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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Eickel bitte die Verwaltung zu prüfen, ob im Königsgruber Park eine Hundewiese ausgewiesen oder eingerichtet werden kann, um Hundebesitzern das Freilaufen ihrer Hunde zu ermöglichen.
Sachverhalt:
Die Stadt Herne hat über die Bestimmungen des Landeshundegesetzes hinaus in der „Ordnungsbehördlichen Straßenverordnung“, § 12, strikte Anordnungen getroffen, die Hundebesitzer dazu anhält, ihre Hunde im Stadtgebiet überwiegend angeleint zu führen.
Im Stadtbezirk Eickel befindet sich entgegen der Situation in anderen Stadtbezirken in absehbarer Zeit keine Hundewiese mehr. Bürger, die in Eickel Hunde halten und diesen tiergerecht Auslauf ermöglichen wollen, müssen andere Gebiete aufsuchen, zum überwiegenden Teil mittels motorisierter Verkehrsmittel. Gerade bei der vorherrschenden Altersstruktur in Eickel ist dies unbefriedigend und wenig bürgerfreundlich.
Sehr viele Bürger nutzen die Möglichkeiten, die der Königsgruber Park bietet, um ihre Hunde auszuführen. Leider kommt es hier auch bei angeleinten Hunden seit Jahren immer wieder zu zum Teil heftigen Konfrontationen zwischen Hundeführern und Spaziergängern, Radfahrern oder Joggern.
Der Konflikt uferte zuletzt darin aus, dass von Unbekannten Giftköder ausgestreut wurden, um in krimineller Absicht dort Hunde zu vergiften.
Die Ausweisung einer Hundewiese im Königsgruber Park, eventuell in dem nicht übermäßig genutzten Bereich gegenüber des alten Lokschuppens, würde allen Eickeler Hundebesitzern entgegen kommen und das Miteinander der Nutzer des Parks in geordnete Bahnen führen.