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TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 213 - Am Westerfeld - und Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 - Entertainment-Center- Regenkamp - | 2008/0552 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31/3 - Drosselweg -, Stadtbezirk Herne-Mitte, und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit | 2008/0550 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 220 - Holsterhauser Straße -, Stadtbezirk Herne-Mitte, und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit | 2008/0551 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220 –Holsterhauser Straße– gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414)., zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. l
S. 3316). Der
Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Holsterhauser Straße im Norden
und Nordwesten, den Sportartikelfachmarkt „Decathlon“ im Südwesten, den
Gewerbepark Hibernia im Süden und die Gleistrasse der „Deutsche Bahn AG“ bzw.
die Bundesautobahn A 43 im Osten. Er ist im Übersichtsplan dargestellt. 2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB. |
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21.10.2008 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 - beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: 1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220 –Holsterhauser
Straße– gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)., zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 21.12.2006 (BGBl. l S. 3316). Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die
Holsterhauser Straße im Norden und Nordwesten, den Sportartikelfachmarkt
„Decathlon“ im Südwesten, den Gewerbepark Hibernia im Süden und die Gleistrasse
der „Deutsche Bahn AG“ bzw. die Bundesautobahn A 43 im Osten. Er ist im
Übersichtsplan dargestellt. 2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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29.10.2008 - Ausschuss für Umweltschutz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: 1. Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220 –Holsterhauser
Straße– gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)., zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 21.12.2006 (BGBl. l S. 3316). Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die
Holsterhauser Straße im Norden und Nordwesten, den Sportartikelfachmarkt „Decathlon“
im Südwesten, den Gewerbepark Hibernia im Süden und die Gleistrasse der
„Deutsche Bahn AG“ bzw. die Bundesautobahn A 43 im Osten. Er ist im
Übersichtsplan dargestellt. 2. Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt zur Kenntnis: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit
Enthaltung
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30.10.2008 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 - beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220 –Holsterhauser Straße– gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414)., zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. l
S. 3316). Der
Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Holsterhauser Straße im Norden
und Nordwesten, den Sportartikelfachmarkt „Decathlon“ im Südwesten, den
Gewerbepark Hibernia im Süden und die Gleistrasse der „Deutsche Bahn AG“ bzw.
die Bundesautobahn A 43 im Osten. Er ist im Übersichtsplan dargestellt. Abstimmungsergebnis:
Anmerkung der Schriftführers: Der im Beschluss angeführte Übersichtsplan ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. |
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11.11.2008 - Haupt- und Finanzausschuss | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220 –Holsterhauser Straße– gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)., zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. l S. 3316). Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Holsterhauser Straße im Norden und Nordwesten, den Sportartikelfachmarkt „Decathlon“ im Südwesten, den Gewerbepark Hibernia im Süden und die Gleistrasse der „Deutsche Bahn AG“ bzw. die Bundesautobahn A 43 im Osten. Er ist im Übersichtsplan dargestellt. Abstimmungsergebnis:
Hinweis der
Protokollführung:
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Ö 4 | Geruchsbelästigungen durch die Bochumer Firma Kost hier: Sachstandsbericht | 2008/0554 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Stadtgarten Herne - mündlicher Sachstandsbericht - | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Änderung von Schulnamen / Schulbezeichnungen hier: Grundschule Düngelstraße, Düngelstraße 45 - Stadtbezirk Herne-Mitte - | 2008/0568 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster vom 08.08.2008 gemäß § 170 LWG für die Errichtung und den Betrieb eines Abwasserkanals entlang der Emscher von Dortmund über Castrop-Rauxel, Recklinghausen, Herten, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop, Essen, Oberhausen und Duisburg nach Dinslaken | 2008/0593 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Einrichtung von Querungshilfen für Reiter - Anfrag der CDU-Fraktion vom 17.10.2008 - | 2008/0596 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Unterführung Baumstraße - Anfrage der Bezirksverordneten Kamm vom 19.10.2008 - | 2008/0598 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Parkplätze Funkenbergstraße - Anfrage der Bezirkverordneten Kamm vom 19.10.2008 - | 2008/0599 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Verkehrssituation/Verkehrssicherheit Bismarckstraße (in Höhe Realschule und Kindergarten) - Anfrage der Bezirksverordneten Lindner-Wöhning vom 14.10.2008 - | 2008/0602 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Herne | 2008/0630 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Bauvorhaben Wallburgstraße - Anfrage der Bezirksverordneten Kamm vom 19.10.2008 - | 2008/0600 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Grünflächen Bezirk Herne-Mitte/Sturmschäden Kyrill - Anfrage der Bezirksverordneten Lindner-Wöhning vom 14.10.2008 - | 2008/0601 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Sporthalle an der Flottmannstraße - Anfrage des Bezirksverordneten Nott vom 17.10.2008 - | 2008/0603 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Bestellung eines Schriftführers | 2008/0562 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 17 | Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||