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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
Gremium: Bezirksvertretung Eickel
Datum: Do, 03.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Präsentation Neubau eines Pfarrheims St. Josef - mündl. Bericht -    
Ö 2  
Beschluss der Handlungsempfehlung als Grundlage zur Ausschreibung der Werberechte für das Herner Stadtgebiet
Enthält Anlagen
2014/0144  
Ö 3  
6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes - ABK -
Enthält Anlagen
2014/0183  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Starkregenereignisse in Eickel
2014/0185  
Ö 5  
Parkraumkonzept Eickel - mündl. Bericht -    
Ö 6  
Verkehrssituation Hordeler Straße - Anfrage des Bezirksverordneten Schmitt vom 12.03.2014 -
2014/0224  
Ö 7  
Verkehrssituation Hordeler Straße nach Umbau der Günnigfelder Straße (Stadt Bochum) - Antrag der CDU-Fraktion vom 18.03.2014 -
2014/0257  
Ö 8  
Verkehrssituation Westfalenstraße/Günnigfelder Straße - Anfrage der Bezirksverordneten Brüser vom 12.03.2014 -
2014/0222  
Ö 9  
Umbau und Einrichtung eines naturwissenschaftlichen Unterrichtsraumes in der Realschule an der Burg - Stadtbezirk Eickel -
Enthält Anlagen
2014/0163  
Ö 10  
Schulorganisatorische Maßnahmen an der Schule an der Dorneburg (Städtische Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) Königstraße 72, 44651 Herne ( Stadtbezirk Eickel) und an der Janosch-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung - Primarstufe) Bismarckstraße 82, 44629 Herne (Stadtbezirk Herne-Mitte)
Enthält Anlagen
2014/0191  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. November 2013 (GV. NRW S. 618):

 

  1. Der Förderschwerpunkt Lernen der Schule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) wird zum Ende des Schuljahres  2013/2014 (31.07.2014) aufgelöst; die noch vorhandenen Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 9 sollen ab dem Schuljahr 2014/2015 am Standort der Astrid-Lindgren-Schule - Förderschule Förderschwerpunkt Lernen  - beschult werden. Die neue Jahrgangsstufe 10 verbleibt am Schulstandort der Schule an der Dorneburg.

 

  1. Die Janosch-Schule (Städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung - Primarstufe) wird zum Ende des Schuljahres 2013/2014 (31.07.2014) aufgelöst; die noch vorhandenen Klassen wechseln ab dem Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014) zur Schule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund).

 

  1. Der Beschluss der Rates der Stadt vom 21.06.2011 über die Verlegung des Schulstandortes der Janosch-Schule vom Gebäude Bismarckstraße 82 in das Gebäude Overwegstraße 32 wird aufgehoben.

 

  1. Die Förderschule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) wird ab dem Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014) um die Primarstufe des Förderschwerpunktes Emotionale und soziale Entwicklung erweitert.

 

  1. Die Janosch-Schule (Schule für Kranke) wird an die Schule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) verlegt. Die Schule an der Dorneburg wird um die Schule für Kranke erweitert. Die Erweiterung erfolgt in kooperativer Form zum Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014).
   
    19.03.2014 - Schulausschuss
    Ö 1 - beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. November 2013 (GV. NRW S. 618):

 

  1. Der Förderschwerpunkt Lernen der Schule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) wird zum Ende des Schuljahres  2013/2014 (31.07.2014) aufgelöst; die noch vorhandenen Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 9 sollen ab dem Schuljahr 2014/2015 am Standort der Astrid-Lindgren-Schule - Förderschule Förderschwerpunkt Lernen  - beschult werden. Die neue Jahrgangsstufe 10 verbleibt am Schulstandort der Schule an der Dorneburg.

 

  1. Die Janosch-Schule (Städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung - Primarstufe) wird zum Ende des Schuljahres 2013/2014 (31.07.2014) aufgelöst; die noch vorhandenen Klassen wechseln ab dem Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014) zur Schule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund).

 

  1. Der Beschluss der Rates der Stadt vom 21.06.2011 über die Verlegung des Schulstandortes der Janosch-Schule vom Gebäude Bismarckstraße 82 in das Gebäude Overwegstraße 32 wird aufgehoben.

 

  1. Die Förderschule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) wird ab dem Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014) um die Primarstufe des Förderschwerpunktes Emotionale und soziale Entwicklung erweitert.

 

  1. Die Janosch-Schule (Schule für Kranke) wird an die Schule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) verlegt. Die Schule an der Dorneburg wird um die Schule für Kranke erweitert. Die Erweiterung erfolgt in kooperativer Form zum Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014).

