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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung  

Bezeichnung: des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Datum: Di, 16.01.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2007 für Fachbereiche des Baudezernates
Enthält Anlagen
2007/0008  
Ö 2  
Beschluss zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Be-teiligung der Behörden gem. § 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, Stadtbezirk Herne-Mitte
2007/0003  
Ö 3  
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, Stadtbezirk Herne-Mitte
Enthält Anlagen
2007/0004  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.1 Der ergänzten Begründung vom 28.12.2006 zum Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, wird zugestimmt.

 

1.2 Der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, in der Fassung vom 28.12.2006 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 / Nord wird begrenzt durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Ewaldstraße / Straße des Bohrhammers im Norden, der westlichen Grenze des Flurstückes Nr. 334, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen, der südlichen Begrenzung der ehemaligen Zechenbahntrasse im Süden (erweitert um eine dreieckige Teilfläche nördlich der Grundstücke Vödestraße 124-132) und der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Flottmannstraße im Osten.

 

Soweit der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord Teilflächen der räumlichen Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 35 –Lutherstraße–, Nr. 48 –Flottmannstraße–, Nr. 52 –Am Schrebergarten–, Nr. 111 / Süd –Straße des Bohrhammers– und des Fluchtlinienplanes der Flottmannstraße vom 18.09.1911 betrifft, treten diese Teile der Bebauungspläne und des Fluchtlinienplanes außer Kraft.

 

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

2.    Die Bezirksvertretung Eickel nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der Kompensationsmaßnahme an der Görrestraße zu.

 

3.    Die Bezirksvertretung Sodingen nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der Kompensationsmaßnahme an der Bruchstraße zu.

   
    16.01.2007 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 3 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

 

1.        Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

       Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.1 Der ergänzten Begründung vom 28.12.2006 zum Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, wird zugestimmt.

 

1.2 Der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, in der Fassung vom 28.12.2006 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 / Nord wird begrenzt durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Ewaldstraße / Straße des Bohrhammers im Norden, der westlichen Grenze des Flurstückes Nr. 334, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen, der südlichen Begrenzung der ehemaligen Zechenbahntrasse im Süden (erweitert um eine dreieckige Teilfläche nördlich der Grundstücke Vödestraße 124-132) und der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Flottmannstraße im Osten.

 

Soweit der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord Teilflächen der räumlichen Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 35 –Lutherstraße–, Nr. 48 –Flottmannstraße–, Nr. 52 –Am Schrebergarten–, Nr. 111 / Süd –Straße des Bohrhammers– und des Fluchtlinienplanes der Flottmannstraße vom 18.09.1911 betrifft, treten diese Teile der Bebauungspläne und des Fluchtlinienplanes außer Kraft.

 

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

2.      Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksvertretung Eickel, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Bezirksvertretung Eickel nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der Kompensationsmaßnahme an der Görrestraße zu.

 

3.      Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksvertretung Sodingen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der Kompensationsmaßnahme an der Bruchstraße zu.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit

dafür:

9

dagegen:

6

Enthaltung:

0

 

   
    25.01.2007 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 10 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.1 Der ergänzten Begründung vom 28.12.2006 zum Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, wird zugestimmt.

 

1.2 Der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, in der Fassung vom 28.12.2006 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 / Nord wird begrenzt durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Ewaldstraße / Straße des Bohrhammers im Norden, der westlichen Grenze des Flurstückes Nr. 334, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen, der südlichen Begrenzung der ehemaligen Zechenbahntrasse im Süden (erweitert um eine dreieckige Teilfläche nördlich der Grundstücke Vödestraße 124-132) und der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Flottmannstraße im Osten.

 

Soweit der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord Teilflächen der räumlichen Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 35 –Lutherstraße–, Nr. 48 –Flottmannstraße–, Nr. 52 –Am Schrebergarten–, Nr. 111 / Süd –Straße des Bohrhammers– und des Fluchtlinienplanes der Flottmannstraße vom 18.09.1911 betrifft, treten diese Teile der Bebauungspläne und des Fluchtlinienplanes außer Kraft.

