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Sachverhalt:
Ausweislich der Vorlage 2008/0032 zur regionalen Luftreinhalteplanung Ruhrgebiet (Sachstandsbericht) hat die regionale Hintergrundbelastung mit über 70 v. H. den höchsten Anteil an der PM10-Gesamtbelastung in Herne. Der Beitrag der Industrie liegt üblicherweise im Bereich zwischen 3 und 5 v. H.; im Raum Crange ist von einem industriellen Anteil von ca. 17 v. H. auszugehen. Folglich ist neben dem Verkehr auch die Industrie Verursacher von Feinstaub und Stickstoffoxid. Bei der Einrichtung von Umweltzonen ist die Verwaltung berechtigt, gegen Verkehrsteilnehmer einzuschreiten, deren Fahrzeuge bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen. Welche Handhabe hat sie, um gegen industrielle Emittenten einzuschreiten?
Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 12. März 2008 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen: