Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0593  

Betreff: Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster vom 08.08.2008 gemäß § 170 LWG für die Errichtung und den Betrieb eines Abwasserkanals entlang der Emscher von Dortmund über Castrop-Rauxel, Recklinghausen, Herten, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop, Essen, Oberhausen und Duisburg nach Dinslaken
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Peter Koch, 2747
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Säger, Susanne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
29.10.2008 
des Ausschusses für Umweltschutz zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
30.10.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
04.11.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
05.11.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Herne hat mit Schreiben vom 13.03.2007 eine Stellungnahme zum o. g. Vorhaben abgegeben (siehe auch Berichtsvorlage Nr. 2007/0139). Im Rahmen der Anhörung des Vorhabens vom 27. - 30. August 2008 in Essen, wurden alle Einwendungen erörtert. Auf der Grundlage der schriftlichen Stellungnahmen und der mündlichen Erörterung, bei der auch die Stadt Herne Ihre Auffassung zum Vorhaben vertreten konnte, hat die BR-Münster ihren Beschluss gefasst. Der Beschluss selbst umfasst 400 Seiten Nebenbestimmung mit Begründung, sowie einen Anlagenband mit 200 Seiten.

Auf den Antrag der Vorhabensträgerin hat die Bezirksregierung Münster aus Gründen des öffentlichen Interesses sowie des überwiegenden Interesses der Vorhabensträgerin die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses angeordnet.

Durch den Planfeststellungsbeschluss wurde die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen, im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange, festgestellt; neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen nicht mehr erforderlich. Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Insbesondere wird durch die Planfeststellung die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf weitere notwendige behördliche Entscheidungen festgestellt, hier: Bundeswasserstraßengesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz, Landschaftsrecht, Landesbauordnung, Bergrecht, Erschließungsmaßnahmen im Bereich der Pumpwerke sowie zum Überpumpkonzept.

Neben den grundsätzlichen Regelungen zu den vorstehenden öffentlich-rechtlichen Sachgebieten wurden nachstehende Entscheidungen explizit  für Schachtstandorte im Bereich der Stadt Herne getroffen.

  •  Befreiung gemäß § 69 LG NRW von den Geboten und Verboten des Landschaftsplanes (Betriebsschächte 78 und 77 im Landschaftsschutzgebiet Horsthausen; 67 im Landschaftsschutzgebiet Wiedehopfstraße sowie die geschützten Biotope gemäß § 62 LG NRW (Nr. 4408-501 und –608), 66 und 66-AS01 im Naturschutzgebiet Resser Wäldchen)
  •  Landschaftsrechtliche Ausnahmegenehmigung gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 LG NRW von den Verboten nach § 62 Abs. 1 LG NRW (Betriebsschacht 67)
  •  Zustimmung gemäß § 9 Abs. 2 FStrG für den Betriebsschacht 65
  •  Genehmigung gemäß § 41 LFoG zur Neuanlage von Wald (Erstaufforstung) für den Anschlussschacht 79-AS03 und den Betriebsschacht 74
  •  Genehmigung der Umwandlung bzw. befristeten Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart gemäß §§ 39 und 40 LFoG für die Schächte 81- AS01, 81, 77, 74-AS01, 74, 73-AS01, 73, 67, 66

·          Ausnahmen/Befreiungen gemäß §§ 2 und 3 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Herne vom 07.12.1989 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 14.11.2001

 

Ausdrücklich nicht beantragt und damit nicht Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses sind: Nachtarbeit gemäß § 9 Landesimmissionsschutzgesetz,  Eingriff und Ausgleich nach den §§ 4 ff LG NRW für den Bau der oberirdischen Leitungstrasse für das Überpumpkonzept,  Bodendispositionslager sowie  Aufrüstung des Hochwasserpumpwerkes der Kläranlage Bottrop.

Soweit in diesem Planfeststellungsbeschluss auf Zusagen der Vorhabensträgerin verwiesen wird, wurden diese für verbindlich erklärt.

Die gegen den Plan erhobenen Einwendungen wurden zurückgewiesen, soweit sie sich nicht durch Zurücknahme der Einwendung, Zusagen der Vorhabensträgerin oder Planänderungen erledigt haben, sofern über sie nicht schon im Laufe des Verfahrens entschieden wurde oder ihnen nicht durch die im Beschluss enthaltenen Nebenbestimmungen Rechnung getragen wurde.

Die Eingriffe in Natur und Landschaft sind entsprechend der Darstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) in der Fassung vom 01.12.2006, geändert durch Planänderung vom 25.03.2008, und auf der Grundlage der zwischen der Vorhabensträgerin und den Landschaftsbehörden abgeschlossenen Kompensationsverträge zu kompensieren. Für die Eingriffe in Natur und Landschaft werden nach Maßgabe der vorgenannten Unterlagen und vorbehaltlich abweichender Abstimmung mit den zuständigen Unteren Landschaftsbehörden im Einzelfall die nachfolgend benannten Kompensationsmaßnahmen gemäß §§ 4 bis 6 LG NRW festgesetzt:

 

auf dem Gebiet der Stadt Herne:

Ø      Schacht 81: Ca. 60% der Eingriffsfläche wird für die Schachtgestaltung des Hauptschachtes sowie der seitlichen Anbindung benötigt. Die Restflächen werden als Wiesen eingesät und durch Einzelbaumpflanzungen strukturiert.

