Im genannten Bereich der
Bismarckstraße kommt es insbesondere zu den Anfangs- und Schlusszeiten der
Schule und des Kindergartens sowie bei der Ankunft und Abfahrt von
Schulfreizeiten zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr (trotz
Tempo-30-Zone). Hervorgerufen werden diese insbesondere durch Personen/Eltern,
die ihre Kinder beispielsweise auf der Straßenseite aussteigen lassen sowie
Personen/Eltern, die im Halteverbot oder in der zweiten Reihe parken, um ihre
Kinder wieder abzuholen.
Des Weiteren parken bei den oben
genannten Schulfreizeiten die georderten Busse ebenfalls häufig in zweiter
Reihe, wodurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und der Linienbusverkehr
behindert wird.
Wir bitten die Verwaltung um die
Beantwortung folgender Fragen:
1.
Sind der Verwaltung diese Missstände bekannt?
2.
Hat die Verwaltung Kontakt mit der Schule bzw. dem
Kindergarten aufgenommen?
3.
Welche Maßnahmen überlegt die Verwaltung, um die
Missstände zu beheben?
Herr Becker beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1.:
Der Verwaltung ist im Bereich der
Bismarckstraße keine Problematik bekannt, die sich in nennenswerter Weise auf
den fließenden Verkehr auswirkt.
Zu Frage 2.:
Weder von Seiten der Schule noch
von der HCR liegen Meldungen vor.
Wenn Eltern sich und ihre Kinder
bewusst in derartige Gefahrensituationen bringen, liegt dies allein in deren
Verantwortung. Derartige Dinge sind durch Verkehrszeichen oder Einrichtungen
nicht beeinflussbar.
Zu Frage 3.:
Das Halten (hier Ein- und
Aussteigen) in zweiter Reihe ist gemäß StVO zulässig.
Die in der Anfrage beschriebenen
Situationen erfordern keine Maßnahmen durch die Straßenverkehrsbehörde.