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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2006/0609  

Betreff: Parkkonzept Sodingen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Brodehl, RaimundBezüglich:
2006/0429
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Strauch, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
14.11.2006 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung geändert beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Entscheidung
22.11.2006 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

Ausgaben:  5.000 €

660.960.804.1

Vermögenshaushalt

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt, das nachfolgend beschriebene Parkraumkonzept für das Sodinger Zentrum umzusetzen und – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung – die parkraumbezogene Hinweisbeschilderung zu installieren.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Ausgangslage

Vor dem Hintergrund der mittlerweile größtenteils abgeschlossenen städtebaulichen und verkehrlichen Umgestaltung des Sodinger Zentrums, beauftragte die Bezirksvertretung Sodingen im Rahmen ihrer Sitzung am 07.09.2005 die Verwaltung, ein Parkkonzept für den zentralen Bereich des Stadtteils Sodingen zu erstellen. Es sollten vor allem im Bereich der geschäftsbezogenen Kurzzeitparkflächen und in der Wegweisung konzeptionelle Ideen entwickelt und der Bezirksvertretung vorgestellt werden.

Nachdem ursprünglich vorgesehen war, die konzeptionellen Überlegungen mit eigenem Personal durchzuführen, zeigte sich recht bald, dass belastbare Aussagen über die Belegung der Parkflächen und vor allem über die jeweilige Parkdauer nur über umfangreiche und somit personalintensive Erhebungen abgeleitet werden können. Es wurde daher entschieden, zu Beginn des nun laufenden Haushaltsjahres ein Ingenieurbüro mit der Durchführung der Untersuchungen zu beauftragen.

Mit der Durchführung der Parkraumuntersuchung wurde die Ingenieurgesellschaft Stolz (IGS), Kaarst, beauftragt. Nach Durchführung der Erhebungen noch vor den Osterferien 2006 wurden erste Ergebnisse bereits im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 17.05.2006 vorgestellt. Auf Basis der dort geäußerten Vorschläge wurde der Abschlussbericht formuliert, der mittlerweile vorliegt.

 

 

Zielsetzung des Parkraumkonzeptes

Ziel der Untersuchungen zum Parkraumkonzept ist es, speziell für die Kunden des Einzelhandels und der sonstigen Anbieter mehr Parkraum zur Verfügung zu stellen. Hierzu sollte eine umfangreiche Bestandsanalyse mit den dazugehörigen Datenerfassungen durchgeführt werden. Dazu zählen:

·   die Erfassung der im Untersuchungsbereich vorhandenen privaten und öffentlichen Stellplätze,

·   die Erfassung der Parkraumbelegung, wobei eine Differenzierung nach der Parkdauer erforderlich ist,

·   die Erfassung ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge sowie

·   die Abschätzung des Parkraumbedarfs.

Aufbauend auf der Erhebung sollten Defizite aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten, die sämtliche Nutzungsansprüche berücksichtigen, entwickelt werden.

 

Abgrenzung des Untersuchungsgebietes

Als der für die konzeptionellen Überlegungen maßgebende Bereich gilt der Kernbereich des Stadtteils Sodingen, dessen Abgrenzung in Anlage 1 wiedergegeben sind. Dabei wurde darauf geachtet, dass sämtliche Straßenabschnitte und Parkplatzflächen, die Bezug zu den vorhandenen Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen in Sodingen haben, in den Erhebungsbereich einbezogen wurden. Darüber hinaus wurde das Umfeld des Hospitals, in dessen Bereich auch erheblicher Parkdruck herrscht, in den Erhebungsbereich aufgenommen.

