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Auszug - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 219 - Kanalstraße -, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: beschlossen
Datum: Mi, 12.03.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2008/0137 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 219 - Kanalstraße -, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Fortnagel, Bettina
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

1.       Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt zur Kenntnis:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu verzichten.

 

 

2.    Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss,        folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

 

Der Bebauungsplan Nr. 219 -Kanalstraße-, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Rahmen des „Vereinfachten Verfahrens“ nach § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S.  2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. I S. 3316) aufgestellt.

 

Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Bundesautobahn A 42 im Norden, die Werderstraße und die Horsthauser Straße im Osten, die Roonstraße und die Kanalstraße im Süden und die Eschstraße im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis zu 2.:

einstimmig

dafür:

21

dagegen:

0

Enthaltung:

0