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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 1115 Bez.: Gebäudemanagement
Nr.: 1115 Bez.: Gebäudemanagement | Nr.: 52110005 Bez.: UH Grundstücke und bauliche Anlagen
Nr.: 41410000 Bez.: Zuweisung des Landes | - 525.000,00
+ 472.500,00 |
Beschlussvorschlag:
Der Immobilienausschuss beschließt, vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Herne-Mitte und der Zustimmung des Fördergebers, die Sanierung des Tribünentragwerks des Stadions am Schloß Strünkede im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, Kapitel 1 (KInvFG I).
Sachverhalt:
Im Rahmen der Betreiberverantwortung, und insbesondere der VDI 6200 "Standsicherheit von Bauwerken, regelmäßige Überprüfung", wurden die Tribünenbauwerke auf Herner Sportplätzen von einem externen Sachverständigen begangen und bewertet.
Für die Tribüne des Stadions am Schloß Strünkede wurde empfohlen, dass das Stahltragwerk der Tribüne mit einer neuen Korrosionsschutzbeschichtung zu versehen sei, um Schäden an der Statik zu vermeiden.
Einhergehend mit dieser Sanierungsmaßnahme ist die Erneuerung der asbesthaltigen Dacheindeckung.
Zwecks Sanierung des Tragwerks ist der überdachte Tribünenbereich vollständig mit einem Baugerüst zu versehen. Eine Nutzung dieses Tribünenbereichs ist während der Instandsetzung nur eingeschränkt möglich.
Daher ist vorgesehen, die Instandsetzung während der spielzeitfreien Zeit im Jahr 2019 (Zeitraum Ende Mai bis voraussichtlich Ende September 2019) durchzuführen.
Die Schätzkosten für die Sanierung liegen bei insgesamt 525.000,00 Euro. Die Maßnahme wird mit Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, Kapitel 1 gefördert und ergänzt die Beschlussvorlage 2015/0688 vom 20.10.2015. Die Förderquote liegt bei 90 %.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine