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Ratsinformationssystem

Auszug - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 213 - Am Westerfeld - und Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 - Entertainment-Center- Regenkamp -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 30.10.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2008/0552 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 213 - Am Westerfeld - und Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 - Entertainment-Center - Regenkamp -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
 
Beschluss

Vor Behandlung des Tagesordnungspunktes erläutert Herr Brüggemann das Verfahren zur Durchführung diese Punktes

Vor Behandlung des Tagesordnungspunktes erläutert Herr Brüggemann das Verfahren zur Durchführung diese Punktes. Er weist insbesondere darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger noch bis zum 14. November 2008 Gelegenheit haben sich schriftlich zu dem Planvorhaben zu äußern.

 

Die Bedeutung und wesentlichen Inhalte des Planes wird von Herrn Muhss vom Fachbereich Stadtplanung in einer kurzen Präsentation dargestellt.

 

Herr Pape als Vertreter der Architektengruppe erläutert den städtebaulichen und architektonischen Entwurf für das Gebäude Zurbrüggen.

 

Im Laufe der Sitzung werden wie nachfolgend dargestellt, Anregungen und Bedenken vorgetragen, zu denen die Verwaltung Stellung bezieht.

 

 

Frau Kamm befürchtet, dass die Zufahrt von der Holsterhauser Straße etwas klein dimensioniert ist und befürchtet zu Spitzenzeiten einen Rückstau bis in die Holsterhauser Straße hinein.

Herr Dr. Blanke entgegnet, dass die Gutachter sich bei der durchgeführten Verkehrsuntersuchung intensiv mit dem Thema beschäftigt haben mit dem Ergebnis, dass die Zufahrt auch in den Spitzenzeiten für ein Möbelhaus ausreichend ist.

 

Herr Jangozik sieht die Gefahr einer Lärmbelästigung für die Anwohner, wenn die Anlieferung zum Möbelhaus über die Walter-Bältz-Straße erfolgen soll.

Herr Overdick sagt dazu, dass nach dem erstellten Lärmimmissionsgutachten die Richtwerte eingehalten werden.

 

Ein Bürger möchte wissen, wo die Beschäftigten parken werden.

Dazu erklärt Herr Pape, dass dafür Parkplätze im hinteren Bereich direkt am Gebäude vorgesehen sind.