Das Untersuchungsgebiet im Kernbereich des Stadtteils Sodingen wird im Norden durch die Widumer Straße und das Wohngebiet in Verlängerung der Jürgen-von-Manger-Straße begrenzt. Die östliche Abgrenzung des Gebietes folgt der Saarstraße, wobei der nördliche Abschnitt der Saarstraße und die Thorner Straße bewusst aus dem Erhebungsgebiet ausgeklammert wurden, da hier lediglich straßenbegleitendes Parken mit Bezug zu der anliegenden Wohnbebauung erfolgt. Im Süden wurden die Händelstraße abschnittsweise in den Untersuchungsbereich einbezogen, und im Westen grenzt der Untersuchungsbereich an die Kantstraße, die ebenfalls teilweise einbezogen wurde.

Da sich im Kernbereich des Stadtteils Sodingen unterschiedliche Funktionen in Bezug auf die Parkraumnachfrage überlagern, wurde das Untersuchungsgebiet in vier Teilbereiche weiter untergliedert:

·   Teilbereich I umfasst den südwestlichen Teil des Untersuchungsgebietes mit den großen Parkplätzen, die den vorhandenen Einzelhandelseinrichtungen zuzuordnen sind. Dazu gehören neben dem Platz Vor Ort auch die Stellplätze vor dem EDEKA-Markt sowie die Parkplätze hinter dem EDEKA-Markt sowie an dem REWE-Verbrauchermarkt.

·   Teilbereich II liegt im Südosten des Untersuchungsgebiets und umfasst im Wesentlichen das Umfeld des Kurt-Edelhagen-Platzes.

·   Teilbereich III liegt im Nordwesten und umfasst die Stellplätze der Akademie Mont-Cenis sowie verschiedene Stellplatzbereiche, die aber im Wesentlichen anliegender Wohnnutzung zuzuordnen sind.

·   Teilbereich IV umfasst das Umfeld des Krankenhauses mit den straßenbegleitenden Parkmöglichkeiten sowie den krankenhauseigenen Stellplätzen.

Parkraumangebot

In Anlage 2 ist das derzeitige Parkraumangebot im Untersuchungsgebiet wiedergegeben. Insgesamt stehen im Untersuchungsgebiet ca. 1.220 öffentlich zugängliche Stellplätze sowie knapp 500 private Stellplätze bzw. Garagenplätze zur Verfügung. Bei der Auswertung der Parkraumbelegung wurden lediglich die Stellplätze im Straßenraum sowie auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen berücksichtigt. Private Stellplätze, die i. d. R. auch nicht öffentlich zugänglich sind, wurden bei der Erhebung zwar aufgenommen, naturgemäß ist eine solche Erhebung jedoch mit Unsicherheiten verbunden, da ein Teil der privaten Stellplätze insbesondere im dicht bebauten Bereich nicht einsehbar und zugänglich ist. Dementsprechend beziehen sich die weiteren Auswertungen und Analysen ausschließlich auf die öffentlich zugänglichen Stellplätze.

Bei einer Untergliederung der verfügbaren Stellplätze entsprechend der möglichen Parkdauer ergibt sich ein Anteil von ca. 27 % der Gesamtstellplätze, die für Kurzzeitparker und Kunden reserviert sind, während die übrigen Stellplätze unbewirtschaftet oder fest vermietet sind. In Tabelle 1 ist das Stellplatzangebot gegliedert nach Bewirtschaftungsformen zusammengestellt.

Tabelle 1:   Übersicht über das derzeitige Stellplatzangebot im Untersuchungsgebiet gegliedert nach Bewirtschaftungsformen

 

Parkraumnachfrage

Um die Nutzung der verfügbaren Stellplätze zu erfassen, wurden Erhebungen der Parkraumbelegung an einem normalen Werktag durchgeführt. Die Erfassung der Parkraumbelegung erfolgte am Mittwoch, den 29. März 2006 im Zeitbereich zwischen 6:00 und 20:00 Uhr jeweils im 30-Minuten-Raster, um auch die jeweilige Parkdauer zu erfassen. Bei dem Erhebungstag handelte es sich um einen Markttag, um auch das durch den Wochenmarkt bedingte zusätzliche Verkehrsaufkommen mit einzubeziehen. Durch die Marktnutzung reduziert sich das Stellplatzangebot nicht.

