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Beschlussvorschlag:
1. Die
Stadt Herne spricht sich für die Einführung einer Umweltzone Ruhrgebiet aus.
2. Die
Stadt Herne lehnt die Politik der kleinräumigen Straßensperrungen, wie sie
bislang von
der Bezirksregierung Arnsberg praktiziert wird, ab.
3. Im
Rahmen der kommunalen Handlungsmöglichkeiten wird sich die Stadt Herne insbesondere
für
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eine Verbesserung des Radverkehrs sowie
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die Anschaffung umweltfreundlicher Fahrzeuge bei der Stadt und ihren Gesellschaften
einsetzen.
Sachverhalt:
Die Stadt Herne hat in der Vergangenheit bereits vielfältige
Maßnahmen durchgeführt, welche die Verringerung der Umweltbelastung
begünstigen. So wird der ÖPNV fortwährend optimiert und das Stadtgebiet konnte
nahezu lückenlos an den ÖPNV angebunden werden. Der Umstieg der Bürgerinnen und
Bürgern auf den ÖPNV wird dadurch in hohem Maße erleichtert.
Die Förderung des Radverkehrs ist ebenso deutlich verstärkt
worden. Unzählige Verbesserungsmaßnahmen zur Nahmobilität in Herne sind
umgesetzt worden, so dass in absehbarer Zeit mit der offiziellen Aufnahme in
die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in
Nordrhein-Westfalen e.V. zu rechnen ist. Die Ausweisung von Tempo 30-Zonen ist
bereits in ungemein hohem Maße erfolgt. Der Anteil der Tempo 30-Straßen
gemessen am Gemeindestraßennetz liegt in Herne mit rund 60 v. H.
außerordentlich hoch.
Ebenso wird die Fahrzeugflotte der Stadt und Ihrer
Unternehmen sukzessive durch umweltfreundlichere Technologie ersetzt. Insofern
ist ein Bestreben der Stadt, die Feinstaubbelastung drastisch zu reduzieren
bereits deutlich erkennbar. Im Rahmen der kommunalen Handlungsmöglichkeit geht
die Stadt mit gutem Beispiel voran und wird dies auch weiterhin tun. Die EU hat
aufgrund der Umwelt – und Gesundheitsgefährdung durch Feinstaub und andere
Luftschadstoffe eine wegweisende Luftreinhalterichtlinie erlassen. Die
Befolgung dieser Richtlinie soll die aus medizinischer Sicht längst bekannten
Gesundheitsschäden z.B. durch Feinstaub deutlich reduzieren. Der Rat der Stadt
Herne begrüßt diese Richtlinie als Ergänzung und Fortführung der nationalen
Luftreinhaltepolitik. Gemäß der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie 96/62/EG
müssen die Städte nach Maßgabe und in Abstimmung mit dem Land für den Fall
Maßnahmen ergreifen, dass bestimmte Luftschadstoffe die festgesetzten
Schwellenwerte überschreiten. In den Jahren 1997 und folgend wurde bereits
seitens des Landes eine rechnergestützte Simulationsrechnung durchgeführt, die
Aufschluss über die Schadstoffkonzentrationen für Benzol, Ruß und NO2 ergaben.
In den letzten beiden Jahren wurden wiederum seitens des Landes Berechnungen
für die Feinstaubbelastung durchgeführt. Im Gegensatz zu den ersten
Berechnungen für die Schadstoffe Benzol, Ruß und NO2 wurden den Städten
allerdings keine Einzelwerte mitgeteilt. Das Land hat lediglich so genannte
Hot-Spots mitgeteilt und die Städte aufgefordert, Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Für die Stadt Herne wurden zunächst keine Hot- Spots ermittelt. Im Nachhinein
hat das LUA als federführende Behörde seine Einschätzung korrigiert und an der
Recklinghäuser Straße (einem von mehreren Belastungspunkten mit
wahrscheinlicher Grenzwertüberschreitung) eine Messstation eingerichtet. Nach
aktueller Abfrage gibt es bislang 31 Überschreitungen des 24-h-Grenzwertes;
zulässig sind 35 Überschreitungen. Damit kann erwartet werden, dass eine
Überschreitung der Vorgaben der EU-Luftreinhalterichtlinie im Laufe des Jahres
eintreten wird. Aufgrund der meteorologischen Situation in 2007 muss sogar noch
von einer günstigen Gesamtsituation hinsichtlich der Feinstaubbelastung
ausgegangen werden. Bei einer anderen Wetterlage wären wohl längst die
zulässigen 35 Überschreitungen des 24-h-Grenzwertes erreicht worden. Hieraus
ist zu folgern, dass in Herne punktuell eine regelmäßig jährlich wiederkehrende
Überschreitung der zulässigen Grenzwerte erwartet werden muss. Weiterhin ist
aus der Rechnersimulation klar, dass die flächenmäßige Belastung mit Feinstaub
entlang der Hauptverkehrswege - in Abhängigkeit von der Topografie - in der Nähe
der Grenzwerte liegt. Diese Situation ist typisch für Großstädte und
Ballungsgebiete. Wir finden hier durchgehend Luftbelastungen in der Nähe der
gültigen Grenzwerte mit punktuellen Überschreitungen. Angesichts dieser
Situation und vor dem Hintergrund der angekündigten weiteren Verschärfung der
Grenzwerte durch die EU müssen die Städte des Ruhrgebietes zu einer
abgestimmten Haltung finden, die langfristig zu einer Senkung der Luftschadstoffe
führt, ohne das Wirtschaftsleben der Region zeitweise und abrupt zu
beeinträchtigen. Punktueller Aktionismus erscheint nicht geeignet, die
Feinstaubbelastung in Ballungsräumen einzudämmen. Das LUA hat hier mit seiner
Studie zur Feinstaubsituation im Ruhrgebiet einen sinnvollen Weg zur
Reduzierung der Feinstäube durch den Straßenverkehr gewiesen: die Einführung
einer Umweltzone Ruhr. In dieser Zone würden im Laufe der Zeit sich stetig
verschärfende Maßnahmen
durchgeführt werden. Dies setzt planbare Rahmenbedingungen
und führt langfristig zu Anpassungsleistungen von Wirtschaft und Privaten.
Analysen zeigen, dass rund die Hälfte der innerstädtischen Feinstaubbelastung
dem Straßenverkehr zuzuordnen ist, während die andere Hälfte aus Industrie,
Gewerbe und Haushalten stammen. Die Vielzahl der Quellen und Art der Emittenten
sowie die kommunalen Einflussmöglichkeiten auf diese machen eine wirksame
kommunale Umweltpolitik zur Luftreinhaltung schwierig, aber durchaus nicht unmöglich.
Für die sichere Einhaltung der europäischen Luftreinhalterichtlinie sind aber
insbesondere Maßnahmen von Bund und Land erforderlich, da nur sie die
Regelungskompetenz haben.
Der Rat spricht sich daher für ein interkommunal
abgestimmtes Vorgehen zur Durchsetzung einer Umweltzone Ruhrgebiet aus.