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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/ Aufwand (-) |
Nr. 2107 Bez.: Bereitstellung von | Nr. 14 Bez.: Bilanzielle Abschreibungen |
- 32 Jahre = 1312,50 €
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Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr. 7.2108.03 Bez.: Anpassung Schul- infrastruktur | Nr. 8 Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen
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- 42.000 €
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. November 2013 (GV. NRW S. 618):
Sachverhalt:
Am 16.10.2013 ist das Erste Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) verabschiedet worden. Es wird am 01.08.2014 in Kraft treten. Für die Schülerinnen und Schüler, bei denen erstmals ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wurde oder die bereits sonderpädagogisch gefördert werden und die Schulstufe wechseln, entfaltet es seine Wirkung bereits beginnend mit den Anmeldungen zum Schuljahr 2014/2015.
Nach § 20 SchulG findet die sonderpädagogische Förderung nunmehr in der Regel in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können abweichend hiervon jedoch auch weiterhin für ihr Kind die Förderschule wählen.
Parallel zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz wurde die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) neu gefasst. Die hierin festgelegten Mindestgrößen für die Förderschulen führen zu erheblichen Veränderungen in der Förderschullandschaft. Förderschulen, die nicht die vorgeschriebene Mindestschülerzahl erreichen, müssen aufgelöst werden. Aufzulösende Schulen sind spätestens ab dem Schuljahr 2015/2016 jahrgangsweise abzubauen.
Unter Beachtung der MindestgrößenVO ergeben sich für die 7 städtischen Herner Förderschulen folgende Konsequenzen:
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Förderschule | Schülerzahl 2008/2009 | Schülerzahl 2013/2014 | Mindestschülerzahl laut MindestgrößenVO |
Robert-Brauner-Schule | 84 | 79 | 50 |
Schule am Schwalbenweg | 106 | 103 | 50 |
Gesamt | 190 | 182 |
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Förderschwerpunkt Sprache
Förderschule | Schülerzahl 2008/2009 | Schülerzahl 2013/2014 | Mindestschülerzahl laut MindestgrößenVO |
Erich-Kästner-Schule (Primarstufe) | 170 | 179 | 55 |
Da die Mindestschülerzahl bei den o. g. Schulen weit überschritten wird, ist zu erwarten, dass diese Förderschulen zunächst weiterhin Bestand haben.
Förderschwerpunkt Lernen
Förderschule | Schülerzahl 2008/2009 | Schülerzahl 2013/2014 | Mindestschülerzahl laut MindestgrößenVO |
Astrid-Lindgren-Schule | 129 | 107 | 144 |
Paul-Klee-Schule (Kompetenzzentrum) | 119 | 139 | 144 |
Schule an der Dorneburg (Verbund LE + ESE) | 94 (nur LE) | 43 (nur LE) | 144 (gilt auch für Verbundschulen) |
Viktor-Reuter-Straße | 145 | 0 |
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Gesamt | 487 | 289 |
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Alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bzw. im Verbund liegen mit der aktuellen Schülerzahl - teilweise erheblich - unter der Mindestschülerzahl laut MindestgrößenVO.
Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (ESE)
Förderschule | Schüler-zahl 2008/2009 | Schüler-zahl 2013/2014 | Schüler- zahl im Januar 2014* | Mindestschülerzahl laut MindestgrößenVO |
Janosch-Schule | 50 | 37 | 39 | 33 - Förderschwerpunkt ESE (Primarstufe) |
Schule an der Dorneburg (nur Förderschwer- punkt ESE - Sekundarstufe I) | 32 | 54 | 61 | 55 (nur Förderschwerpunkt ESE SEK I) – Mindestgröße, soweit nicht Verbundschule. |
Gesamt | 82 | 91 | 100 | Nur Förderschwerpunkt ESE Primarstufe 33 Sekundarstufe I 55 Gesamt 88 |
Schule an der Dorneburg (Förderschwerpunkt ESE - Sekundarstufe I - im Verbund mit Förderschwerpunkt Lernen) | 126 | 97 | 104 | 144 (da Verbundschule Förderschwerpunkt ESE + LE)
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*Hinweis: Die Schülerzahlen der Förderschulen Emotionale und soziale Entwicklung unterliegen während des Schuljahres. erheblichen Schwankungen
Damit ist der Bestand der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt ESE nicht mehr gesichert.
Der Schulausschuss des Rates der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.01.2014 den Bericht der Verwaltung zur Situation der Förderschulen sowie zum Stand des schulischen Inklusionsprozesses nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Einleitung der im Bericht bezeichneten schulorganisatorischen Maßnahmen für den Bereich der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen und Emotionale/Soziale Entwicklung (Schule an der Dorneburg und Janosch-Schule) beauftragt.
Schülerzahlentwicklung an der Schule an der Dorneburg
Für die Fortführung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) ist gemäß § 1 Abs. Ziffer 1 MindestgrößenVO eine Schülerzahl von 144 erforderlich.
Die Schülerzahlen im Förderschwerpunkt Lernen haben sich an der Schule an der Dorneburg wie folgt entwickelt:
Förderschwerpunkt Lernen | 2008/09 | 2009/10 | 2010/11 | 2011/12 | 2012/13 | 2013/14 |
Primarstufe | 27 | 28 | 22 | 14 | 6 | 3 |
Sekundarstufe | 67 | 71 | 62 | 59 | 53 | 40 |
Gesamt | 94 | 99 | 84 | 73 | 59 | 43 |
Die Zahl der angemeldeten Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen ist seit 2011/12 erheblich rückläufig. Ursächlich für diese Entwicklung sind neben der demografischen Entwicklung, dem gemeinsamen Unterricht u. a. die Bildung von integrativen Lerngruppen an den allgemeinen Schulen der Sekundarstufe. Die erforderlichen 144 SchülerInnen werden nicht erreicht.
Die Schülerzahlen mit dem Förderschwerpunkt für Emotionale und Soziale Entwicklung (ESE) Sekundarstufe I sind steigend:
| 2008/09 | 2009/10 | 2010/11 | 2011/12 | 2012/13 | 2013/14 | Jan. 2014 | Feb. 2014* |
Förderschwer-punkt ESE Sek. I | 32 | 35 | 49 | 43 | 48 | 54 | 61 | 57 |
*Verteilung auf die Jahrgänge
Jahrgang 5 | Jahrgang 6 | Jahrgang 7 | Jahrgang 8 | Jahrgang 9 | Jahrgang 10 | Gesamt |
4 | 13 | 11 | 16 | 8 | 5 | 57 |
Mit 57 Schülerlnnen (Stand Februar 2014) wird die Mindestschülerzahl gemäß § 1 Ziffer 3 MindestgrößenVO von 55 für den Förderschwerpunkt ESE Sekundarstufe I erreicht. Für Förderschulen im Verbund Lernen und ESE ist jedoch gemäß § 1 Nr. 7 MindestgrößenVO die Mindestschülerzahl von 144 maßgebend, die wegen der weiter sinkenden Schülerzahl für den Förderschwerpunkt Lernen nicht erreicht wird.
Für das Schuljahr 2014/15 werden im Förderschwerpunkt ESE, Sekundarstufe I, folgende Schülerzahlen laut Auskunft der Schulleitung erwartet:
Jahrgang 5 | Jahrgang 6 | Jahrgang 7 | Jahrgang 8 | Jahrgang 9 | Jahrgang 10 | Gesamt |
6 | 7 | 16 | 12 | 17 | 9 | 67 |
Die Mindestschülerzahl für den Förderschwerpunkt ESE Sekundarstufe I wird somit voraussichtlich erreicht werden.
Schülerzahlentwicklung an der Janosch-Schule
Für die Fortführung einer Förderschule der Primarstufe mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (ESE) ist gemäß § 1 Abs. Ziffer 3 MindestgrößenVO eine Schülerzahl von 33 erforderlich. Die Schülerzahlen haben sich an der Janosch-Schule in der Primarstufe Förderschwerpunkt ESE wie folgt entwickelt:
Janosch-Schule | 2008/09 | 2009/10 | 2010/11 | 2011/12 | 2012/13 | 2013/14 | Jan. 2014 | Feb. 2014* |
ESE Primar-stufe | 50 | 60 | 48 | 44 | 42 | 37 | 39 | 38 |
*Verteilung auf die Jahrgänge
Jahrgang 1 | Jahrgang 2 | Jahrgang 3 | Jahrgang 4 | Gesamt |
6 | 9 | 10 | 13 | 38 |
Die Schülerzahlen sind seit 2010/11 rückläufig. Ursächlich für diese Entwicklung ist neben der demografischen Entwicklung der gemeinsame Unterricht an den Grundschulen.
