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Auszug - Taxen-Durchfahrt Bebelstraße - Anfrage des Bezirksverordneten Elbracht vom 11.01.2010 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 15
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 15.04.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:16 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2010/0024 Taxen-Durchfahrt Bebelstraße
- Anfrage des Bezirksverordneten Elbracht vom 11.01.2010 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage REP
Verfasser:BVO Elbracht, WilhelmAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
 
Beschluss

Die Wohn- und Geschäftshäuser auf der Bebelstraße können über die Von-der-Heydt-Straße von Taxen angefahren werden, nicht aber aus südlicher Richtung

Die Wohn- und Geschäftshäuser auf der Bebelstraße können über die Von-der-Heydt-Straße von Taxen angefahren werden, nicht aber aus südlicher Richtung. Ab Neustraße ist die Durchfahrt nur für Busse und Radfahrer gestattet. Die Taxifahrer klagen über den Umweg, den sie dadurch fahren müssen.

 

In diesem Zusammenhang bitten DIE REPUBLIKANER um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.       Kann die Bebelstraße ab Neustraße für Taxen geöffnet werden?

2.       Wann kann die Umsetzung erfolgen?

 

 

Die Anfrage wird von Herrn Becker wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1.:

Gegen die Freigabe der Bebelstraße für Taxen bestehen aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht erhebliche Bedenken.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die dort verkehrenden Fußgänger wurde die derzeitige Verkehrsführung angeordnet. Aufgrund der vorhandenen Verkehrsbeschilderung (VZ 250/Linienverkehr und Radfahrer frei) kann der Fußgänger darauf vertrauen, dass dieser Straßenabschnitt in Fahrtrichtung Von-der-Heydt-Straße nicht vom Individualverkehr befahren wird.

Die Freigabe der Durchfahrt für Taxen würde dieser Regelung zur Verkehrsberuhigung inhaltlich widersprechen.

 

Zu Frage 2.:

Siehe Antwort zu Frage 1.