Ø      Schacht 80: Der Schachtstandort wird durch einen 8 Meter breiten Wiesenstreifen mit Einzelbäumen markiert. Ca. 30  % der beanspruchten Ackerfläche wird wieder hergestellt.

Ø      Schacht 79-AS03: Nur ca. 20% der Eingriffsfläche wird zur Schachtgestaltung benötigt. Die Bau- und Lagerflächen werden als Biotopflächen gestaltet mit 1.250 m² Aufforstung und Extensivwiesenbereichen, die von Einzelbäumen und Gehölzstreifen umgeben sind. Die Gehölzpflanzungen dienen der Kompensation der Eingriffe und insbesondere der Einbindung des Biofilters und des Reingasschornsteins in das Landschaftsbild.

Ø      Schacht 79-AS01: Flächen werden wieder hergestellt. Anlage von ca. 300 m² Mischpflanzung. Die Anlagen des Schachtes werden erst beim Bau der seitlichen Anbindung erstellt.

Ø      Schächte 79 und 79-AS01: 60 % der Eingriffsfläche wird für den Schacht und dessen Zufahrt benötigt. Die Restflächen werden als Wiesen eingesät. Die Abgrenzung des Schachtstandortes wird durch Einzelbäume markiert. In diesem Abschnitt (Schächte 79-AS01, 79, 79-AS01) ergibt sich in der Flächenbilanz ein Überschuss von 890 m².

Ø      Schacht 78: Die Eingriffsfläche wird bis auf wenige Restflächen, die als Wiesen eingesät werden, fast vollständig für die Betriebsfläche des Schachtes benötigt. Die Pflanzung von 10 Einzelbäumen markiert den Schachtstandort.

Ø      Schacht 77: Südlich des Schachtes werden 800 m² Gehölzfläche wieder hergestellt. Zusätzlich werden 7 Einzelbäume auf einem ca. 200 Meter breiten Wiesenstreifen gepflanzt, die sich an der Unterkante der Haldenböschung orientieren, um den Entwicklungsraum der Emscher nicht einzuschränken.

Ø      Schächte 75 und 75-AS01: Die Zufahrten und Schachtstandorte werden durch Einzelbäume markiert. Die restlichen Flächen werden im Zuge der anderen Planungen auf dem Gelände gestaltet.

Ø      Schacht 74: Zur Kompensation des Gehölzverlustes werden westlich und östlich des Schachtes 1.430 m² Mischpflanzungen angelegt. 11 Einzelbäume markieren den Weg und die Betriebsfläche des Schachtes.

Ø      Schacht 73: Der Schacht wird von 17 Einzelbäumen eingerahmt. Die Restflächen parallel der Wege werden eingesät und im Zuge des Emscherumbaus gestaltet.

Ø      Schacht 67-AS01: Wiederherstellung der beanspruchten Gartenflächen. o Schacht 67: Die befestigte Fläche um den Schacht wird auf das notwendige Mindestmaß beschränkt. Gebäude und Stellplätze werden an der Straße angeordnet, um den Flächenverbrauch so gering wie möglich zu halten. Insgesamt werden rd. 335 m² Mischpflanzungen und 270 m² Strauchpflanzungen angelegt zur Kompensation der entfallenen Gehölzbestände. Die Wiesenflächen entlang der Straße werden mit Einzelbäumen strukturiert. In diesem Abschnitt (Schächte 67-AS01, 67) werden die Eingriffe vollständig kompensiert.

Ø      Schächte 66, 66-AS01: Die befestigten Flächen innerhalb des Pumpwerksgeländes werden durch die beiden Schächte um ca. 1.600 m² vergrößert. Unterhalb des Emscherdeiches werden 5 Einzelbäume gepflanzt.

Ø      Schacht 65: Ca. 1/3 der Eingriffsfläche wird für die Betriebsfläche des Schachtes benötigt. Die Bau- und Lagerflächen werden durch eine über 700 m² große Mischpflanzung und durch 14 Einzelbäume entlang der B 226 gestaltet. Zwischen Schacht und Straße wird auf 60 Meter Länge eine Hecke gepflanzt.

 

Derzeit hat der Planfeststellungsbeschluss noch keine Rechtskraft erlangt, da am Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Klage aus Oberhausen anhängig ist sowie am Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen eine Klage aus Recklinghausen.

 

 

Fazit der Verwaltung

Auf die Stellungnahme der Stadt Herne wurde seitens der BR-Münster weitestgehend eingegangen und die Auflagen und Hinweise finden sich entsprechend als Nebenbestimmungen im Planfeststellungsbeschluss wieder. Die Anlage zu dieser Vorlage beinhaltet eine Synoptische Darstellung der Stellungnahme der Stadt Herne und der Nebenbestimmungen und Begründungen des Beschlusses der Bezirksregierung Münster.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Terhoeven

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Schachtanlagen (5835 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Synopse_Stllg_Stadt_Herne_Beschluss_BR_Muenster_AKE (243 KB)