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Auszug - Umbau des Mittellaufs des Schmiedesbachs - Anfrage der CDU-Fraktion vom 26. Mai 2009 -  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 18.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2009/0422 Umbau des Mittellaufs des Schmiedesbachs
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 26. Mai 2009 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:Hans-F. Schulz
Federführend:FB 54 - Umwelt Beteiligt:Büro Dezernat V
Bearbeiter/-in: Bensel, Heike   
 
Beschluss

Frage 1:

Herr Nobert vom Fachbereich 54/Umwelt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Frage 1:

Weshalb hat die Stadt die Mittel aus dem seit 1 ½ Jahren vorhandenen Zuwendungsbescheid für den Umbau des Mittellaufs des Schmiedesbachs noch nicht in Anspruch genommen?

 

Antwort:

Die Zuständigkeit für Gewässerausbauvorhaben ist durch die Gründung der AÖR Stadtentwässerung Herne (AÖR SEH) von der Stadt Herne zum 01.01.2008 auf diese übergegangen.

Da durch die Neutrassierung des Schmiedesbaches auch Abschnitte in Zuständigkeit der Emschergenossenschaft (EG) betroffen sind, lag es nahe, den Verlauf vom Hibernia-Gelände bis zur Rottbruchstraße gemeinsam zu überplanen. Die AÖR SEH hat deshalb mit der EG eine Vereinbarung abgeschlossen. Danach sind die Vorarbeiten für die Erstellung von Antragsunterlagen von der Emschergenossenschaft für den Gesamtabschnitt zu leisten. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte zuvor zugestimmt, dass die der Stadt Herne zugesagten Fördermittel auch der EG zur Verfügung gestellt werden können. Der ebenfalls erforderliche Eigenanteil wird dann von der EG über das sogenannte Sonderinteresse der AÖR SEH in Rechnung gestellt.

 

 

Frage 2:

Trifft es zu, dass die Verwaltung für die Durchführung der Maßnahme nunmehr einen Planfeststellungsbeschluss erwirken muss und die in der ursprünglichen Sitzungsvorlage als ausreichend angesehene Plangenehmigung den rechtlichen Anforderungen nicht mehr genügt?

 

Antwort:

Die Erstellung der Genehmigungsunterlagen durch die EG/SEH AÖR erfolgte bisher in enger Abstimmung mit der Stadt Herne. Die jetzt vorgenommene Prüfung der bisher vorgelegten Plan-Unterlagen für das Vorhaben hat ergeben, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung-Pflicht besteht. Dadurch kann anstelle eines Planfeststellungsverfahrens ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Entsprechende Anträge werden zurzeit von der SEH / EG vorbereitet und bei der Stadt Herne als untere Wasserbehörde eingereicht.

 

 

Frage 3:

Trifft es zu, dass der Stadt weitere Förderzusagen u. a. aus EFRE-Mitteln vorliegen, um weitere Teilprojekte des Schmiedesbachs durchzuführen?

 

Antwort:

Nein.

 

 

Frage 4:

Wie sehen weitere Konzeptionen zur Öffnung des Schmiedesbachs und der zeitliche Ablauf aus?

 

Antwort:

Plangenehmigungsverfahren in 2009, Baubeginn in 2010

 

 

Frage 5:

Trifft es zu, dass die Maßnahmen insgesamt bis zum 31.12.2012 abgeschlossen sein müssen und ist dies gewährleistet?

 

Antwort:

Ja.