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Vorlage - 2007/0004  

Betreff: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, Stadtbezirk Herne-Mitte
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Muhss
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Ludwichowski, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
16.01.2007 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
25.01.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
31.01.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
01.02.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
01.02.2007 
des Integrationsrates beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
06.02.2007 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.02.2007 
des Rates der Stadt beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.1 Der ergänzten Begründung vom 28.12.2006 zum Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, wird zugestimmt.

 

1.2 Der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, in der Fassung vom 28.12.2006 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 / Nord wird begrenzt durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Ewaldstraße / Straße des Bohrhammers im Norden, der westlichen Grenze des Flurstückes Nr. 334, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen, der südlichen Begrenzung der ehemaligen Zechenbahntrasse im Süden (erweitert um eine dreieckige Teilfläche nördlich der Grundstücke Vödestraße 124-132) und der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Flottmannstraße im Osten.

 

Soweit der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord Teilflächen der räumlichen Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 35 –Lutherstraße–, Nr. 48 –Flottmannstraße–, Nr. 52 –Am Schrebergarten–, Nr. 111 / Süd –Straße des Bohrhammers– und des Fluchtlinienplanes der Flottmannstraße vom 18.09.1911 betrifft, treten diese Teile der Bebauungspläne und des Fluchtlinienplanes außer Kraft.

 

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

2.    Die Bezirksvertretung Eickel nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der Kompensationsmaßnahme an der Görrestraße zu.

 

3.    Die Bezirksvertretung Sodingen nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der Kompensationsmaßnahme an der Bruchstraße zu.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Zeit vom 30.06. bis 29.07.2006 erfolgte die erste öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-. Hier wurden Anregungen seitens des Staatlichen Umweltamtes Hagen und verschiedener Bürger bzw. Grundstückseigentümer vorgebracht, die eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes erforderlich machten.

 

In der Zeit vom 22.11. bis 21.12.2006 erfolgte die zweite öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-. Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes resultiert aus den eingegangenen Stellungnahmen der zweiten Offenlegung nicht.

 

 

Nach der Offenlage wurde der Plan zum besseren Verständnis in folgenden Punkten ergänzt:

 

Ergänzung im Textteil:

 

Der Teil „D – Hinweise“ erhält unter Punkt Nr. 4 folgende Ergänzung:

 

Die teilweise im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegenden Teile der Bebauungspläne Nr. 35 –Lutherstraße–, Nr. 48 –Flottmannstraße–, Nr. 52 –Am Schrebergarten–, Nr. 111 / Süd –Straße des Bohrhammers– und der Fluchtlinienplan der Flottmannstraße vom 18.09.1911 werden für diese Teilbereiche aufgehoben.

 

Ergänzung in der Begründung:

 

Die planungsrechtlichen Festsetzungen, die zurzeit Bestandteil der Bebauungspläne Nr. 35

–Lutherstraße–, Nr. 48 –Flottmannstraße–, Nr. 52 –Am Schrebergarten–, Nr. 111 / Süd –Straße des Bohrhammers– und des Fluchtlinienplanes der Flottmannstraße vom 18.09.1911 sind und nun im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 / Nord liegen, werden für diese Teilbereiche aufgehoben.

 

 

Nach Kenntnisnahme des Rates über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord als Satzung beschlossen werden.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Terhoeven

(Stadtrat)

 

Anlagen:

Anlagen:

·         Übersichtsplan M.: 1: 10 000

·         Bebauungsplanentwurf M.: 1: 1000 (1 Exemplar je Fraktion)

·         Begründung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BP111N_Begründung Satzungsbeschluss, 28.12.06 (2594 KB) PDF-Dokument (1004 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich BP111N_Übersichtsplan 1_10000, 28.12.06 (2512 KB) PDF-Dokument (397 KB)