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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2019/0187  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14,
Alten-, Wohn- und Pflegeheim Baumstraße,
Stadtbezirk Herne-Mitte

Erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Lüken, 3008
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Herne-Mitte
14.03.2019 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

 

  1.  Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans befindet sich unmittelbar südöstlich des Herner Bahnhofs (siehe Anlage 1). Das Plangebiet umfasst u.a. die Flurstücke Gemarkung Herne, Flur 9, Flurstücke 284 und 441 sowie Flur 10, Flurstücke 110, 228, 293, 301, 373, 392, 393, 466, 467, 468 und 469. Es grenzt im Norden an Gleisanlagen, im Westen an die Baumstraße, im Süden an ein Wohngebäude und einen Kraftfahrzeughändler einschließlich Werkstatt sowie im Osten an einen Spielplatz.

 

Der Geltungsbereich ist in der Anlage 2 dargestellt. 

 

 

  1.  Planungsanlass und -erfordernis

Die Seniorenpark Herne GmbH hat im Dezember 2016 die Verfügungsgewalt über die im Geltungsbereich befindlichen Flurstücke erworben, die städtischen Flurstücke 284 und 441 sollen vom Vorhabenträger übernommen werden.

Es ist ein Neubau und Betrieb eines Alten-, Wohn- und Pflegewohnheims geplant. Dieses soll u.a. 80 vollstationäre Pflegeplätze umfassen. Weiterhin sieht die Seniorenpark Herne GmbH die Errichtung von voraussichtlich 55 barrierefreien Wohnungen in einem Hausgemeinschaftshaus sowie einer Tagespflegeeinrichtung vor.

Für die Stadt Herne ist insbesondere aufgrund des demographischen Wandels eine merkbare Steigerung der Anzahl älterer und pflegebedürftiger Menschen zu erwarten. Im Jahre 2015 waren insgesamt 1.797 vollstationäre Pflegeplätze in der Stadt Herne vorhanden. Für die Stadt besteht jedoch ein zusätzlicher Pflegebedarf von mittelfristig 503 vollstationären Plätzen (vgl. Pflegeplan 2016 (Bedarfseinschätzung für teil- und vollstationäre Pflege in der Stadt Herne), Fachbereich Soziales, Stadt Herne, Stand 10.11.2016). Das geplante Alten-, Wohn- und Pflegewohnheim der Seniorenpark Herne GmbH kann zumindest einen Teil der noch benötigten Plätze bereitstellen. Auch ist insbesondere im Hinblick auf den demographischen Wandel die Schaffung von adäquatem Wohnraum erforderlich, um die Wohnbedürfnisse der insbesondere älteren Bevölkerung erfüllen zu können.

Der Geltungsbereich überlagert dabei eine Fläche, für die ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden ist (Bebauungsplan Nr. 113/1 -Vinckestraße-). Dieser setzt hier ein Kerngebiet (MK) fest. Für den Geltungsbereich wurde am 31.05.2016 ein Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 113/1 -Vinckestraße- gefasst (s. Anlage 3). Eine Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 113/1 -Vinckestraße- bislang nicht stattgefunden. Der Aufstellungsbeschluss wurde u.a. deswegen gefasst, um nachteiligen Auswirkungen auf den in der unmittelbaren Nähe befindlichen zentralen Versorgungsbereich „Hauptzentrum  Herne-Mitte“ mit baurechtlichen Instrumenten entgegenwirken zu können, das Stadtbild nicht zu beeinträchtigen und die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs zu sichern.

 

Bedingt insbesondere durch den eingegangen Antrag auf Errichtung eines Alten-, Wohn- und Pflegeheims, den hohen Bedarf an Pflegeplätzen und adäquatem Wohnraum sowie den erforderlichen Schutz des angrenzenden zentralen Versorgungsbereiches „Hauptzentrum Herne-Mitte“, bildet jener alter Aufstellungsbeschluss nicht mehr die ausreichende Rechtsgrundlage zur Umsetzung der angestrebten Planungsziele und soll dementsprechend durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 - Alten-, Wohn- und Pflegeheim Baumstraße - ersetzt werden. Aufgrund der Fokussierung auf ein Vorhaben, die besondere Lage im Stadtgebiet sowie den Anforderungen an einen ausreichenden Immissionsschutz wegen der angrenzenden Bahntrasse und den Verkehrsstraßen, ist ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit seinen im Hinblick auf ein Vorhaben besseren Steuerungselementen gegenüber einem Angebotsbebauungsplan zu bevorzugen.

