In der Sommerpause war aus der
örtlichen Presse zu entnehmen, dass auf der Wallburgstraße, in einem nicht zur
Bebauung vorgesehenen Bereich, offensichtlich Vermessungsarbeiten vorgenommen
wurden. Die Anwohner befürchteten, dass hier eine Bebauung geplant sei.
Gerüchten zufolge sei seitens der Verwaltung über die Erteilung eines Dispenses
für eine Bebauung nachgedacht worden.
Wir bitten daher, folgende Fragen
von der Verwaltung beantworten zu lassen:
1.
Hat hier tatsächlich eine Bauvoranfrage bzw. ein
Bauantrag vorgelegen?
2.
Falls ja, wer war Antragsteller (nicht-öffentlicher
Teil) und wie wurde beschieden?
3.
Wäre für das in Frage kommende Grundstück grds. mit der
Erteilung eines Dispenses zu rechnen oder sind die Befürchtungen der Anwohner
auch künftig unbegründet?
Die Anfrage wird von Herrn Muhss wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1.:
Am 22.07.2008 sind zwei
Bauanträge für je ein Einfamilienhaus (Wallburgstraße 32a und 32b) beim
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung eingegangen.
Zu Frage 2.:
Die Namen der Antragsteller
werden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung bekannt gegeben.
Die Bauanträge wurden aus
planungsrechtlichen Gründen abgelehnt, da sie den Festsetzungen des
rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 68, in dessen Geltungsbereich sich die
Vorhaben befanden, widersprachen. Die Einfamilienhäuser sollten außerhalb der
festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden.
Zu Frage 3.:
Grundsätzlich ist ein derartiges
Vorhaben (Errichtung eines Einfamilienhauses auf einer „nicht überbaubaren
Grundstücksfläche“) nicht per Dispenserteilung zu ermöglichen. Da aber laut
Aussage des für die Antragsteller planenden Architekten der ablehnende Bescheid
bzw. der in Rede stehend Bebauungsplan verwaltungsgerichtliche angefochten
werden soll, ist zurzeit nicht absehbar, ob eine Bebauung auch künftig
auszuschließen ist.