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Auszug - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, Stadtbezirk Herne-Mitte  

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 16.01.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2007/0004 Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, Stadtbezirk Herne-Mitte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Muhss
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Ludwichowski, Andrea
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

 

1.        Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

       Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.1 Der ergänzten Begründung vom 28.12.2006 zum Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, wird zugestimmt.

 

1.2 Der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, in der Fassung vom 28.12.2006 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 / Nord wird begrenzt durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Ewaldstraße / Straße des Bohrhammers im Norden, der westlichen Grenze des Flurstückes Nr. 334, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen, der südlichen Begrenzung der ehemaligen Zechenbahntrasse im Süden (erweitert um eine dreieckige Teilfläche nördlich der Grundstücke Vödestraße 124-132) und der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Flottmannstraße im Osten.

 

Soweit der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord Teilflächen der räumlichen Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 35 –Lutherstraße–, Nr. 48 –Flottmannstraße–, Nr. 52 –Am Schrebergarten–, Nr. 111 / Süd –Straße des Bohrhammers– und des Fluchtlinienplanes der Flottmannstraße vom 18.09.1911 betrifft, treten diese Teile der Bebauungspläne und des Fluchtlinienplanes außer Kraft.

 

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

2.      Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksvertretung Eickel, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Bezirksvertretung Eickel nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der Kompensationsmaßnahme an der Görrestraße zu.

 

3.      Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksvertretung Sodingen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der Kompensationsmaßnahme an der Bruchstraße zu.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit

dafür:

9

dagegen:

6

Enthaltung:

0