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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses | 2007/0388 | |||||||||
Ö 2 | Umbesetzung von Ausschüssen und des Integrationsrates | 2007/0503 | |||||||||
Ö 3 | Vertreter der Stadt Herne für den Beirat des Freudeskreises Bochumer Synagoge | 2007/0535 | |||||||||
Ö 4 | Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen Auflösung des Versorgungsamtes Dortmund und Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie dem Schwerbehindertenrecht (SchwbR) in kommunaler Trägerschaft ab dem 01.01.2008 | 2007/0420 | |||||||||
Ö 5 | Stadtmarketing Herne GmbH (SMH): 1. Abtretung eines Geschäftsanteiles/Neuaufnahme eines Gesellschafters 2. Austritt aus der Ruhrgebiet Tourismus GmbH & Co. KG (RTG) | 2007/0394 | |||||||||
Ö 6 | Herner Sparkasse: Jahresabschluss 2006 | 2007/0395 | |||||||||
Ö 7 | Herner Sparkasse: Besetzung des Verwaltungsrates | 2007/0437 | |||||||||
Ö 8 | Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages - Besetzung des Aufsichtsrates | 2007/0432 | |||||||||
Ö 9 | Energie- und Wasserversorung Mittleres Ruhrgebiet GmbH: mittelbare Beteiligung über die Trianel European Energy Trading GmbH an der Trianel Service GmbH | 2007/0516 | |||||||||
Ö 10 | Anstalt des öffentlichen Rechts "Stadtentwässerung Herne" - Erlass der Unternehmenssatzung | 2007/0554 | |||||||||
Ö 11 | Satzungen zur Änderung der Vergnügungssteuersatzungen der Stadt Herne für die Jahre ab 2003 | 2007/0449 | |||||||||
Ö 12 | Wiederwahl einer Schiedsperson für den Amtsgerichtsbezirk Herne | 2007/0418 | |||||||||
Ö 13 | Dringlichkeitsantrag: Mittagstisch „Kein Kind ohne Mahlzeit“ | 2007/0494 | |||||||||
Ö 14 | Entgeltordnung für die Städtische Musikschule | 2007/0465 | |||||||||
Ö 15 | Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek | 2007/0470 | |||||||||
Ö 16 | Ergebnisbericht zur Unterbringung von Personen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) | 2007/0452 | |||||||||
Ö 17 | Unterbringung von Personen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) in Herne | 2007/0453 | |||||||||
Ö 18 | Bestimmung von Mitgliedern für den Planungsbeirat der Maßregelvollzugsklinik Herne | 2007/0491 | |||||||||
Ö 19 | Satzung über die 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 208 - Am Trimbuschhof -, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen | 2007/0428 | |||||||||
Ö 20 | Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim a.d.R. und Oberhausen: Erarbeitungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | 2007/0434 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Herne beschließt: 1. Das Erarbeitungsverfahren für den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht) zusammen mit den genannten Städten gem. § 20 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. 2. Die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sind gemäß § 14 Abs. 2 LPlG NRW i. V. m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 4. Die unter Pkt. 2 und 3 genannten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit können innerhalb einer Frist von drei Monaten Anregungen zum vorliegenden Vorentwurf vorbringen. |
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21.08.2007 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||
Ö 5 - beschlossen | |||||||||||
Herr Dr. Steiner vom Fachbereich 51 / Stadtplanung erläutert den Erarbeitungsbeschluss und den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange anhand einer PowerPoint-Präsentation. Herr Finke von der CDU-Fraktion bittet die Verwaltung für die Fraktionen Detailpläne in größerem Maßstab zur Verfügung zu stellen, da der RFNP-Vorentwurf im Maßstab 1 : 50.000 nur mit einer Lupe lesbar ist. Herr Ahrens von der Grüne-Fraktion erkundigt sich bei der Verwaltung, ob das umfangreiche Gesamtwerk auf eine Herner Kurzfassung zwischen 3 und 250 Seiten reduzierbar wäre. Anmerkung der Schriftführung: Die PowerPointPräsentation ist der Niederschrift
beigefügt. Die Fraktionen erhalten die Herner Planausschnitte zusätzlich in
Farbe. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Herne beschließt: 1. Das Erarbeitungsverfahren für den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht) zusammen mit den genannten Städten gem. § 20 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. 2. Die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sind gemäß § 14 Abs. 2 LPlG NRW i. V. m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 4. Die unter Pkt. 2 und 3 genannten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit können innerhalb einer Frist von drei Monaten Anregungen zum vorliegenden Vorentwurf vorbringen. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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22.08.2007 - Ausschuss für Umweltschutz | |||||||||||
Ö 5 - beschlossen | |||||||||||
Herr Dr. Steiner vom Fachbereich 51 / Stadtplanung erläutert den Erarbeitungsbeschluss und den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange anhand einer PowerPoint-Präsentation. Für die CDU-Fraktion schlägt Herr Scholz die Bildung einer interfraktionellen Planungsarbeitsgruppe für die Stadt Herne vor, an der zwei VertreterInnen des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung, zwei VertreterInnen des Ausschusses für Umweltschutz sowie Vertreter der beteiligten Fachbereiche und die Dezernenten vertreten sind. Herr Stadtrat Terhoeven findet den Vorschlag gut und weist aber darauf hin, dass die Initiierung von den Fraktionen und nicht von der Verwaltung ausgehen müsste Beschluss: Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Herne beschließt: 1. Das Erarbeitungsverfahren für den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht) zusammen mit den genannten Städten gem. § 20 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. 2. Die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sind gemäß § 14 Abs. 2 LPlG NRW i. V. m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 4. Die unter Pkt. 2 und 3 genannten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit können innerhalb einer Frist von drei Monaten Anregungen zum vorliegenden Vorentwurf vorbringen. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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23.08.2007 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | |||||||||||
Ö 16 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Herne beschließt: 1. Das Erarbeitungsverfahren für den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht) zusammen mit den genannten Städten gem. § 20 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. 2. Die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sind gemäß § 14 Abs. 2 LPlG NRW i. V. m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 4. Die unter Pkt. 2 und 3 genannten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit können innerhalb einer Frist von drei Monaten Anregungen zum vorliegenden Vorentwurf vorbringen. Abstimmungsergebnis:
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28.08.2007 - Bezirksvertretung Wanne | |||||||||||
Ö 18 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Herne beschließt: 1. Das Erarbeitungsverfahren für den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht) zusammen mit den genannten Städten gem. § 20 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. 2. Die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sind gemäß § 14 Abs. 2 LPlG NRW i. V. m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 4. Die unter Pkt. 2 und 3 genannten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit können innerhalb einer Frist von drei Monaten Anregungen zum vorliegenden Vorentwurf vorbringen. Abstimmungsergebnis:
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29.08.2007 - Bezirksvertretung Sodingen | |||||||||||
Ö 11 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Herne beschließt: 1. Das Erarbeitungsverfahren für den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht) zusammen mit den genannten Städten gem. § 20 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. 2. Die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sind gemäß § 14 Abs. 2 LPlG NRW i. V. m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 4. Die unter Pkt. 2 und 3 genannten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit können innerhalb einer Frist von drei Monaten Anregungen zum vorliegenden Vorentwurf vorbringen. Abstimmungsergebnis:
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30.08.2007 - Bezirksvertretung Eickel | |||||||||||
Ö 13 - beschlossen | |||||||||||
Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschluss: Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Herne folgenden Beschluss zu
fassen: Der Rat der Stadt Herne beschließt: 1. Das Erarbeitungsverfahren für den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht) zusammen mit den genannten Städten gem. § 20 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. 2. Die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sind gemäß § 14 Abs. 2 LPlG NRW i. V. m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 4. Die unter Pkt. 2 und 3 genannten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit können innerhalb einer Frist von drei Monaten Anregungen zum vorliegenden Vorentwurf vorbringen. Abstimmungsergebnis:
