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Beschluss |
Die Anfrage der SPD-Fraktion beantwortet er folgendermaßen:
Frage 1:
Ist der Einsatz von Kronocarb genehmigt?
Antwort:
Ja.
Frage 2:
Wenn ja, in welchen Anteil wurde Kronocarb zugelassen?
Antwort:
Maximal 10 Prozent.
Frage 3:
Wurden im Genehmigungsbescheid die Grenzwerte der Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) festgelegt?
Antwort:
Ja.
Frage 4:
Wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt?
Antwort:
Nach damaligem Stand war dies nicht erforderlich.
Frage 5:
Ist die Einhaltung der Grenzwerte überwacht worden?
Antwort:
Ja. Die Bezirksregierung in Arnsberg nimmt jährlich Messungen vor.
Frage 6:
Ist das Kraftwerk an die Emissionsfernüberwachung der Bezirksregierung angeschlossen?
Antwort:
Ja.
Frage 7:
Wurde auch der Grenzwert für Dioxin überwacht?
Antwort:
Ja.
Frage 8:
Warum wurde der Einsatz von Kronocarb im Kraftwerk Shamrock zugelassen und in Datteln nicht?
Antwort:
Es lagen unterschiedliche Informationen vor und inzwischen hat sich auch die Einstellung zu Kronocarb geändert.