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Auszug - Unterführung Baumstraße - Anfrage der Bezirksverordneten Kamm vom 19.10.2008 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 9
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 30.10.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2008/0598 Unterführung Baumstraße
- Anfrage der Bezirksverordneten Kamm vom 19.10.2008 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:Nicola Kamm
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Darnieder, Martina   
 
Beschluss

Die Unterführung an der Baumstraße fällt insbesondere durch ihren schlechten Zustand im Hinblick auf Sauberkeit und Beleuchtung auf

Die Unterführung an der Baumstraße fällt insbesondere durch ihren schlechten Zustand im Hinblick auf Sauberkeit und Beleuchtung auf. Zwar sind die vorhandenen Beleuchtungsanlagen ganztägig in Betrieb, doch sind deren Abdeckungen schon derart lange nicht mehr gereinigt worden, dass eine Beleuchtung faktisch nicht mehr erfolgt und man die Lampen auch ausschalten könnte, um hier wenigstens Energie zu sparen.

 

Wir bitten daher, folgende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

1.    In wessen Zuständigkeit fällt die Reinigung der Unterführung sowie der Beleuchtungsanlagen?

2.    Wann ist mit einer Verbesserung der Situation zu rechnen?

 

 

Herr Becker beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1.:

1a:  Die Reinigung der Beleuchtungsanlage der Unterführung Baumstraße fällt in die Zuständigkeit der Stadtwerke Herne und wird im Rahmen der Wartungsarbeiten für die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet alle 2 Jahre durchgeführt.

1b:  Die Gehwege und auch die dazu gehörende Treppenanlage werden durch die entsorgung herne im wöchentlichen Rhythmus gereinigt. Die Widerlager selbst sind von  der Zuständigkeit her im Kreuzvertrag zwischen der DB und der Stadt Herne geregelt. Hier muss noch im Detail geklärt werden, ob hier Handlungsverpflichtung besteht.

 

Zu Frage 2.:

2a:  Laut Auskunft der Stadtwerke Herne, ist der Anfang der Wartungsarbeiten für die 46. – 47. KW geplant worden. Ob hier darüber hinaus Sonderreinigungen erforderlich sind, wird mit den Stadtwerken gemeinsam geprüft. Zumindestens wird veranlasst, dass die Stadtwerke die Beleuchtungsstärke objektiv überprüfen wird.

2b:  Von den Gehwegen her und den Treppenanlage wird seitens der Verkehrssicherheit kein Handlungsbedarf gesehen. Ob darüber hinaus Sonderreinigungen (Widerlager…) veranlasst werden, hängt von der Verfügbarkeit der Mittel ab und auch eventuell von der DB.