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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Verbrennung von Kronocarb im Kraftwerk Shamrock hier: mündlicher Bericht der Verwaltung | ||||||||||
Ö 1.1 | Verbrennung von Kronocarb im Kraftwerk Shamrock - Anfrage der SPD-Fraktion vom 06. Juni 2009 - | 2009/0461 | |||||||||
Ö 2 | Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 - Glückaufplatz - Stadtbezirk Wanne | 2009/0335 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt: 1.
Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 05.05.2009 für das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz - wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2.
Die als
Entwurf beschlossene Planung vom 05.05.2009 wird mit Begründung gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I
S. 2414) zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000,
im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500
sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1
dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung
der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße
bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der
Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L
639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. |
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04.06.2009 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||
Ö 7 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt: 1.
Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 05.05.2009 für das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz - wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2.
Die als
Entwurf beschlossene Planung vom 05.05.2009 wird mit Begründung gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I
S. 2414) zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000,
im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500
sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1
dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung
der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße
bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der
Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L
639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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16.06.2009 - Bezirksvertretung Wanne | |||||||||||
Ö 15 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt: 1.
Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 04.05.2009
für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz
- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2.
Die als
Entwurf beschlossene Planung vom 04.05.2009
wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006
(BGBl. I S. 3316) für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000,
im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500
sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1
dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung
der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße
bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der
Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L
639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. Abstimmungsergebnis:
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18.06.2009 - Ausschuss für Umweltschutz | |||||||||||
Ö 2 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt: 1.
Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 05.05.2009 für das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz - wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2.
Die als
Entwurf beschlossene Planung vom 05.05.2009 wird mit Begründung gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I
S. 2414) zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000,
im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500
sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1
dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung
der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße
bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der
Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L
639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit
Enthaltung
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23.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss | |||||||||||
Ö 21 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss
fasst folgenden geänderten Beschluss: 1.
Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 04.05.2009
für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz
- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2.
Die als
Entwurf beschlossene Planung vom 04.05.2009
wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006
(BGBl. I S. 3316) für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000,
im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500
sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1
dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung
der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße
bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der
Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L
639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. Abstimmungsergebnis:
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Ö 3 | Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 2. Änderung - Katharinastraße - Stadtbezirk Sodingen | 2009/0356 | |||||||||
Ö 4 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||
Ö 5 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||
Ö 5.1 | Umbau des Mittellaufs des Schmiedesbachs - Anfrage der CDU-Fraktion vom 26. Mai 2009 - | 2009/0422 | |||||||||
Ö 5.2 | Zukunftsvereinbarung Regenwasser mit der Emschergenossenschaft - Anfrage der CDU-Fraktion vom 26. Mai 2009 - | 2009/0421 | |||||||||
Ö 5.3 | PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) in öffentlichen Gebäuden - Anfrage der Fraktion Die Republikaner vom 16. Juni 2009 - | 2009/0480 | |||||||||
N 1 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||
N 2 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||