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Ratsinformationssystem

Auszug - Verkehrssituation am Ärztehaus an der Wiescherstraße - Anfrage der Bezirksverordneten Kamm vom 30.03.2010 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 16
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 15.04.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:16 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2010/0200 Verkehrssituation am Ärztehaus an der Wiescherstraße
- Anfrage der Bezirksverordneten Kamm vom 30.03.2010 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:BVO Kamm, NicolaAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 44 - Öffentliche Ordnung
    FB 53 - Tiefbau und Verkehr
 
Beschluss

Schon mehrfach wurde die Verkehrssituation am Ärztehaus an der Wiescherstraße in der Bezirksvertretung Herne-Mitte thematisiert

Schon mehrfach wurde die Verkehrssituation am Ärztehaus an der Wiescherstraße in der Bezirksvertretung Herne-Mitte thematisiert. Es stellten sich jeweils kurzzeitige Besserungen ein. Mittlerweile herrscht hier jedoch wieder Chaos. Krankentransporte, Taxen und Privatfahrzeuge halten und parken in beiden Fahrtrichtungen in der zweiten Reihe. Der vor dem Ärztehaus befindliche Parkstreifen (eingeschränktes Halteverbot) ist meist von parkenden Fahrzeugen besetzt. Oft fahren Fahrzeuge auch verbotswidrig in den Schlagenkamp (Einbahnstraße). Für den fließenden Verkehr incl. ÖPNV führt dies gerade in den Hauptverkehrszeiten zu erheblichen Beeinträchtigungen.

 

Wir bitten daher, folgende Fragen durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

 

1.       Wird der Bereich regelmäßig kontrolliert?

2.       Gibt es laufende Gespräche mit den Beteiligten (Arztpraxen, Krankentransportunternehmen)?

3.       Wie kann die Situation für alle Beteiligten dauerhaft befriedigend gelöst werden?

 

 

Herr Becker beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1.:

Der Bereich und auch die Seitenstraßen werden regelmäßig durch die Mitarbeiter/innen der Verkehrsüberwachung überprüft. Eine permanente Überwachung kann nicht durchgeführt werden.

 

Zu Frage 2.:

Zurzeit werden keine konkreten Gespräche zwischen der Verwaltung und den Beteiligten geführt.

Der Bereich war in der Vergangenheit jedoch mehrfach Gegenstand verschiedener Anfragen sowohl aus den politischen Gremien als auch von Seiten der ansässigen Unternehmen.

 

Zu Frage 3.:

Die dort angeordnete Verkehrsbeschilderung ist nach Abwägung aller Interessen die geeignete Maßnahme zur Regelung der erforderlichen Fahrzeuganfahrten vor dem Ärztehaus.

Das VZ 286 (eingeschränktes Haltverbot) ermöglicht Krankentransportfahrzeugen, Taxen und ggf. Privatfahrzeugen (Transport verletzter Personen oder außergewöhnlich gehbehinderter Mitmenschen) die Nutzung des dort vorhandenen Seitensteifens.

Eine Reservierung der begrenzten Stellflächen für bestimmte Personengruppen erscheint nicht sinnvoll.