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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt über die geänderte Unternehmenssatzung der Anstalt öffentlichen Rechts „entsorgung herne“(s. Anlage 2).
Sachverhalt:
Es hat sich gezeigt, dass die Unternehmenssatzung der Anstalt öffentlichen Rechts „entsorgung herne“ in einigen Punkten redaktionell überarbeitet bzw. den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden sollte. Darüber hinaus soll zukünftig geregelt werden, dass die Stadt alle Forderungen aus Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Abwasser und Gebühren für Abfall und Straßenreinigung) einheitlich vollstrecken kann.
Die geplanten Änderungen mit den Begründungen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Die zu beschließende geänderte Satzung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Als Anlage
3 werden die alte und neue Fassung der Unternehmenssatzung in einer Synopse dargestellt.
Der Kommunalaufsicht sind die geplanten Änderungen zur Kenntnis gegeben worden. Eine Rückäußerung steht bei Erstellen der Vorlage noch aus.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage 1 Satzungsänderungsvorlage 09-06 (32 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | AKTUELLE NEUE Unternehmenssatzung 09-06 (74 KB) | ![]() |
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3 | öffentlich | Synopse Unternehmenssatzung (118 KB) | ![]() |