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Ratsinformationssystem

Auszug - Gehwegreinigung Herzogstraße - Anfrage des Bezirksverordneten Haschek vom 04.03.2014 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 15
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 03.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2014/0194 Gehwegreinigung Herzogstraße
- Anfrage des Bezirksverordneten Haschek vom 04.03.2014 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage SPD
Verfasser:BVO Rudolf Haschek
Federführend:AöR Entsorgung Herne Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Pfitzner, Anette   
 
Beschluss


Von Anwohnern der Herzogstraße und Mühlenstraße sind Beschwerden an mich herangetragen worden, die den südlichen Gehweg der Herzogstraße zwischen der Mühlenstraße und dem Bahnübergang betreffen. Der Gehweg scheint aus Prinzip nicht gereinigt zu werden. Dieser Umstand dauert schon zahlreiche Monate an, so dass sich angesichts der Schmutzmenge bereits die Frage nach der Verkehrssicherungspflicht stellt.

 

Daher möchte ich Sie bitten, die folgenden Fragen in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Eickel von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

 

1.              Ist der Verwaltung dieses Problem bekannt?

 

2.              Handelt es sich bei dem Gehweg um eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche?

 

3.              Wem obliegt die Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht?

 

4.              Wenn es sich um den einen großen Anlieger handeln sollte, wurde dieser bereits auf die               Reinigungspflicht hingewiesen? Wenn nein, ist dieses kurzfristig geplant? Wenn ja, ist               jetzt das Stadium erreicht, um ein Bußgeld zu erhängen?

 

5.              Wenn es sich bei dem Reinigungspflichtigen um die Stadt Herne handelt sollte: Wie ist               der Reinigungsrhythmus in der Zukunft?

 

 

Frau Darnieder beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Entsorgung herne lagen aktuell keine Beschwerden bezüglich der nicht durchgeführten Gehwegreinigung im Bereich der Herzogstraße vor. Da es sich um eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt, obliegt die Gehwegreinigung an der Herzogstraße den anliegenden Grundstückseigentümern.

 

Der anliegende Grundstückseigentümer wurde auf seine Reinigungspflicht hingewiesen. Ob er seiner Reinigungspflicht nachkommt, wird kurzfristig überprüft.  

 

 

Herr Becker ergänzt die Antwort dahingehend, dass es sich bei dem Gehweg eigentlich um einen tolerierten (unbefestigten) Trampelpfad handelt. Die Verwaltung will sich mit dem Eigentümer in Verbindung setzen.