Zum Schuljahr 2014/15 wird der jetzige Jahrgang 4 mit 13 SchülerInnen die Primarstufe verlassen. Nach Auskunft der Schulleitung werden die Schülerzahlen durch Aufhebung der sonderpädagogischen Förderung und durch Wechsel zur allgemeinen Schule weiter zurückgehen. Beim Schulamt für die Stadt Herne sind seit dem Schuljahresbeginn 2013/14 für 25 SchülerInnen der jetzigen Klassen 1 - 3 sowie für 12 SchülerInnen, die im Schuljahr 2014/15 eingeschult werden, Anträge auf sonderpädagogische Förderung Förderschwerpunkt ESE eingegangen (Stand 04.03.2014).
Die Eltern wünschen in 29 Fällen den Gemeinsamen Unterricht an einer Grundschule und in 8 Fällen die Förderschule ESE. Drei dieser Kinder sind bereits zur Janosch-Schule gewechselt und in den aktuellen Schülerzahlen enthalten.
Für das Schuljahr 2014/15 werden laut Auskunft der Schulleitung und des Schulamtes für die Stadt Herne folgende Schülerzahlen erwartet:
Jahrgang 1 | Jahrgang 2 | Jahrgang 3 | Jahrgang 4 | Gesamt |
3 neue SchülerInnen | 6 | 4 bis 7 | 6 bis 7 davon 2 neue SchülerInnen | 19 bis 23 davon 5 neue SchülerInnen |
Für das Schuljahr 2014/2015 werden 19 bis 23 SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt ESE in der Primarstufe erwartet. Die für die Fortführung der Janosch-Schule erforderliche Schülerzahl wird damit nicht erreicht.
Die an der Janosch-Schule errichtete Schule für Kranke erfüllt mit durchschnittlich 12 SchülerInnen die gemäß § 1 Ziffer 6 MindestgrößenVO erforderliche Mindestschülerzahl von 12.
Schulorganisatorische Maßnahmen
Ziel der Verwaltung ist es, in Herne noch so lange wie möglich ein differenziertes Förderschulangebot zu erhalten und so den Eltern die Wahlmöglichkeit zwischen der Beschulung an einer Förderschule und einer allgemeinen Schule, an der ein Angebot zum gemeinsamen Lernen eingerichtet ist, zu geben. Zudem soll diese Zeit auch zur Verbesserung der Rahmenbedingungen an den allgemeinen Schulen, an denen ein Angebot zum gemeinsamen Lernen eingerichtet wird, genutzt werden.
Um zu verhindern, dass die Förderschule Förderschwerpunkt ESE (Primarstufe und Sekundarstufe I) in Herne nicht mehr angeboten werden kann, sollen Primarstufe (bisher an der Janosch-Schule) und die Sekundarstufe I am Standort Dorneburg zusammengelegt und gleichzeitig der Förderschwerpunkt Lernen am Standort Dorneburg aufgelöst werden. Durch die Auflösung des Verbundes ist gemäß § 1 Ziffer 3 MindestgrößenVO nur noch die Mindestschülerzahl für den Förderschwerpunkt ESE (Primarstufe und Sekundarstufe I) von 88 SchülerInnen erforderlich.
Durch die Zusammenlegung werden laut Prognose für 2014/15 voraussichtlich folgende Schülerzahlen erreicht:
Förderschwerpunkt ESE | 2013/14 | Februar 2014 | Prognose 2014/15 |
Janosch-Schule Primarstufe | 37 | 38 | 19 bis 23 |
Schule an der Dorneburg Sek. I | 54 | 59 | 67 |
Gesamt | 91 | 97 | 86 bis 90 |
Weitere Beschulung der SchülerInnen der Schule an der Dorneburg ab 2014/2015 (Förderschwerpunkt Lernen)
Die an der Schule an der Dorneburg noch vorhandenen Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 9 sollen ab dem Schuljahr 2014/2015 am Standort der Astrid-Lindgren-Schule - Förderschule Förderschwerpunkt Lernen - beschult werden. Die neue Jahrgangsstufe 10 verbleibt am Schulstandort der Schule an der Dorneburg. Dies ist laut Abfrage der Schule der überwiegende Wunsch der Eltern dieser SchülerInnen.
