Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 - Glückaufplatz - Stadtbezirk Wanne  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 18.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2009/0335 Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 - Glückaufplatz -
Stadtbezirk Wanne
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Menke
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

Beschluss

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.       Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 05.05.2009 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz -  wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

2.       Die als Entwurf beschlossene Planung vom 05.05.2009 wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414)  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

            Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1  ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000, im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500  sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1 dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L 639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt.

            Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig mit Enthaltung

dafür:

19

dagegen:

0

Enthaltung:

1