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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 218
–Flottmannstraße– gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 21.12.2006 (BGBl. l S. 3316).
Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die
nördliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden, die
Flottmannstraße im Osten, die südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44,
Gemarkung Herne im Süden und die westliche Begrenzung der Flurstücke 318 und
325, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt.
2. Die Aufhebung des gerichtlich außer Vollzug gesetzten Bebauungsplanes Nr. 111/Nord -Straße des Bohrhammers-.
Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt zur Kenntnis:
3. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu beiden Bebauungsplanverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis zu 1. und 2.:
einstimmig
dafür: |
21 |
dagegen: |
0 |
Enthaltung: |
0 |