Insgesamt zeigt sich, dass mit Bezug auf die rein zahlenmäßige Nachfrage auch an einem Markttag zu jeder Tageszeit freie Stellplatzkapazitäten in Sodingen verfügbar sind. Die höchste Auslastung weist dabei noch der Teilbereich IV, das Umfeld des Marienhospitals, auf. Besonders hohe Auslastungen zeigen sich allerdings auch auf einzelnen Parkplätzen. Hier ist insbesondere der Platz vor Ort zu nennen. Dieser zentrale Parkplatz, der derzeit keine zeitliche und monetäre Bewirtschaftung aufweist, wird offensichtlich bevorzugt genutzt und steht während des gesamten Tages für Kurzzeitparker nur in sehr eingeschränktem Umfang zur Verfügung.

Auf der Basis der Kennzeichenerfassung erfolgte eine differenzierte Auswertung der Parkdauer auf den einzelnen Stellplätzen. Zusammengefasst auf die vier Teilbereiche lassen sich folgende Ergebnisse ableiten:

·   Im Teilbereich I, in dem die großen Einzelhandelseinrichtungen liegen, liegt der Anteil der Kurzzeitparker an der Belegung der Stellplätze im Bereich zwischen 35 und 50 %. Insbesondere in den späteren Nachmittagsstunden werden die Stellplätze vermehrt durch Kurzzeitparker in Anspruch genommen.

·   Im Teilbereich II überwiegen im Vergleich zum Teilbereich I die Langzeitparker deutlich. Der Anteil der Kurzzeitparker an der Gesamtbelegung liegt im Bereich zwischen 20 und 30 %. Hier lässt sich deutlich erkennen, dass im Teilgebiet II weniger Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen vorhanden sind, die sich auf den Anteil der Kurzzeitparker auswirken.

·   Der Teilbereich III, der keine wesentlichen Nutzungen mit Kundenpotential umfasst, hat dementsprechend auch nur einen Kurzzeitparkeranteil in der Größenordnung von 10 bis 15 %.

·   Ähnliches gilt auch für den Teilbereich IV, der das Umfeld des Marienhospitals umfasst. Hier liegt der Kurzzeitparkeranteil lediglich bei 10 % im Vormittagszeitbereich und ca. 20 bis 25 % im Nachmittagszeitbereich. Hier dürften sich insbesondere die Krankenbesuche erhöhend auf den Kurzzeitparkeranteil am Nachmittag auswirken.

 

Mängel und Probleme

Folgende wesentliche Mängel und Probleme wurden insgesamt vor Ort festgestellt:

·   Betrachtet man den gesamten Untersuchungsraum, so zeigt sich, dass das Parkraumangebot insgesamt ausreichend ist. Es besteht somit in Sodingen nicht der Bedarf, zusätzlichen Parkraum zu schaffen. Die auftretenden Probleme liegen in der möglicherweise nicht sachgerechten Bewirtschaftung des Stellplatzangebotes.

·   Die 52 auf dem Platz vor Ort vorhandenen Stellplätze sind unbewirtschaftet und werden aufgrund der zentralen Lage in Sodingen bereits früh am Morgen durch Langzeitparker in Anspruch genommen, so dass diese Stellplätze für Kurzzeitparker und hier insbesondere für Kunden des Einzelhandels bzw. der vorhandenen Dienstleistungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Gleichzeitig bestehen allerdings im Umfeld des Zentrums Stellplatzreserven, die problemlos auch durch Langzeitparker genutzt werden könnten.

·   Auf der Widumer Straße sind insgesamt 47 Stellplätze mit einer Parkscheibenregelung ausgestattet. Es zeigt sich allerdings, dass ein erheblicher Teil dieser Stellplätze auch durch Langzeitparker genutzt wird. Vermutlich liegt die Parkraumnachfrage der Kurzzeitparker deutlich unter dem Angebot. Es ist außerdem davon auszugehen, dass Langzeitparker aufgrund dieser Regelung auch auf die Ringstraße verdrängt werden.

