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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 2. Änderung – Katharinastraße – gemäß §2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel I des Grundgesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316).
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 ist im Übersichtsplan Maßstab 1:1.000 sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 1 dargestellt. Er umfasst die Grundstücke Gemarkung Horsthausen, Flur 3, Flurstück 368, 369 und 1423. Er wird im Südwesten durch die Paul-Gerhard-Straße, im Südosten durch die Pöppinghauser Straße und im Norden durch die Wohngrundstücke der Katharinastraße begrenzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit
Enthaltung
dafür: |
19 |
dagegen: |
0 |
Enthaltung: |
1 |