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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr. 21 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Östlich Pöppinghauser Straße" - Stadtbezirk Sodingen | 2008/0144 | |||||||||
Ö 2 | Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 208 - Am Trimbuschhof -, Stadtbezirke Sodingen und Herne Mitte | 2008/0134 | |||||||||
Ö 3 | 1. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 218 - Flottmannstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 2. Aufhebungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 111/Nord - Straße des Bohrhammers-, Stadtbezirk Herne-Mitte und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit | 2008/0135 | |||||||||
Ö 4 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 219 - Kanalstraße -, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen | 2008/0137 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: 1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu verzichten. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: Der Bebauungsplan Nr. 219 -Kanalstraße-, Stadtbezirke
Herne-Mitte und Sodingen, wird gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB im Rahmen des „Vereinfachten Verfahrens“ nach § 13 Abs. 1 in
Verbindung mit § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. I S. 3316)
aufgestellt. Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Bundesautobahn A 42 im Norden, die Werderstraße und die Horsthauser Straße im Osten, die Roonstraße und die Kanalstraße im Süden und die Eschstraße im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt. |
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04.03.2008 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||
Ö 7 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: 1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu verzichten. 2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: Der Bebauungsplan Nr. 219 -Kanalstraße-, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Rahmen des „Vereinfachten Verfahrens“
nach § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006
(BGBI. I S. 3316) aufgestellt. Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Bundesautobahn A 42 im Norden, die Werderstraße und die Horsthauser Straße im Osten, die Roonstraße und die Kanalstraße im Süden und die Eschstraße im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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12.03.2008 - Ausschuss für Umweltschutz | |||||||||||
Ö 4 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: 1. Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt zur Kenntnis: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu verzichten. 2. Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: Der Bebauungsplan Nr. 219 -Kanalstraße-, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Rahmen des „Vereinfachten Verfahrens“
nach § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006
(BGBI. I S. 3316) aufgestellt. Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Bundesautobahn A 42 im Norden, die Werderstraße und die Horsthauser Straße im Osten, die Roonstraße und die Kanalstraße im Süden und die Eschstraße im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt. Abstimmungsergebnis zu 2.: einstimmig
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02.04.2008 - Bezirksvertretung Sodingen | |||||||||||
Ö 11 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: Der Bebauungsplan Nr. 219 -Kanalstraße-, Stadtbezirke
Herne-Mitte und Sodingen, wird gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB im Rahmen des „Vereinfachten Verfahrens“ nach § 13 Abs. 1 in
Verbindung mit § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. I S. 3316)
aufgestellt. Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Bundesautobahn A 42 im Norden, die Werderstraße und die Horsthauser Straße im Osten, die Roonstraße und die Kanalstraße im Süden und die Eschstraße im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt. Abstimmungsergebnis:
Anmerkung des Schriftführers: Der o.a. Übersichtsplan ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. |
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03.04.2008 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | |||||||||||
Ö 12 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: Der Bebauungsplan Nr. 219 -Kanalstraße-, Stadtbezirke
Herne-Mitte und Sodingen, wird gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB im Rahmen des „Vereinfachten Verfahrens“ nach § 13 Abs. 1 in
Verbindung mit § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. I S. 3316)
aufgestellt. Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Bundesautobahn A 42 im Norden, die Werderstraße und die Horsthauser Straße im Osten, die Roonstraße und die Kanalstraße im Süden und die Eschstraße im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt. Abstimmungsergebnis:
Anmerkung des Schriftführers: Der o.a. Übersichtsplan ist dem Original der Niederschrift beigefügt. |
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29.04.2008 - Haupt- und Finanzausschuss | |||||||||||
Ö 14 - beschlossen | |||||||||||
Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: Der Bebauungsplan Nr. 219 -Kanalstraße-, Stadtbezirke
Herne-Mitte und Sodingen, wird gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB im Rahmen des „Vereinfachten Verfahrens“ nach § 13 Abs. 1 in
Verbindung mit § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. I S. 3316)
aufgestellt. Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Bundesautobahn A 42 im Norden, die Werderstraße und die Horsthauser Straße im Osten, die Roonstraße und die Kanalstraße im Süden und die Eschstraße im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt. Abstimmungsergebnis:
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Ö 5 | Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes | 2008/0152 | |||||||||
Ö 6 | Aktuelles zur Luftreinhalteplanung - mündlicher Sachstandsbericht - | 2008/0174 | |||||||||
Ö 7 | Sanierungskosten Gewerbepark Hibernia Beantwortung der Fragen aus der Sitzung des Umweltausschusses vom 21.11.2007 | 2008/0132 | |||||||||
Ö 8 | Feinstaubplaketten - Antrag der CDU-Fraktion vom 18.02.2008 - | 2008/0145 | |||||||||
Ö 9 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||
Ö 10 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||
Ö 10.1 | Feinstaubbelastung durch Industrie - Anfrage der CDU-Fraktion vom 18.02.2008 - | 2008/0146 | |||||||||
Ö 10.2 | Rattenbefall des Stadtgebietes - Anfrage vom 27.02.2008 - | 2008/0168 | |||||||||
Ö 10.3 | Ausgleichszahlung Bebauung Flottmann-Gelände - Anfrage der Grüne-Fraktion vom 12. März 2008 - | 2008/0191 | |||||||||
N 1 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||
N 2 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||