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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte
Datum: Do, 14.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:02 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14, Alten-, Wohn- und Pflegeheim Baumstraße, Stadtbezirk Herne-Mitte Erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Enthält Anlagen
2019/0187  
Ö 2  
Anfrage: Vandalismus am Mulvany-Brufskolleg, am EBK, Pestalozzi-Gymnasium und Realschule Strünkede in Herne
Enthält Anlagen
2019/0210  
Ö 3  
Konkretisierung eines Umsetzungskonzeptes / einer Neubauplanung für die Grundschule an der Forellstraße – Stadtbezirk Herne-Mitte
2019/0189  
Ö 4  
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen, Kapitel 1 (KInvFG I): Sanierung des Tribünentragwerks des Stadions am Schloß Strünkede
2019/0208  
Ö 5  
Sachstand über den Umbau der Sportanlage Schaeferstr. I - mündlicher Bericht -    
Ö 6  
Anfrage: Sichteinschränkung Werbetafel Holsterhauser Straße
Enthält Anlagen
2019/0211  
    14.03.2019 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 6 - zur Kenntnis genommen
   

Auf der Holsterhauser Straße, in Fahrtrichtung Herne, besteht durch die Werbetafel der Fa. Ströer eine dauerhafte erhebliche Sichtbehinderung auf die Lichtsignalanlage an der Kreuzung zur Autobahnauffahrt A43 Richtung Wuppertal (s. anliegendes Bild). Hierdurch kommt es regelmäßig zu Gefahrensituationen. Autofahrer können die Ampelphasen nur schwer abschätzen.

 

In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

 

  1. Kann eine Werbeanzeige baurechtlich zulässig sein, wenn dadurch eine erhebliche Sichteinschränkung auf Lichtsignalanlagen und andere Verkehrszeichen entsteht?

 

  1.                Wer ist für die Genehmigung derartiger Werbeflächen zuständig?

 

  1.                Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dieses Gefahrenpotential zu beseitigen?

 

 

Herr Becker beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Jahr 2000 hat die damalige Fachdienststelle (Stadtamt 66/4 – heute: FB 53- Tiefbau und Verkehr) festgestellt, dass die Sicht durch die Errichtung der Werbetafel auf die dahinterliegende Signalanlage Holsterhauser Straße / BAB Auffahrt A43 zwar beeinträchtigt; die Verkehrssicherheit aber gewährleistet bleibt.

 

In einem Abstand von ca. 65 m ist die Lichtsignalanlage voll einsehbar. Damit werden die erforderlichen Sicherheitskriterien der Sicht (Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h – Anhalteweg 65 m) voll eingehalten.

 

Zu Frage 2:

Genehmigungsbehörde für Werbeanlagen ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Bei der Stadt Herne ist die Abt. 23/3 des FBs Recht und Bauordnung zuständig.

 

Zu Frage 3:

Die zuständige Fachdienststelle Tiefbau und Verkehr sieht weiterhin kein Gefahrenpotential, da ab einem Abstand von ca. 65 m die Lichtsignalanlage voll einsehbar ist.

Ö 7  
Anfrage: Querungsmöglichkeiten Flottmannstraße
Enthält Anlagen
2019/0200  
Ö 8  
Anfrage: Straßenschilderneuerung und Verschmutzung auf der Wiescherstraße
Enthält Anlagen
2019/0201  
Ö 9  
Anfrage: Sichteinschränkung Ausfahrt "Am Stadtgarten"
Enthält Anlagen
2019/0202  
Ö 10  
Anfrage: Ehemaliger Friedhof Mont-Cenis-Straße
Enthält Anlagen
2019/0203  
Ö 11  
Anfrage: Spielplätze im Stadtbezirk Herne-Mitte
Enthält Anlagen
2019/0197  
Ö 12  
Anfrage: Pumpe Teich Südpool
Enthält Anlagen
2019/0196  
Ö 13  
Anfrage: Spielplatz Schillerstraße
Enthält Anlagen
2019/0199  
Ö 14  
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung    
N 1     Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung      
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5 - Lageplan Schaeferstr. I (2824 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Top 5-Sachstand Umbau Sportplatz Schaeferstraße I (6649 KB) PDF-Dokument (4961 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Siepenstr 1 (51 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Siepenstr 2 (51 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Siepenstr 3 (55 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Siepenstr 4 (56 KB)