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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Sichteinschränkung Ausfahrt "Am Stadtgarten"  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 9
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 14.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:02 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2019/0202 Anfrage: Sichteinschränkung Ausfahrt "Am Stadtgarten"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Bornfelder, Peter
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Auf der Straße „Am Stadtgarten“ kommt es bei der Ausfahrt auf die Mont-Cenis-Straße durch den ÖPNV und die Plakatwerbung an der Haltestelle regelmäßig bzw. dauerhaft zu Sichtbehinderungen und Gefahrensituationen. Die Fraktionen von SPD und CDU hatten dies bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am 26. April 2018 thematisiert.

 

Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung zwischenzeitlich ergriffen, um dieses Gefahrenpotential zu beseitigen?

 

  1. Wann ist mit einer Verbesserung dieser Situation zu rechnen?

 

 

Herr Becker beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Es wird auf den Prüfauftrag 2018/0281 vom 10.04.2018 verwiesen. Das Ergebnis des oben genannten Prüfauftrags lautet wie folgt:

 

Eine mögliche Einbahnstraßenregelung auf der Straße „Am Stadtgarten“ wurde überprüft. Diese ist nach hiesiger Einschätzung abzulehnen.

 

Begründung:

Eine Einbahnstraßenregelung würde die Durchfahrtsgeschwindigkeit erhöhen, was zu einer Erhöhung der Gefährdung von schwächeren Verkehrsteilnehmern (Fußgänger/Radfahrer) führen würde. Der Bereich wird im Regelfall nur von Ortskundigen Anwohnern genutzt und dient u.a. auch als Schulweg. Beide Seiten der Fahrbahn werden beparkt, was zur Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit beiträgt.

 

Der Verkehrsteilnehmer auf der Straße „Am Stadtgarten“ ist an der Einmündung Mont-Cenis-Straße wartepflichtig (VZ 205 „Vorfahrt Achten“, sowie Bordsteinabsenkung) und muss sich bei möglicher Sichteinschränkung heraustasten bzw. auf eine klare Verkehrslage warten. Eine Überprüfung der Sichtfelder im Einmündungsbereich Am Stadtgarten - Mont-Cenis-Straße hat ergeben, dass die Sichtfelder bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach den geltenden Richtlinien gegeben sind.

 

Ferner tritt der genannte Bereich nicht in der örtlichen Unfallstatistik in Erscheinung.

 

Zu Frage 2:

Die Örtlichkeit/Verkehrssituation wird weiterhin beobachtet.