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

FDP

SG

AL

UB

Linke

dafür:

16

8

5

2

1

 

 

 

 

dagegen:

1

 

 

 

 

 

 

1

 

Enthaltung:

1

 

 

 

 

 

 

 

1

 

 

   
    03.04.2014 - Bezirksvertretung Eickel
    Ö 10 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eickel empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss – soweit es in ihren Zuständigkeitsbereich fällt - zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. November 2013 (GV. NRW S. 618):

 

  1. Der Förderschwerpunkt Lernen der Schule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) wird zum Ende des Schuljahres  2013/2014 (31.07.2014) aufgelöst; die noch vorhandenen Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 9 sollen ab dem Schuljahr 2014/2015 am Standort der Astrid-Lindgren-Schule - Förderschule Förderschwerpunkt Lernen  - beschult werden. Die neue Jahrgangsstufe 10 verbleibt am Schulstandort der Schule an der Dorneburg.

 

  1. Die Janosch-Schule (Städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung - Primarstufe) wird zum Ende des Schuljahres 2013/2014 (31.07.2014) aufgelöst; die noch vorhandenen Klassen wechseln ab dem Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014) zur Schule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund).

 

  1. Der Beschluss der Rates der Stadt vom 21.06.2011 über die Verlegung des Schulstandortes der Janosch-Schule vom Gebäude Bismarckstraße 82 in das Gebäude Overwegstraße 32 wird aufgehoben.

 

  1. Die Förderschule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) wird ab dem Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014) um die Primarstufe des Förderschwerpunktes Emotionale und soziale Entwicklung erweitert.

 

  1. Die Janosch-Schule (Schule für Kranke) wird an die Schule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) verlegt. Die Schule an der Dorneburg wird um die Schule für Kranke erweitert. Die Erweiterung erfolgt in kooperativer Form zum Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014).

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Die Grünen

Die Linke

FDP

Unabh. Bürger

AL

dafür:

16

8

4

1

-

1

1

1

dagegen:

-

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-

-

-

 

 

 

   
    08.04.2014 - Bezirksvertretung Wanne
    Ö 2 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. November 2013 (GV. NRW S. 618):

 

  1. Der Förderschwerpunkt Lernen der Schule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) wird zum Ende des Schuljahres  2013/2014 (31.07.2014) aufgelöst; die noch vorhandenen Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 9 sollen ab dem Schuljahr 2014/2015 am Standort der Astrid-Lindgren-Schule - Förderschule Förderschwerpunkt Lernen  - beschult werden. Die neue Jahrgangsstufe 10 verbleibt am Schulstandort der Schule an der Dorneburg.

 

  1. Die Janosch-Schule (Städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung - Primarstufe) wird zum Ende des Schuljahres 2013/2014 (31.07.2014) aufgelöst; die noch vorhandenen Klassen wechseln ab dem Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014) zur Schule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund).

 

  1. Der Beschluss der Rates der Stadt vom 21.06.2011 über die Verlegung des Schulstandortes der Janosch-Schule vom Gebäude Bismarckstraße 82 in das Gebäude Overwegstraße 32 wird aufgehoben.

 

  1. Die Förderschule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) wird ab dem Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014) um die Primarstufe des Förderschwerpunktes Emotionale und soziale Entwicklung erweitert.

 

  1. Die Janosch-Schule (Schule für Kranke) wird an die Schule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) verlegt. Die Schule an der Dorneburg wird um die Schule für Kranke erweitert. Die Erweiterung erfolgt in kooperativer Form zum Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014).

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Blech

Bärwald

dafür:

14

8

5

1

 

dagegen:

-

 

 

 

 

Enthaltung:

-

 

 

 

1

 

 

   
    10.04.2014 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 5 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen soweit es in ihren Zuständigkeitsbereich fällt:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. November 2013 (GV. NRW S. 618):

 

  1. Der Förderschwerpunkt Lernen der Schule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) wird zum Ende des Schuljahres  2013/2014 (31.07.2014) aufgelöst; die noch vorhandenen Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 9 sollen ab dem Schuljahr 2014/2015 am Standort der Astrid-Lindgren-Schule - Förderschule Förderschwerpunkt Lernen  - beschult werden. Die neue Jahrgangsstufe 10 verbleibt am Schulstandort der Schule an der Dorneburg.

 

  1. Die Janosch-Schule (Städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung - Primarstufe) wird zum Ende des Schuljahres 2013/2014 (31.07.2014) aufgelöst; die noch vorhandenen Klassen wechseln ab dem Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014) zur Schule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund).

 

  1. Der Beschluss der Rates der Stadt vom 21.06.2011 über die Verlegung des Schulstandortes der Janosch-Schule vom Gebäude Bismarckstraße 82 in das Gebäude Overwegstraße 32 wird aufgehoben.

