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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1. Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt zur Kenntnis:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu verzichten.
2. Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
Der Bebauungsplan Nr. 219 -Kanalstraße-, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Rahmen des „Vereinfachten Verfahrens“
nach § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006
(BGBI. I S. 3316) aufgestellt.
Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Bundesautobahn A 42 im Norden, die Werderstraße und die Horsthauser Straße im Osten, die Roonstraße und die Kanalstraße im Süden und die Eschstraße im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt.
Abstimmungsergebnis zu 2.:
einstimmig
dafür: |
21 |
dagegen: |
0 |
Enthaltung: |
0 |