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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2019/0208  

Betreff: Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen, Kapitel 1 (KInvFG I):
Sanierung des Tribünentragwerks des Stadions am Schloß Strünkede
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Gogler
Federführend:FB 26 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Krawiec, Kai
Beratungsfolge:
Immobilienausschuss Entscheidung
12.03.2019 
des Immobilienausschusses beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Anhörung
14.03.2019 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

 

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 1115

Bez.: Gebäudemanagement

 

 

Nr.: 1115

Bez.: Gebäudemanagement

Nr.: 52110005

Bez.: UH Grundstücke und bauliche Anlagen

 

Nr.: 41410000

Bez.: Zuweisung des Landes

- 525.000,00

 

 

 

+ 472.500,00

        

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Beschlussvorschlag:
 

Der Immobilienausschuss beschließt, vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Herne-Mitte und der Zustimmung des Fördergebers, die Sanierung des Tribünentragwerks des Stadions am Schloß Strünkede im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, Kapitel 1 (KInvFG I).

        

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Sachverhalt:
 

Im Rahmen der Betreiberverantwortung, und insbesondere der VDI 6200 "Standsicherheit von Bauwerken, regelmäßige Überprüfung", wurden die Tribünenbauwerke auf Herner Sportplätzen von einem externen Sachverständigen begangen und bewertet.

 

Für die Tribüne des Stadions am Schloß Strünkede wurde empfohlen, dass das Stahltragwerk der Tribüne mit einer neuen Korrosionsschutzbeschichtung zu versehen sei, um Schäden  an der Statik zu vermeiden.

 

Einhergehend mit dieser Sanierungsmaßnahme ist die Erneuerung der asbesthaltigen Dacheindeckung.

 

Zwecks Sanierung des Tragwerks ist der überdachte Tribünenbereich vollständig mit einem Baugerüst zu versehen. Eine Nutzung dieses Tribünenbereichs ist während der Instandsetzung nur eingeschränkt möglich.

Daher ist vorgesehen, die Instandsetzung während der spielzeitfreien Zeit im Jahr 2019 (Zeitraum Ende Mai bis voraussichtlich Ende September 2019) durchzuführen.

 

Die Schätzkosten für die Sanierung liegen bei insgesamt 525.000,00 Euro. Die Maßnahme wird mit Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, Kapitel 1 gefördert und ergänzt die Beschlussvorlage 2015/0688 vom 20.10.2015. Die Förderquote liegt bei 90 %.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 

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Anlagen:
 

Keine