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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
1. Der ergänzten
Begründung vom 02.08.2006 zum Bebauungsplan Nr. 192, Betriebsgelände der
GEA-Luftkühler GmbH, wird zugestimmt.
2. Der
Bebauungsplan Nr. 192, Betriebsgelände der GEA-Luftkühler GmbH, in der Fassung
vom 13.04.2006 wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.
Der
Geltungsbereich liegt westlich der Dorstener Straße, umfasst die Flurstücke
1390 und 1392 der Flur 42, Gemarkung Wanne-Eickel und ist im Übersichtsplan
dargestellt.
Sachverhalt:
Nach der öffentlichen Auslegung (vom 12.06.2006 bis 11.07.2006) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 192, Betriebsgelände der GEA-Luftkühler GmbH, wurde die Begründung aufgrund einer Anregung ergänzt
Änderung in der Begründung
Die Begründung erhält das Datum
02.08.2006. Änderungen gegenüber der Begründung vom 13.04.2006 sind in kursiver
Schrift vorgenommen.
Unter Punkt 3.1 wurde der folgende
Absatz eingefügt:
Das Plangebiet ist durch die
Haltestellen Luftkühler (Linie 395) und Hannibal Einkaufscentrum (Linien 306,
385 und 395) an das öffentliche Nahverkehrsnetz angebunden.
Nach Beschlussfassung des Rates über
die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen kann der
Bebauungsplan Nr. 192 als Satzung beschlossen werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Stadtrat
Anlagen:
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Übersichtsplan
M.: 1: 10 000
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Bebauungsplanentwurf
M.: 1: 1000 (1 Exemplar je Fraktion)
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Begründung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Übersichtsplan (2651 KB) | ||||
2 | öffentlich | Begründung für Satzungsbeschluss (62 KB) | (52 KB) |