 

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

13

dagegen:

0

Enthaltung:

5

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

Die ergänzte Begründung sowie der Übersichtsplan sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

   
    31.01.2007 - Bezirksvertretung Sodingen
    Ö 7 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

 

Die Bezirksvertretung Sodingen nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der Kompensationsmaßnahme an der Bruchstraße zu.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

12

dagegen:

0

Enthaltung:

3

 

   
    01.02.2007 - Bezirksvertretung Eickel
    Ö 6 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eickel nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der Kompensationsmaßnahme an der Görrestraße zu.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

  8

dagegen:

  5

Enthaltung:

  -

 

   
    01.02.2007 - Integrationsrat
    Ö 4 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

   
    06.02.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 8 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.1 Der ergänzten Begründung vom 28.12.2006 zum Bebauungsplan Nr. 111 / Nord, -Straße des Bohrhammers-, wird zugestimmt.

 

1.2 Der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, in der Fassung vom 28.12.2006 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 / Nord wird begrenzt durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Ewaldstraße / Straße des Bohrhammers im Norden, der westlichen Grenze des Flurstückes Nr. 334, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen, der südlichen Begrenzung der ehemaligen Zechenbahntrasse im Süden (erweitert um eine dreieckige Teilfläche nördlich der Grundstücke Vödestraße 124-132) und der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Flottmannstraße im Osten.

 

Soweit der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord Teilflächen der räumlichen Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 35 –Lutherstraße–, Nr. 48 –Flottmannstraße–, Nr. 52 –Am Schrebergarten–, Nr. 111 / Süd –Straße des Bohrhammers– und des Fluchtlinienplanes der Flottmannstraße vom 18.09.1911 betrifft, treten diese Teile der Bebauungspläne und des Fluchtlinienplanes außer Kraft.

 

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

2.    Die Bezirksvertretung Eickel nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der Kompensationsmaßnahme an der Görresstraße zu.

 

3.    Die Bezirksvertretung Sodingen nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der Kompensationsmaßnahme an der Bruchstraße zu.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

6

Enthaltung:

--

 

   
    13.02.2007 - Rat der Stadt
    Ö 8 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.1 Der ergänzten Begründung vom 28.12.2006 zum Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, wird zugestimmt.

 

1.2 Der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, in der Fassung vom 28.12.2006 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 / Nord wird begrenzt durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Ewaldstraße / Straße des Bohrhammers im Norden, der westlichen Grenze des Flurstückes Nr. 334, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen, der südlichen Begrenzung der ehemaligen Zechenbahntrasse im Süden (erweitert um eine dreieckige Teilfläche nördlich der Grundstücke Vödestraße 124-132) und der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Flottmannstraße im Osten.

 

Soweit der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord Teilflächen der räumlichen Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 35 –Lutherstraße–, Nr. 48 –Flottmannstraße–, Nr. 52 –Am Schrebergarten–, Nr. 111 / Süd –Straße des Bohrhammers– und des Fluchtlinienplanes der Flottmannstraße vom 18.09.1911 betrifft, treten diese Teile der Bebauungspläne und des Fluchtlinienplanes außer Kraft.

 

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

44

dagegen:

20

Enthaltung:

2

 

Ö 4  
Kanalerneuerung Industriestraße
Enthält Anlagen
2006/0824  
Ö 5  
Gestaltung des Kreisverkehrs an der Kreuzung Castroper Straße / Sodinger Straße (Kreisverkehrsplatz) - Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und des Bezirksverordneten Hagedorn -
2007/0009  
Ö 6  
Verkehrssituation Roonstraße (Kreisstraße K 29) - mündlicher Sachstandsbericht -    
Ö 7  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 8  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
N 1     Verzicht von Erschließungsbeiträgen gemäß § 135 Abs. 5 Baugesetzbuch für die Erschließungsanlagen im Bereich des Güterverkehrszentrums (GVZ)      
N 2     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 3     Anfragen der Ausschussmitglieder