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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt beschließt:
1.1
Der ergänzten Begründung vom 28.12.2006 zum Bebauungsplan Nr. 111 / Nord
-Straße des Bohrhammers-, wird zugestimmt.
1.2
Der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, in der Fassung vom
28.12.2006 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I
S. 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
als Satzung beschlossen.
Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 / Nord wird begrenzt durch die
nördliche Straßenbegrenzungslinie der Ewaldstraße / Straße des Bohrhammers im
Norden, der westlichen Grenze des Flurstückes Nr. 334, Flur 44, Gemarkung Herne
im Westen, der südlichen Begrenzung der ehemaligen Zechenbahntrasse im Süden
(erweitert um eine dreieckige Teilfläche nördlich der Grundstücke Vödestraße
124-132) und der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Flottmannstraße im
Osten.
Soweit
der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord Teilflächen der räumlichen Geltungsbereiche
der Bebauungspläne Nr. 35 –Lutherstraße–, Nr. 48
–Flottmannstraße–, Nr. 52 –Am Schrebergarten–, Nr. 111 / Süd –Straße des
Bohrhammers– und des Fluchtlinienplanes der Flottmannstraße vom 18.09.1911
betrifft, treten diese Teile der Bebauungspläne und des Fluchtlinienplanes
außer Kraft.
Der Geltungsbereich
ist im Übersichtsplan dargestellt.
2. Die Bezirksvertretung Eickel
nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der
Kompensationsmaßnahme an der Görrestraße zu.
3. Die Bezirksvertretung Sodingen nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der Kompensationsmaßnahme an der Bruchstraße zu.
Sachverhalt:
In der Zeit vom 30.06. bis 29.07.2006 erfolgte die
erste öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 111 / Nord
-Straße des Bohrhammers-. Hier wurden Anregungen
seitens des Staatlichen Umweltamtes Hagen und verschiedener Bürger bzw.
Grundstückseigentümer vorgebracht, die eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes
erforderlich machten.
In der Zeit vom 22.11. bis 21.12.2006 erfolgte die zweite
öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 111 / Nord -Straße
des Bohrhammers-. Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes resultiert aus den
eingegangenen Stellungnahmen der zweiten Offenlegung nicht.
Nach der
Offenlage wurde der Plan zum besseren Verständnis in folgenden Punkten ergänzt:
Ergänzung
im Textteil:
Der Teil
„D – Hinweise“ erhält unter Punkt Nr. 4 folgende Ergänzung:
Die teilweise im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegenden Teile der Bebauungspläne Nr. 35 –Lutherstraße–, Nr. 48 –Flottmannstraße–, Nr. 52 –Am Schrebergarten–, Nr. 111 / Süd –Straße des Bohrhammers– und der Fluchtlinienplan der Flottmannstraße vom 18.09.1911 werden für diese Teilbereiche aufgehoben.
Ergänzung
in der Begründung:
Die planungsrechtlichen Festsetzungen, die zurzeit Bestandteil der Bebauungspläne Nr. 35
–Lutherstraße–, Nr. 48 –Flottmannstraße–, Nr. 52 –Am Schrebergarten–, Nr. 111 / Süd –Straße des Bohrhammers– und des Fluchtlinienplanes der Flottmannstraße vom 18.09.1911 sind und nun im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 / Nord liegen, werden für diese Teilbereiche aufgehoben.
Nach
Kenntnisnahme des Rates über die während der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Stellungnahmen kann der
Bebauungsplan Nr. 111 / Nord als Satzung beschlossen werden.
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
Terhoeven
(Stadtrat)
Anlagen:
·
Übersichtsplan
M.: 1: 10 000
·
Bebauungsplanentwurf
M.: 1: 1000 (1 Exemplar je Fraktion)
· Begründung
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | BP111N_Begründung Satzungsbeschluss, 28.12.06 (2594 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | BP111N_Übersichtsplan 1_10000, 28.12.06 (2512 KB) | ![]() |