 

Gemäß § 12 Abs. 2 BauGB hat der Vorhabenträger daher die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt.

 

 

  1.  Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Im Hinblick auf eine nachhaltige städtebauliche Aufwertung des Geltungsbereiches sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die insbesondere die Errichtung eines Alten-, Wohn- und Pflegeheims ermöglichen. Die Bauleitplanung zielt zudem darauf ab, den hohen Bedarf an Pflegeplätzen in Herne zu verringern. In Anbetracht des zurzeit laufenden Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 121, das ebenfalls der wohnbaulichen Entwicklung einer in direkter Nachbarschaft gelegenen Fläche dient, ist das hier anvisierte Planungsziel eine sinnvolle und wichtige städtebauliche Ergänzung.

 

  1. Voraussichtliche Inhalte der Planung

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan wird voraussichtlich ein allgemeines Wohngebiet festsetzen. Dieser Baugebietstyp stellt die geplanten wohnbaulichen Nutzungen in den Vordergrund, ermöglicht aber auch ergänzende Nutzungen wie z.B. allgemeine und medizinische Dienstleistungen für die Nutzer des Alten-, Wohn- und Pflegeheims.

Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird zudem durch die Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung, den überbaubaren Grundstücksflächen sowie der Bauweise die Realisierung des geschilderten Vorhabens ermöglicht.

Wegen der Lage an der verkehrsreichen Baumstraße sowie der angrenzenden Bahntrasse werden im Bebauungsplan voraussichtlich Regelungen zum Immissionsschutz getroffen werden.

 

 

  1. Planverfahren

Das Aufstellungsverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 soll entsprechend den Verfahrensregeln des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten, wobei voraussichtlich entweder das Regelverfahren oder das sogenannte beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB für den vorliegenden Fall zu bevorzugen ist. Hierbei kann eine Auswahl noch nicht abschließend getroffen werden, da benötigte Voruntersuchungen bzw. Abstimmungen noch ausstehen. Daher wird erst nach Vorlage dieser Unterlagen bzw. nach Durchführung der erforderlichen Abstimmungen eine Auswahl des geeigneten Verfahrens erfolgen.

 

 

  1. Weitere Vorgehensweise

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 24.01.2017 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen.

 

Am 18.05.2017 fand bereits eine Bürgeranhörung statt, um der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu dieser Planung zu geben.

 

Da das städtebauliche Konzept des Vorhabens inzwischen geändert und der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes erweitert wurde, findet vor der Weiterführung des Planverfahrens eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. In der Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am 14.03.2019 sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanung öffentlich darzulegen. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Der Öffentlichkeit wird außerdem bis zum 03.04.2019 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern.

 

Die Erarbeitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird vom Abschluss eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB flankiert, in dem u. a. sämtliche Planungskosten auf den Vorhabenträger übertragen und ergänzende städtebauliche Ziele und Fristen gesichert werden. Ebenso trägt der Vorhabenträger sämtliche Herstellungs- und sonstige Kosten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Baumaßnahme stehen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat

 

                 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

1.  Übersichtsplan des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 14 – Alten-, Wohn- und Pflegeheim Baumstraße – Lage im Stadtgebiet

2.  Räumlicher Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 14 – Alten-, Wohn- und Pflegeheim Baumstraße

3.  Ausschnitt des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 113/1 mit Eintragung des Änderungsbereichs

4. Städtebauliches Vorkonzept zum Neubau eines Alten-, Wohn- und Pflegeheims

5. Ansichten der geplanten Baukörper     

 

Hinweis:

Die Anlagen 3, 4 und 5 sind in der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden Gremien und des beschließenden Gremiums digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

    

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich VBP 14 Anlage_1_Übersichtsplan (1345 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich VBP 14 Anlage_2_Übersicht räumlicher Geltungsbere (431 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich VBP 14 Anlage_3_ BP Nr 113_1 mit Änd.ber. (2057 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich VBP 14 Anlage_4_Städtebauliches Vorkonzept (583 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich VBP 14 Anlage_5_Ansichten der geplanten Baukörper (922 KB)