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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Querungsmöglichkeiten Flottmannstraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 7
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 14.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:02 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2019/0200 Anfrage: Querungsmöglichkeiten Flottmannstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Bornfelder, Peter
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Der Ententeich in Herne-Süd stellt für viele Menschen fortgeschrittenen Alters, insbesondere auch für die Bewohnerinnen und Bewohner des DRK-Hauses am Flottmannpark, ein beliebtes Ziel für einen Spaziergang dar. Die vorhandenen Querungsmöglichkeiten auf diesem Teilabschnitt der Flottmannstraßen bieten jedoch keine optimalen Voraussetzungen für eine Straßenüberquerung. Insbesondere für Personen, die mobilitätseingeschränkt und auf Hilfsmittel zur Fortbewegung angewiesen sind, ist die Erreichbarkeit des Ententeiches erschwert.

 

Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Querungsmöglichkeiten auf dem Teilabschnitt der Flottmannstraße zu verbessern?

 

2. Ist hier beispielsweise die Schaffung eines Fußgängerüberwegs mit Zebrastreifen oder einer Verkehrsinsel, als Querungshilfe für Fußgänger und Rollstuhlfahrer, möglich?

 

 

Herr Becker beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Die Verwaltung sieht keinen Anlass, die Querungsmöglichkeiten auf dem Teilabschnitt der Flottmannstraße zu verbessern. Dies begründet sich wie folgt:

 

- Gerade und gut einsehbare Strecke mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- keine Unfälle bekannt, die mit dem Überqueren der Fahrbahn in Zusammenhang ste-hen

- die Daten der letzten Verkehrszählung ergeben ein niedriges Verkehrsaufkommen von ca. 2.800 Kfz/24h, bei der laut einschlägigen Richtlinie kein Fahrbahnübergang in Verbindung mit den Fußgängerverkehrsstärken vorgesehen ist

- abgesenkte Borde zur Fahrbahn sind bereits vorhanden, die das Überqueren erleich-tern