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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Umweltschutz  

Bezeichnung: des Ausschusses für Umweltschutz
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz
Datum: Do, 18.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Verbrennung von Kronocarb im Kraftwerk Shamrock hier: mündlicher Bericht der Verwaltung    
Ö 1.1  
Verbrennung von Kronocarb im Kraftwerk Shamrock - Anfrage der SPD-Fraktion vom 06. Juni 2009 -
2009/0461  
Ö 2  
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 - Glückaufplatz - Stadtbezirk Wanne
Enthält Anlagen
2009/0335  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.       Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 05.05.2009 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz -  wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

2.       Die als Entwurf beschlossene Planung vom 05.05.2009 wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414)  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

            Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1  ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000, im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500  sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1 dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L 639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt.

            Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.

 

   
    04.06.2009 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 7 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.       Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 05.05.2009 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz -  wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

2.       Die als Entwurf beschlossene Planung vom 05.05.2009 wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414)  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

            Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1  ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000, im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500  sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1 dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L 639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt.

            Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

   
    16.06.2009 - Bezirksvertretung Wanne
    Ö 15 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.       Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 04.05.2009 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz -  wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

2.       Die als Entwurf beschlossene Planung vom 04.05.2009 wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414)  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

            Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1  ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000, im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500  sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1 dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L 639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt.

            Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

17

dagegen:

  -

Enthaltung:

  -

 

   
    18.06.2009 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 2 - beschlossen
    Beschluss

Beschluss

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.       Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 05.05.2009 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz -  wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

2.       Die als Entwurf beschlossene Planung vom 05.05.2009 wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414)  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

            Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1  ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000, im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500  sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1 dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L 639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt.

            Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig mit Enthaltung

dafür:

19

dagegen:

0

Enthaltung:

1

 

   
    23.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 21 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden geänderten Beschluss:

 

1.       Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 04.05.2009 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz -  wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

2.       Die als Entwurf beschlossene Planung vom 04.05.2009 wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414)  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

            Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1  ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000, im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500  sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1 dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L 639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt.

            Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

--

Enthaltung:

--

 

Ö 3  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 2. Änderung - Katharinastraße - Stadtbezirk Sodingen
Enthält Anlagen
2009/0356  
Ö 4  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 5     Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 5.1  
Umbau des Mittellaufs des Schmiedesbachs - Anfrage der CDU-Fraktion vom 26. Mai 2009 -
2009/0422  
Ö 5.2  
Zukunftsvereinbarung Regenwasser mit der Emschergenossenschaft - Anfrage der CDU-Fraktion vom 26. Mai 2009 -
2009/0421  
Ö 5.3  
PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) in öffentlichen Gebäuden - Anfrage der Fraktion Die Republikaner vom 16. Juni 2009 -
2009/0480  
N 1     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder