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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2007/0418  

Betreff: Wiederwahl einer Schiedsperson für den Amtsgerichtsbezirk Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Romhofer, AnnegretAktenzeichen:FB 23
Federführend:FB 23 - Recht   
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
29.08.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
30.08.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
04.09.2007 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
18.09.2007 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 --

--

--

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Als Schiedsperson werden wiedergewählt:

 

1.       Frau Gisela Budde für den Schiedsamtsbezirk 4 und Stellvertreterin für den Schiedsamtsbezirk 3, Stadtbezirk Eickel, Amtsgerichtsbezirk Herne-Wanne

 

2.       Herr Wilhelm Pesch für den Schiedsamtsbezirk 8 und Stellvertreter für die Schiedsamtsbezirke 6/9, Stadtbezirk Sodingen, Amtsgerichtsbezirk Herne.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Amtszeit der Schiedspersonen ist wie folgt abgelaufen:

 

Schiedsfrau Budde              19.07.2007

Schiedsmann Pesch              16.05.2007

 

Eine Wiederwahl ist möglich.

 

Der Rat der Stadt ist gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NRW) vom 16.12.1992 für die Wahl der Schiedsperson zuständig.

Gemäß § 11 Abs. 1 SchAG NRW wird für jede Schiedsperson eine stellvertretende Schiedsperson bestellt. Auf die stellvertretende Schiedsperson sind gemäß § 11 Abs. 2 SchAG NRW die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend anzuwenden.

 

Frau Budde und Herr Pesch erfüllen die in § 2 SchAG NRW genannten Voraussetzungen.

 

Ablehnungsgründe gemäß § 8 SchAG NRW liegen nicht vor.

 

Frau Budde und Herr Pesch haben sich bereit erklärt, das Amt der Schiedsperson für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren zu übernehmen.