·   Ordnungswidriges Parken wurde im Untersuchungsgebiet an verschiedenen Stellen beobachtet. Besonders hervorzuheben ist hier der Platz vor Ort, wo bis zu 10 ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge erfasst wurden. Außerdem wird im Zugangsbereich des St.-Marien-Hospitals der Parkraum, der für Ärzte und entsprechendes Personal reserviert ist, teilweise auch ordnungswidrig genutzt.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich die Parkraumprobleme in Sodingen auf wenige Punkte konzentrieren, die sich aber durch eine verbesserte Parkraumbewirtschaftung beseitigen lassen.


 

Empfehlungen zur Neuordnung des Parkraums und zur Bewirtschaftung

Auf der Basis der Analyse der derzeitigen Parkraumnachfrage in Sodingen werden die folgenden Veränderungen der Parkraumbewirtschaftung vorgeschlagen:

·   Rund die Hälfte der Stellplätze auf dem Platz vor Ort sollten einer Bewirtschaftung unterzogen werden. Dadurch wird das Angebot der Kurzzeitstellplätze im Zentrum von Sodingen deutlich erhöht. Als Ersatz für die wegfallenden Langzeitstellplätze bietet sich der Kurt-Edelhagen-Platz an, der in fußläufiger Entfernung zum Einkaufszentrum liegt und unbewirtschaftet ist. Außerdem sollte geklärt werden, ob ein Teil der privaten Stellplätze hinter dem EDEKA-Einkaufsmarkt, die auch in den Spitzenzeiten Stellplatzreserven aufweisen, für Langzeitparker mit Bezug zum Zentrum von Sodingen bereitgestellt werden kann (teilweise Aufhebung der Parkscheibenregelung).

·   Die Parkraumbewirtschaftung auf der Widumer Straße wird insofern umgestellt, dass lediglich 35 Stellplätze für Kurzzeitparker reserviert werden. Damit werden der erhebliche Parkdruck, der im Umfeld des Krankenhauses - bedingt durch die Beschäftigten - besteht, abgeschwächt und Verdrängungserscheinungen von Langzeitparkern auf die Ringstraße reduziert.

·   Die Rahmenbedingungen für die Parkscheibenregelungen in Sodingen sollten vereinheitlicht werden. Vorgeschlagen wird eine Parkdauer von 2 Stunden, wobei diese Regelung lediglich für den Zeitbereich 09:00 bis 18:00 Uhr gelten sollte.

In Anlage 3 sind die Veränderungen der Parkraumbewirtschaftung, die sich aus den durchgeführten Analysen ableiten, dargestellt.

 

Führung der Verkehrsströme

Die auf das Stadtteilzentrum Sodingen bezogenen Verkehrsströme sollen an den wesentlichen Zulaufstrecken aufgenommen und in das Stadtteilzentrum geführt werden.

Die derzeitige Beschilderung wählt für das Stadtteilzentrum Sodingen und die dort vorhandenen Nutzungen – im Wesentlichen sind dies die Fortbildungsakademie und das Marienhospital – unterschiedliche Zufahrtsrouten, so dass hier teilweise auch Umwege gefahren werden. Generell ist die Wegweisung zum Stadtteilzentrum Sodingen an allen wesentlichen Entscheidungspunkten vorhanden. Teilweise ist die Beschilderung allerdings in einem relativ schlechten Zustand, so dass hier Verbesserungsbedarf besteht. Ziel sollte es sein, die wegweisende Beschilderung zum Stadtteilzentrum Sodingen zu vereinheitlichen und an den Punkten, wo eine entsprechende Beschilderung fehlt, zu ergänzen. Im Rahmen der aktuell laufenden Untersuchungen zur Verbesserung der wegweisenden Beschilderung im Herner Stadtgebiet werden diese Vorschläge aufgenommen und bewertet.