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04.09.2007 - Haupt- und Finanzausschuss | |||||||||||
Ö 23 - beschlossen | |||||||||||
Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Herne beschließt: 1. Das Erarbeitungsverfahren für den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht) zusammen mit den genannten Städten gem. § 20 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. 2. Die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sind gemäß § 14 Abs. 2 LPlG NRW i. V. m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 4. Die unter Pkt. 2 und 3 genannten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit können innerhalb einer Frist von drei Monaten Anregungen zum vorliegenden Vorentwurf vorbringen. Abstimmungsergebnis:
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04.09.2007 - Landschaftsbeirat | |||||||||||
Ö 1 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der
Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Herne beschließt: 1. Das Erarbeitungsverfahren für den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht) zusammen mit den genannten Städten gem. § 20 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. 2. Die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sind gemäß § 14 Abs. 2 LPlG NRW i. V. m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 4. Die unter Pkt. 2 und 3 genannten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit können innerhalb einer Frist von drei Monaten Anregungen zum vorliegenden Vorentwurf vorbringen. Abstimmungsergebnis:
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18.09.2007 - Rat der Stadt | |||||||||||
Ö 20 - beschlossen | |||||||||||
Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Rat der Stadt Herne beschließt: 1. Das Erarbeitungsverfahren für den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht) zusammen mit den genannten Städten gem. § 20 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. 2. Die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sind gemäß § 14 Abs. 2 LPlG NRW i. V. m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 4. Die unter Pkt. 2 und 3 genannten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit können innerhalb einer Frist von drei Monaten Anregungen zum vorliegenden Vorentwurf vorbringen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 21 | Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 14.02.1984 über die Zusammenfassung der Erschließungsanlagen Schüchtermannstraße und Kremerstraße zu einer Erschließungseinheit gemäß § 130 Abs. 2 des damaligen Bundesbaugesetzes | 2007/0436 | |||||||||
Ö 22 | Erlass einer Satzung über die Festlegung der Gebietszonen und die Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 BauO NRW (Ablösung der Verpflichtung zur Erstellung von Stellplätzen durch Zahlung eines Geldbetrages) in der Stadt Herne | 2007/0271 | |||||||||
Ö 23 | Feststellung Jahresabschlusses 2006 des Gebäudemanagements Herne und Verwendung des Jahresergebnisses sowie Entlastung des Betriebsausschusses | 2007/0404 | |||||||||
Ö 24 | Weisungsbeschluss zum Verkauf von RWE-Aktien durch die Aktienbesitzgesellschaft Herne mbH - Antrag der AL-Fraktion vom 15.08.2007 - | 2007/0502 | |||||||||
Ö 25 | Resolution des Rates der Stadt Herne gegen die Trennung der Kommunal- und Bundestagswahl 2009 - Resolution der PDS-Ratsgruppe vom 06.09.2007 - | 2007/0541 | |||||||||
Ö 26 | Prüfauftrag "Sozialticket" - Antrag der PDS-Ratsgruppe vom 06.09.2007 - | 2007/0542 | |||||||||
Ö 27 | Umweltzone Ruhr - Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Grünen Fraktion vom 07.09.2007 - | 2007/0547 | |||||||||
Ö 28 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | ||||||||||
Ö 29 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||
N 1 | Anstalt des öffentlichen Rechts entsorgung herne; Vorstandsangelegenheiten | ||||||||||
N 2 | Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH: Verkauf/Aufgabe der Beteiligung an ELIAS Emscher-Lippe-Institut für Automatisierungstechnik und Qualitätssicherung GmbH | ||||||||||
N 3 | Veräußerung des städtischen Grundstücks Markgrafenstr. 8/10 | ||||||||||
N 4 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | ||||||||||
N 5 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||