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Vorlage - 2008/0551  

Betreff: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 220 - Holsterhauser Straße -, Stadtbezirk Herne-Mitte, und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
21.10.2008 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
29.10.2008 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
30.10.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
11.11.2008 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

xxx

xxx

xxx

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220 –Holsterhauser Straße– gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)., zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. l S. 3316).

Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Holsterhauser Straße im Norden und Nordwesten, den Sportartikelfachmarkt „Decathlon“ im Südwesten, den Gewerbepark Hibernia im Süden und die Gleistrasse der „Deutsche Bahn AG“ bzw. die Bundesautobahn A 43 im Osten. Er ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

2.       Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Anfang dieses Jahres wurde der Verwaltung verbindlich bekannt, dass die Linde AG ihren Betrieb an der Holsterhauser Straße endgültig aufgibt und die verbleibenden Produkt- und Lagerkapazitäten an ihren Standort im Gewerbegebiet Friedrich der Große verlagert. Vorrangiges planerisches Ziel ist die Entwicklung der Fläche zugunsten einer gewerblichen Nutzung. Gegebenenfalls sollen hierbei noch zur Verfügung stehende Restflächen der Landesentwicklungsgesellschaft NRW (LEG) arrondiert werden.

 

Bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne wurde nun ein Grundstücksentwickler vorstellig, der beabsichtigt, die Grundstücksfläche von der Linde AG zu erwerben und hier einen Einzelhandelsfachmarkt zu errichten. In Anbetracht der stadtentwicklungspolitischen Zielvorstellungen im Hinblick auf die künftige Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben im Stadtgebiet, insbesondere außerhalb bestehender Zentren, soll eine weitere Einzelhandelsentwicklung an diesem Standort ausgeschlossen bleiben.

 

Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der beabsichtigten Planungsziele und Verhinderung städtebaulicher Fehlentwicklungen wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220 kurzfristig erforderlich.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Erörterung der bauleitplanerischen Ziele wird im nächsten Verfahrensschritt erfolgen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Terhoeven

 (Stadtrat)

 

 

Anlagen:

Anlagen:

- Übersichtsplan M 1:10.000

- Plangrundlage mit Abgrenzung des

  Bebauungsplangebietes Nr. 220

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BP220_Übersichtsplan 10000, 22.9 (713 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich BP220_Plangrundlage, 22.9.08 (728 KB)