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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2007/0547  

Betreff: Umweltzone Ruhr
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Grünen Fraktion vom 07.09.2007 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:SPD-Fraktion und Grüne FraktionAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
18.09.2007 
des Rates der Stadt zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Stadt Herne spricht sich für die Einführung einer Umweltzone Ruhrgebiet aus.

 

2.       Die Stadt Herne lehnt die Politik der kleinräumigen Straßensperrungen, wie sie bislang           von der Bezirksregierung Arnsberg praktiziert wird, ab.

 

3.       Im Rahmen der kommunalen Handlungsmöglichkeiten wird sich die Stadt Herne           insbesondere für

 

          - eine Verbesserung des Radverkehrs sowie

 

          - die Anschaffung umweltfreundlicher Fahrzeuge bei der Stadt und ihren            Gesellschaften

 

einsetzen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Herne hat in der Vergangenheit bereits vielfältige Maßnahmen durchgeführt, welche die Verringerung der Umweltbelastung begünstigen. So wird der ÖPNV fortwährend optimiert und das Stadtgebiet konnte nahezu lückenlos an den ÖPNV angebunden werden. Der Umstieg der Bürgerinnen und Bürgern auf den ÖPNV wird dadurch in hohem Maße erleichtert.

Die Förderung des Radverkehrs ist ebenso deutlich verstärkt worden. Unzählige Verbesserungsmaßnahmen zur Nahmobilität in Herne sind umgesetzt worden, so dass in absehbarer Zeit mit der offiziellen Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. zu rechnen ist. Die Ausweisung von Tempo 30-Zonen ist bereits in ungemein hohem Maße erfolgt. Der Anteil der Tempo 30-Straßen gemessen am Gemeindestraßennetz liegt in Herne mit rund 60 v. H. außerordentlich hoch.

 

Ebenso wird die Fahrzeugflotte der Stadt und Ihrer Unternehmen sukzessive durch umweltfreundlichere Technologie ersetzt. Insofern ist ein Bestreben der Stadt, die Feinstaubbelastung drastisch zu reduzieren bereits deutlich erkennbar. Im Rahmen der kommunalen Handlungsmöglichkeit geht die Stadt mit gutem Beispiel voran und wird dies auch weiterhin tun. Die EU hat aufgrund der Umwelt – und Gesundheitsgefährdung durch Feinstaub und andere Luftschadstoffe eine wegweisende Luftreinhalterichtlinie erlassen. Die Befolgung dieser Richtlinie soll die aus medizinischer Sicht längst bekannten Gesundheitsschäden z.B. durch Feinstaub deutlich reduzieren. Der Rat der Stadt Herne begrüßt diese Richtlinie als Ergänzung und Fortführung der nationalen Luftreinhaltepolitik. Gemäß der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie 96/62/EG müssen die Städte nach Maßgabe und in Abstimmung mit dem Land für den Fall Maßnahmen ergreifen, dass bestimmte Luftschadstoffe die festgesetzten Schwellenwerte überschreiten. In den Jahren 1997 und folgend wurde bereits seitens des Landes eine rechnergestützte Simulationsrechnung durchgeführt, die Aufschluss über die Schadstoffkonzentrationen für Benzol, Ruß und NO2 ergaben. In den letzten beiden Jahren wurden wiederum seitens des Landes Berechnungen für die Feinstaubbelastung durchgeführt. Im Gegensatz zu den ersten Berechnungen für die Schadstoffe Benzol, Ruß und NO2 wurden den Städten allerdings keine Einzelwerte mitgeteilt. Das Land hat lediglich so genannte Hot-Spots mitgeteilt und die Städte aufgefordert, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Für die Stadt Herne wurden zunächst keine Hot- Spots ermittelt. Im Nachhinein hat das LUA als federführende Behörde seine Einschätzung korrigiert und an der Recklinghäuser Straße (einem von mehreren Belastungspunkten mit wahrscheinlicher Grenzwertüberschreitung) eine Messstation eingerichtet. Nach aktueller Abfrage gibt es bislang 31 Überschreitungen des 24-h-Grenzwertes; zulässig sind 35 Überschreitungen. Damit kann erwartet werden, dass eine Überschreitung der Vorgaben der EU-Luftreinhalterichtlinie im Laufe des Jahres eintreten wird. Aufgrund der meteorologischen Situation in 2007 muss sogar noch von einer günstigen Gesamtsituation hinsichtlich der Feinstaubbelastung ausgegangen werden. Bei einer anderen Wetterlage wären wohl längst die zulässigen 35 Überschreitungen des 24-h-Grenzwertes erreicht worden. Hieraus ist zu folgern, dass in Herne punktuell eine regelmäßig jährlich wiederkehrende Überschreitung der zulässigen Grenzwerte erwartet werden muss. Weiterhin ist aus der Rechnersimulation klar, dass die flächenmäßige Belastung mit Feinstaub entlang der Hauptverkehrswege - in Abhängigkeit von der Topografie - in der Nähe der Grenzwerte liegt. Diese Situation ist typisch für Großstädte und Ballungsgebiete. Wir finden hier durchgehend Luftbelastungen in der Nähe der gültigen Grenzwerte mit punktuellen Überschreitungen. Angesichts dieser Situation und vor dem Hintergrund der angekündigten weiteren Verschärfung der Grenzwerte durch die EU müssen die Städte des Ruhrgebietes zu einer abgestimmten Haltung finden, die langfristig zu einer Senkung der Luftschadstoffe führt, ohne das Wirtschaftsleben der Region zeitweise und abrupt zu beeinträchtigen. Punktueller Aktionismus erscheint nicht geeignet, die Feinstaubbelastung in Ballungsräumen einzudämmen. Das LUA hat hier mit seiner Studie zur Feinstaubsituation im Ruhrgebiet einen sinnvollen Weg zur Reduzierung der Feinstäube durch den Straßenverkehr gewiesen: die Einführung einer Umweltzone Ruhr. In dieser Zone würden im Laufe der Zeit sich stetig verschärfende Maßnahmen

durchgeführt werden. Dies setzt planbare Rahmenbedingungen und führt langfristig zu Anpassungsleistungen von Wirtschaft und Privaten. Analysen zeigen, dass rund die Hälfte der innerstädtischen Feinstaubbelastung dem Straßenverkehr zuzuordnen ist, während die andere Hälfte aus Industrie, Gewerbe und Haushalten stammen. Die Vielzahl der Quellen und Art der Emittenten sowie die kommunalen Einflussmöglichkeiten auf diese machen eine wirksame kommunale Umweltpolitik zur Luftreinhaltung schwierig, aber durchaus nicht unmöglich. Für die sichere Einhaltung der europäischen Luftreinhalterichtlinie sind aber insbesondere Maßnahmen von Bund und Land erforderlich, da nur sie die Regelungskompetenz haben.

 

Der Rat spricht sich daher für ein interkommunal abgestimmtes Vorgehen zur Durchsetzung einer Umweltzone Ruhrgebiet aus.