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Beschluss |
In der letzten Zeit berichten die Anwohner im Bereich Overwegstraße / Amalienstraße / Otto-Hue-Straße über mangelnde Parkmöglichkeiten, insbesondere in der Zeit nach 18.00 Uhr. Zwar ist das Parken auf der Overwegstraße in westlicher Richtung bis zu Straße Westring erlaubt und in östlicher Richtung auf dem Bürgersteig bis zur Amalienstraße erlaubt, dies sei jedoch nicht ausreichend.
In östlicher Fahrtrichtung nach der Einmündung Amalienstraße bis zum Kreuzungsbereich Otto-Hue-Straße ist das Parken untersagt (Zeichen 283).
Wir bitten daher die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist der Verwaltung die geschilderte Problematik bekannt?
2. Könnte die Verkehrssituation dadurch entspannt werden, dass in östlicher Fahrtrichtung, nach der Einmündung Amalienstraße bis zum Kreuzungsbereich Otto- Hue-Straße, das absolutes Halteverbot (Zeichen 283) durch ein Zusatzschild auf die Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr eingeschränkt wird?
Herr Becker antwortet:
Zu Frage 1.:
Die Parkraumsituation im Wohnquartier zwischen Westring und Otto-Hue-Straße ist der Verwaltung bekannt. Aufgrund der dichten Wohnbebauung ist die Zahl der Stellplätze vor den Häusern knapp bemessen.
Zu Frage 2.:
Die zeitliche Begrenzung des angeordneten Haltverbots an der Overwegstraße zwischen Amalienstraße und Otto-Hue-Straße ist kein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Parkraumsituation.
Da an der gegenüberliegenden Fahrbahnseite geparkt werden darf, würde durch eine Parkzulassung im beschriebenen Bereich die Fahrbahn der Overwegstraße auf eine Fahrspur reduziert. Dies kann im Fall sich begegnender Kraftfahrzeuge Gefahrensituationen herbeiführen.
Von der Otto-Hue-Straße in die Overwegstraße abbiegende Fahrzeuge sind nicht rechtzeitig erkennbar.
Aus diesem Grund sollte die bestehende Haltverbotregelung beibehalten werden.