Weitere Beschulung für SchülerInnen der Janosch-Schule ab 2014/2015
Durch den o.g. Wechsel der SchülerInnen Förderschwerpunkt Lernen - Jahrgangsstufen
5 - 9 - werden an der Schule an der Dorneburg die erforderlichen Räume für die Beschulung der SchülerInnen der Janosch-Schule frei.
Die Jahrgangsstufen 2 bis 4 der Janosch-Schule wechseln ab dem Schuljahr 2014/2015 zur Schule an der Dorneburg. Laut Schulkonferenzbeschluss der Schule an der Dorneburg vom 05.02.2014 werden die SchülerInnen der Primarstufe ab dem Schuljahr 2014/15 in den Räumen E3, E4 und E6 des Erdgeschosses im Altbau untergebracht. Gemeinsam mit den Schulleitungen der Schule an der Dorneburg und der Janosch-Schule wurden diese Räume als besonders geeignet angesehen, um die Jahrgangsstufen der Janosch-Schule dort unterzubringen, da diese Klassenräume
Durch diese Planung ist die Verlegung des bisherigen Kunstraumes (E 6) ins 1. Obergeschoss erforderlich. Sollte ein 4. Klassenraum benötigt werden, wird dieser laut Schulleitung der Schule an der Dorneburg bereitgestellt.
Die Unterbringung in einem separaten Gebäude wäre auch im vorhandenen Erweiterungsbau möglich. Wegen der zu geringen Raumgrößen (rd. 42 qm) wurde dieses jedoch verworfen.
Kosten für Umbau- und Einrichtungsmaßnahmen sowie der Außenanlagen
Die Wünsche der Schulkonferenz der Janosch-Schule werden soweit möglich und notwendig berücksichtigt. Für die geplanten Maßnahmen werden folgende Kosten kalkuliert:
Maßnahme | Kosten |
Räume im Erdgeschoss herrichten u. a. - Teppich - Ggf. Malerarbeiten - Sanierung Waschbereich - Stromanschlüsse für 5 Aktivboards - Gegensprech-und Klingelanlage - Notfalltelefon in Lehrküche
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32.000 € |
Schulhof - Spielgeräte versetzen
| 10.000 € |
Gesamt
| 42.000 € |
Die 3 Räume für die Primarstufe werden im Erdgeschoss hergerichtet (z. B. Verlegung von Teppichboden in einem Teil des Klassenraums, Sanierung des Waschbereichs im ehemaligen Kunstraum).
Die an der Janosch-Schule vorhandenen 5 Aktivboards sollen in der Schule an der Dorneburg weiterhin eingesetzt werden. Hierfür werden neue Stromanschlüsse erforderlich.
An der Janosch-Schule vorhandene Spielgeräte (z. B. Korbschaukel und Drehscheibe) sollen - so weit dies möglich ist - abgebaut und auf dem Schulhof der Schule an der Dorneburg wieder aufgebaut werden. Eine Fallschutzfläche muss hierfür erstellt werden.
Das an der Janosch-Schule vorhandene Schulmobiliar wird - soweit benötigt - zum neuen Standort (Schule an der Dorneburg) gebracht und dort weiter genutzt.
Stellungnahmen
Die untere Schulaufsicht befürwortet in ihrer Stellungnahme vom 29.11.2013 aus schulfachlicher Sicht die Zusammenlegung der Janosch-Schule und der Schule an der Dorneburg, d. h. eine gemeinsame Beschulung der SchülerInnen der Primarstufe und der Sekundarstufe I der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung. Kritische Einwendungen gegen die gemeinsame Beschulung dieser Schülergruppen an einem Standort werden von der Schulaufsicht nicht geteilt (s. Anlage 1). Mit Schreiben vom 29.11.2013 wurde die Bezirksregierung Arnsberg um ihre schulfachliche und schulorganisatorische Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen gebeten. Mit Schreiben vom 05.12.2013 teilte die obere Schulaufsicht mit, dass die Stellungnahme der unteren Schulaufsicht inhaltlich voll unterstützt wird (s. Anlage 2). Mit Mail vom 21.01.2014 teilte die Bezirksregierung Arnsberg mit, dass es keine schulorganisatorischen Bedenken gibt.
