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Beschluss |
Die Wohn- und
Geschäftshäuser auf der Bebelstraße können über die Von-der-Heydt-Straße von
Taxen angefahren werden, nicht aber aus südlicher Richtung. Ab Neustraße ist
die Durchfahrt nur für Busse und Radfahrer gestattet. Die Taxifahrer klagen
über den Umweg, den sie dadurch fahren müssen.
In diesem
Zusammenhang bitten DIE REPUBLIKANER um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Kann die Bebelstraße ab Neustraße für
Taxen geöffnet werden?
2. Wann kann die Umsetzung erfolgen?
Die Anfrage wird von Herrn Becker wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1.:
Gegen die Freigabe der Bebelstraße für Taxen bestehen aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht erhebliche Bedenken.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die dort verkehrenden Fußgänger wurde die derzeitige Verkehrsführung angeordnet. Aufgrund der vorhandenen Verkehrsbeschilderung (VZ 250/Linienverkehr und Radfahrer frei) kann der Fußgänger darauf vertrauen, dass dieser Straßenabschnitt in Fahrtrichtung Von-der-Heydt-Straße nicht vom Individualverkehr befahren wird.
Die Freigabe der Durchfahrt für Taxen würde dieser Regelung zur Verkehrsberuhigung inhaltlich widersprechen.
Zu Frage 2.:
Siehe Antwort zu Frage 1.