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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Herne X - Vinckestraße - in der Stadt Herne für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 29/1.
Sachverhalt:
Der Rat der
Stadt hat in seiner Sitzung am 12.06.1980 das Gebiet, das umgrenzt wird
im Norden vom
Gelände der Deutschen Bahn AG,
im Osten von
der Horsthauser Straße,
im Süden von
der Vinckestraße und
im Westen von
der Bahnhofstraße
durch Satzung förmlich
als Sanierungsgebiet festgelegt. Diese Satzung trat am 25.11.1980 in Kraft.
Konkretisiert wurden
die Sanierungsziele zunächst in den in den Folgejahren aufgestellten
Bebauungsplänen 113/1 und 113/2 - Vinckestraße - und anschließend im
Bebauungsplan 29/1 - Dammstraße/Vinckestraße -.
Im Gebiet des
Bebauungsplanes 29/1, das sich von der Bahnhofstraße im Westen bis zur
Baumstraße im Osten sowie vom Gelände der Deutschen Bahn AG im Norden bis zur
Vinckestraße im Süden erstreckt, sind die Sanierungsziele inzwischen erreicht.
Die Maßnahmen sind abgeschlossen. Das Fortbestehen der Satzung für diesen Teil
des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes ist nicht mehr erforderlich - das
Aufhebungsverfahren ist durchzuführen.
Die Satzung für das
übrige Sanierungsgebiet mit den Bebauungsplänen 113/1 und 113/2 ist bereits
seit dem 29.12.2001 aufgehoben.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Satzung förml. Festlegung Sanierungsgebiet Herne X Vinckestr. (539 KB) | ![]() |