Die Parkraumwegweisung beginnt am Ende der allgemeinen Wegweisung unmittelbar im Stadtteilzentrum Sodingen. Hierzu ist es wichtig, dass beide Wegweisungssysteme aufeinander abgestimmt sind.

Eine in sich konsistente Beschilderung der zur Verfügung stehenden Parkraumangebote in Sodingen ist derzeit nicht vorhanden. Deshalb wird ein Beschilderungskonzept vorgeschlagen, um die Kfz-Verkehrsströme zu den einzelnen Parkflächen zu leiten.

Aufgrund der Gesamtkonzeption des Parkraumangebots in Sodingen wird zur Führung des parkraumbezogenen Verkehrs eine statische Wegweisung mit Schildern an insgesamt 14 Standorten vorgeschlagen. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass die Kosten für die Einrichtung sowie den Betrieb des Parkraumzielführungssystems angemessen sein sollten.

Da mit der Parkraumbeschilderung auch das Ziel verfolgt wird, dem Gesamtbereich Sodingen eine zusammenfassende „Identität“ zu geben, werden die aus Richtung der Hauptzulaufstrecken ersten Schilder jeweils mit einer zusätzlichen Informationstafel „Parken in Sodingen“ versehen. Das Führungssystem sieht dann jeweils Hinweisschilder zu den einzelnen Parkflächen sowie zu weiteren Parkmöglichkeiten vor und ist insgesamt konsistent. In Anlage 4 sind Vorschläge für die Schilder an den einzelnen Standorten enthalten. Eine Umsetzung verursacht Investitionskosten in Höhe von ca. 5.000 €.

 

Weiteres Vorgehen/Durchführung

Nach Beschlussfassung über das Parkraumkonzept können die vorgeschlagenen Änderungen in der Bewirtschaftung zeitnah umgesetzt werden.

Die Wegweisung von außerhalb zum Stadtteilzentrum und zur Akademie wird im Rahmen der laufenden gesamtstädtischen Überlegungen zur Wegweisung aufgenommen und in diesem Zusammenhang umgesetzt.

Die Parkraumwegweisung kann aus finanziellen Gründen im laufenden Jahr nicht mehr umgesetzt werden. Sobald in 2007 entsprechende Mittel bereitstehen, kann eine Umsetzung erfolgen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Terhoeven)

 Stadtrat

Anlagen:

Anlagen:

Anlage 1 (Abgrenzung des Untersuchungsgebietes)

Anlage 2 (ehem. Anlage 3; Anzahl der Stellplätze im Untersuchungsgebiet und Bewirtschaf-

                 tungsart)

Anlage 3 (ehem. Anlage 31; Empfehlung für eine Parkraumbewirtschaftung in Sodingen)

Anlage 4 (ehem. 37; Hinweisbeschilderung zu den Parkplätzen)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Parkraum_Sodingen Anlagen 1-4 (1388 KB)      
Stammbaum:
2006/0429   Anstalt öffentlichen Rechts entsorgung herne hier: Änderung der Unternehmenssatzung   FB 21 - Finanzsteuerung   öffentliche Beschlussvorlage
2006/0444   Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Herne X - Vinckestraße - in der Stadt Herne vom 25.11.1980 für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 29/1   FB 51 - Umwelt und Stadtplanung   öffentliche Beschlussvorlage
2006/0455   Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses für den Bau einer Erschließungsstraße an der Oskarstraße und den Abschluss eines Erschließungsvertrages   FB 53 - Tiefbau und Verkehr   öffentliche Beschlussvorlage
2006/0462   Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Herne XIII - Wanne - in der Stadt Herne vom 23.06.1989, geändert durch die Satzung über die förmliche Festlegung der Erweiterung des Sanierungsgebietes Herne XIII - Wanne - in der Stadt Herne vom 06.02.1992.   FB 51 - Umwelt und Stadtplanung   öffentliche Beschlussvorlage
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