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Beschluss |
Herr Nobert vom Fachbereich 54/Umwelt
beantwortet die Anfrage wie folgt:
Frage
1:
Weshalb hat die Stadt die Mittel aus dem
seit 1 ½ Jahren vorhandenen Zuwendungsbescheid für den Umbau des Mittellaufs
des Schmiedesbachs noch nicht in Anspruch genommen?
Antwort:
Die Zuständigkeit für
Gewässerausbauvorhaben ist durch die Gründung der AÖR Stadtentwässerung Herne
(AÖR SEH) von der Stadt Herne zum 01.01.2008 auf diese übergegangen.
Da durch die Neutrassierung des
Schmiedesbaches auch Abschnitte in Zuständigkeit der Emschergenossenschaft (EG)
betroffen sind, lag es nahe, den Verlauf vom Hibernia-Gelände bis zur
Rottbruchstraße gemeinsam zu überplanen. Die AÖR SEH hat deshalb mit der EG
eine Vereinbarung abgeschlossen. Danach sind die Vorarbeiten für die Erstellung
von Antragsunterlagen von der Emschergenossenschaft für den Gesamtabschnitt zu
leisten. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte zuvor zugestimmt, dass die der
Stadt Herne zugesagten Fördermittel auch der EG zur Verfügung gestellt werden
können. Der ebenfalls erforderliche Eigenanteil wird dann von der EG über das
sogenannte Sonderinteresse der AÖR SEH in Rechnung gestellt.
Frage
2:
Trifft es zu, dass die Verwaltung für die
Durchführung der Maßnahme nunmehr einen Planfeststellungsbeschluss erwirken
muss und die in der ursprünglichen Sitzungsvorlage als ausreichend angesehene
Plangenehmigung den rechtlichen Anforderungen nicht mehr genügt?
Antwort:
Die Erstellung der Genehmigungsunterlagen
durch die EG/SEH AÖR erfolgte bisher in enger Abstimmung mit der Stadt Herne.
Die jetzt vorgenommene Prüfung der bisher vorgelegten Plan-Unterlagen für das
Vorhaben hat ergeben, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung-Pflicht besteht.
Dadurch kann anstelle eines Planfeststellungsverfahrens ein
Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Entsprechende Anträge werden
zurzeit von der SEH / EG vorbereitet und bei der Stadt Herne als untere
Wasserbehörde eingereicht.
Frage
3:
Trifft es zu, dass der Stadt weitere Förderzusagen
u. a. aus EFRE-Mitteln vorliegen, um weitere Teilprojekte des Schmiedesbachs
durchzuführen?
Antwort:
Nein.
Frage
4:
Wie sehen weitere Konzeptionen zur
Öffnung des Schmiedesbachs und der zeitliche Ablauf aus?
Antwort:
Plangenehmigungsverfahren in 2009,
Baubeginn in 2010
Frage
5:
Trifft es zu, dass die Maßnahmen
insgesamt bis zum 31.12.2012 abgeschlossen sein müssen und ist dies
gewährleistet?
Antwort:
Ja.