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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
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Beschlussvorschlag:
Als Schiedsperson werden wiedergewählt:
1. Frau Gisela Budde für den Schiedsamtsbezirk 4 und Stellvertreterin für den Schiedsamtsbezirk 3, Stadtbezirk Eickel, Amtsgerichtsbezirk Herne-Wanne
2. Herr Wilhelm Pesch für den Schiedsamtsbezirk 8 und Stellvertreter für die Schiedsamtsbezirke 6/9, Stadtbezirk Sodingen, Amtsgerichtsbezirk Herne.
Sachverhalt:
Die Amtszeit der Schiedspersonen ist wie folgt abgelaufen:
Schiedsfrau Budde 19.07.2007
Schiedsmann Pesch 16.05.2007
Eine Wiederwahl ist möglich.
Der Rat der Stadt ist gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NRW) vom 16.12.1992 für die Wahl der Schiedsperson zuständig.
Gemäß § 11 Abs. 1 SchAG NRW wird für jede Schiedsperson eine stellvertretende Schiedsperson bestellt. Auf die stellvertretende Schiedsperson sind gemäß § 11 Abs. 2 SchAG NRW die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend anzuwenden.
Frau Budde und Herr Pesch erfüllen die in § 2 SchAG NRW genannten Voraussetzungen.
Ablehnungsgründe gemäß § 8 SchAG NRW liegen nicht vor.
Frau Budde und Herr Pesch haben sich bereit erklärt, das Amt der Schiedsperson für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren zu übernehmen.