die beschriebene Situation bezüglich des Beparkens und Befahrens des Gehweges nur in Ausnahmefällen zu beobachten war. Eine ständige Gefährdung der dort verkehrenden Fußgänger liegt daher nicht vor.

 

Die dauerhafte Absperrung des Fußwegbereiches erscheint hier nicht zwingend erforderlich.

 

Zu Frage 2.:

Die Verkehrsüberwachung und der KOD führen seit Monaten immer wieder gezielt Sonderkontrollen in diesem Bereich durch. Bei den Einsätzen wurde darauf geachtet, dass Zeiten abgedeckt wurden die vor Schulbeginn lagen und das Schulende abdeckten.

Hier konnten kaum Parkverstöße festgestellt werden. Diese Sonderkontrollen finden auch weiterhin statt.

Konkrete telefonische Beschwerden von besorgten Müttern, die darauf hinwiesen, dass der Bereich akut zugeparkt ist, konnten häufig direkt überprüft werden. Bei diesen zeitnahen Kontrollen wurden, wenn überhaupt, vereinzelt Baustellenfahrzeuge festgestellt, die widerrechtlich voll auf dem genannten Gehweg parkten.