 

  1. Die Förderschule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) wird ab dem Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014) um die Primarstufe des Förderschwerpunktes Emotionale und soziale Entwicklung erweitert.

 

  1. Die Janosch-Schule (Schule für Kranke) wird an die Schule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) verlegt. Die Schule an der Dorneburg wird um die Schule für Kranke erweitert. Die Erweiterung erfolgt in kooperativer Form zum Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014).

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Die Grünen

Die Linke

FDP

Unabh. Bürger

dafür:

17

9

4

2

-

1

1

dagegen:

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

1

-

-

-

1

-

-

 

 

 

   
    29.04.2014 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 8 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, nachstehenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. November 2013 (GV. NRW S. 618):

 

  1. Der Förderschwerpunkt Lernen der Schule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) wird zum Ende des Schuljahres  2013/2014 (31.07.2014) aufgelöst; die noch vorhandenen Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 9 sollen ab dem Schuljahr 2014/2015 am Standort der Astrid-Lindgren-Schule - Förderschule Förderschwerpunkt Lernen  - beschult werden. Die neue Jahrgangsstufe 10 verbleibt am Schulstandort der Schule an der Dorneburg.

 

  1. Die Janosch-Schule (Städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung - Primarstufe) wird zum Ende des Schuljahres 2013/2014 (31.07.2014) aufgelöst; die noch vorhandenen Klassen wechseln ab dem Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014) zur Schule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund).

 

  1. Der Beschluss der Rates der Stadt vom 21.06.2011 über die Verlegung des Schulstandortes der Janosch-Schule vom Gebäude Bismarckstraße 82 in das Gebäude Overwegstraße 32 wird aufgehoben.

 

  1. Die Förderschule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) wird ab dem Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014) um die Primarstufe des Förderschwerpunktes Emotionale und soziale Entwicklung erweitert.

 

  1. Die Janosch-Schule (Schule für Kranke) wird an die Schule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) verlegt. Die Schule an der Dorneburg wird um die Schule für Kranke erweitert. Die Erweiterung erfolgt in kooperativer Form zum Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

FDP

Piraten

OB

dafür:

14

6

4

1

1

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

 

 

   
    06.05.2014 - Rat der Stadt
    Ö 9 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. November 2013 (GV. NRW S. 618):

 

  1. Der Förderschwerpunkt Lernen der Schule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) wird zum Ende des Schuljahres  2013/2014 (31.07.2014) aufgelöst; die noch vorhandenen Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 9 sollen ab dem Schuljahr 2014/2015 am Standort der Astrid-Lindgren-Schule - Förderschule Förderschwerpunkt Lernen  - beschult werden. Die neue Jahrgangsstufe 10 verbleibt am Schulstandort der Schule an der Dorneburg.

 

  1. Die Janosch-Schule (Städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung - Primarstufe) wird zum Ende des Schuljahres 2013/2014 (31.07.2014) aufgelöst; die noch vorhandenen Klassen wechseln ab dem Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014) zur Schule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund).

 

  1. Der Beschluss der Rates der Stadt vom 21.06.2011 über die Verlegung des Schulstandortes der Janosch-Schule vom Gebäude Bismarckstraße 82 in das Gebäude Overwegstraße 32 wird aufgehoben.

 

  1. Die Förderschule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) wird ab dem Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014) um die Primarstufe des Förderschwerpunktes Emotionale und soziale Entwicklung erweitert.

 

  1. Die Janosch-Schule (Schule für Kranke) wird an die Schule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) verlegt. Die Schule an der Dorneburg wird um die Schule für Kranke erweitert. Die Erweiterung erfolgt in kooperativer Form zum Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014).

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

FDP

Piraten

UB

Bus­zewski

Hei­dinger

Kiel­holz

Wolf

OB

dafür:

62

28

17

5

4

2

2

0

1

1

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

1

0

0

0

0

0

0

1

0

0

0

0

 

 

Ö 11  
Leitlinien und Handlungsprogramm Emscher Landschaftspark 2020+
Enthält Anlagen
2014/0204  
Ö 12  
Entfernung von geschütztem Baumbestand in der Rolandstraße
2014/0229  
Ö 13  
Situation Königsgruber Park - Anfrage der Bezirksverordneten Brüser vom 12.03.2014 -
2014/0223  
Ö 14  
Errichtung einer Hundewiese im Königsgruber Park - Antrag der CDU-Fraktion vom 18.03.2014 -
2014/0258  
Ö 15  
Gehwegreinigung Herzogstraße - Anfrage des Bezirksverordneten Haschek vom 04.03.2014 -
2014/0194  
Ö 16  
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung    
N 1     Sachbericht zum Zuschuss an den Verein zur Förderung der Stadtteilarbeit Röhlinghausen e. V. (Trägerverein) 2013      
N 2     Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung