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Auszug - Ansiedlung eines dritten Supermarktes im Nahversorgungsbereich in Holsterhausen - Anfrage des Bezirksverordneten Schmidt vom 31.03.2010 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 12
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 15.04.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:16 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2010/0212 Ansiedlung eines dritten Supermarktes im Nahversorgungsbereich in Holsterhausen
- Anfrage des Bezirksverordneten Schmidt vom 31.03.2010 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage SPD
Verfasser:BVO Schmidt, HeinrichAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung
 
Beschluss

Es ist uns zugetragen worden, dass jetzt ein dritter Supermarkt in Holsterhausen angesiedelt werden soll

Es ist uns zugetragen worden, dass jetzt ein dritter Supermarkt in Holsterhausen angesiedelt werden soll.

 

Wir bitten um Beantwortung folgender Frage durch die Verwaltung:

 

Wie ist der aktuelle Sachstand in der Angelegenheit?

 

 

Die Anfrage wird von Herrn Friedrichs wie folgt beantwortet:

 

Bereits im März vergangenen Jahres hat es einen ausführlichen Bericht der Verwaltung zum Sachstand in dieser Angelegenheit gegeben.

 

Hieran unmittelbar anknüpfend sieht die derzeitige Sachlage so aus, dass der Vorhabenträger im vergangenen Monat einen Bauantrag zur Errichtung eines Lebensmitteldiscountmarktes mit knapp 800 m² Verkaufsfläche eingereicht hat.

 

Danach wird die verkehrliche Erschließung der Kundenstellplätze direkt über die Bielefelder Straße und die Anlieferung über die Anfahrt Bielefelder Straße / Horststraße erfolgen. Hierzu werden geringfügige Umbaumaßnahmen im Bereich der neuen Grundstückszufahrt an der Bielefelder Straße erforderlich.

 

Der mit der Errichtung des Lebensmittelmarktes verbundene Gewerbelärm (Kundenverkehr / Anlieferverkehr / Kühlaggregate) wurde durch einen Sachverständigen gutachterlich untersucht. Maßnahmen zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung sind laut Ergebnis des Gutachtens nicht erforderlich, da die einzuhaltenden Richtwerte der TA-Lärm an den relevanten Immissionsorten nicht überschritten werden.

 

Aus planungsrechtlicher Sicht wurde dem Vorhaben bereits zugestimmt.