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Vorlage - 2008/0550  

Betreff: Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31/3 - Drosselweg -, Stadtbezirk Herne-Mitte, und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
21.10.2008 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
29.10.2008 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
30.10.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
11.11.2008 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

xxx

xxx

xxx

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 313 –Drosselweg– gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)., zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. l S. 3316).

Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Horststraße im Nordosten, die Bielefelder Straße im Nordwesten, die vorhandene Wohnbebauung Bielefelder Straße 122-126 im Südwesten und die vorhandene Wohnbebauung Horststraße 48 und Gartenstraße 19-21 im Südosten. Er ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

2.       Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Ein Projektentwicklungsunternehmen beabsichtigt, auf dem unbebauten Grundstück an der Bielefelder Straße, Ecke Horststraße, einen Lebensmittelmarkt mit Warenvollsortiment (voraussichtlicher Betreiber: Firma Edeka) zu errichten.

 

Aus Sicht der Fachbereiche Stadtentwicklung und Stadtplanung wird die Realisierung eines Lebensmittelmarktes an diesem Standort begrüßt, da er die Nahversorgungsfunktion des Stadtteilzentrums Holsterhausen langfristig sicherstellt. Der bestehende Edeka-Markt an der Bielefelder Straße ist aufgrund seiner Größe (rund 900 m² Verkaufsfläche) und seiner geringen Zahl an Stellplätzen (ca. 30) auf Dauer nur eingeschränkt wettbewerbsfähig und somit auf mittlere Sicht von einer Schließung bedroht. Mit Wegfall dieses in seiner Funktion für das Stadtteilzentrum wichtigen Frequenzbringers ginge auch ein erheblicher Attraktivitätsverlust einher. Daher besteht aus stadtentwicklungspolitischer Sicht das Ziel, das Stadtteilzentrum durch Erhalt bzw. Neuansiedlung eines leistungsstarken Lebensmittelmarktes zu stützen.

 

Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der beabsichtigten Planungsziele und Lösung der mit dem Einzelhandelsprojekt verbundenen städtebaulichen Konflikte wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31/3 erforderlich.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Erörterung der bauleitplanerischen Ziele wird im nächsten Verfahrensschritt erfolgen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Terhoeven

 (Stadtrat)

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

- Übersichtsplan M 1:10.000

- Plangrundlage mit Abgrenzung des

  Bebauungsplangebietes Nr. 31/3, 1. Änderung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BP 31-3_Plangrundlage, 22.9.08 (653 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich BP 31-3_Übersichtsplan 10000, 22.9 (734 KB)