Information der Lehrerkonferenzen und der Schulgemeinde
In den Lehrerkonferenzen der Janosch-Schule und der Schule an der Dorneburg am 19.11.2013 und 25.11.2013 informierten Schulverwaltung und untere Schulaufsicht gemeinsam die Lehrerschaft frühzeitig über die geplanten schulorganisatorischen Maßnahmen und deren personelle Auswirkungen.
Am 04.12.2013 fand in der Janosch-Schule ein Elterninformationsabend zu den geplanten Maßnahmen statt. Die Eltern wurden von der Schulverwaltung, der unteren Schulaufsicht und den Schulleitungen der Janosch-Schule und der Schule an der Dorneburg über die Planungen informiert. Insbesondere Fragen zur räumlichen Unterbringung / Trennung von Primarstufe und Sekundarstufe I, zu Schulwegen und Schülertransport sowie zum pädagogischen Übergangskonzept konnten geklärt werden. Die Eltern wurden vom Schulleiter der Schule an der Dorneburg eingeladen, sich die Schule anzusehen, um den künftigen Schulort für ihre Kinder kennenzulernen.
Am 10.12.2013 informierten die Schulverwaltung, die untere Schulaufsicht und die Schulleitung gemeinsam die Elternschaft der Schule an der Dorneburg über die Planungen. Fragen der Eltern zur möglichen Klassenbildung, Lehrerversorgung sowie zum möglichen Verbleib der neuen Jahrgangsstufe 10 am Standort der Schule an der Dorneburg wurden erörtert und beantwortet.
Am 07.01.2014 besichtigten Eltern der Janosch-Schule gemeinsam mit der Schulleitung der Schule an der Dorneburg, der Schulverwaltung und Vertretern der CDU-Fraktion die Schule an der Dorneburg.
Schulkonferenzen
Nach § 76 Nr. 1 SchulG wurden die Schulkonferenzen der Schule an der Dorneburg und der Janosch-Schule beteiligt.
Laut Schulkonferenzbeschluss der Schule an der Dorneburg vom 05.02.2014 sollen die mit Schreiben vom 24.01.2014 vom Fachbereich Schule und Weiterbildung dargestellten schulorganisatorischen Maßnahmen durchgeführt werden (s. Anlage 3).
Die Schulkonferenz der Janosch-Schule lehnt mit Schulkonferenzbeschluss vom 11.02.2014
die geplanten Maßnahmen des Schulträgers aus pädagogischen Gründen ab.
Sie schlägt folgende Alternativen zur Prüfung vor:
Stellungnahme zu Alternativvorschlag 1
Da an der Erich-Kästner-Schule keine freien räumlichen Ressourcen vorhanden sind, wäre bei einer Verbundlösung zwischen der Erich-Kästner-Schule und der Janosch-Schule eine getrennte räumliche Unterbringung erforderlich (Bildung eines Teilstandortes). Die Bildung eines Teilstandortes ist eine Ausnahmeregelung und bedarf gemäß § 83 Abs. 6 und 7 in Verbindung mit § 81 Abs.2 Satz 2 Absatz 3 SchulG der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Voraussetzung ist u. a., dass der Teilstandort in zumutbarer Entfernung geführt werden kann und kein zusätzlicher Lehrerbedarf entsteht.
Die unteren Schulaufsicht nimmt hierzu wie folgt Stellung:
"Beides ist nicht möglich. Der Teilstandort würde nicht in zumutbarer Entfernung von der Erich-Kästner Schule liegen. Außerdem würde für die Abdeckung des Lehrerbedarfs am Teilstandort ein zusätzlicher Lehrerbedarf entstehen, da die Klassen am Teilstandort den Klassenfrequenzrichtwert nicht immer erreichen würden und eine jahrgangsübergreifende Zusammenlegung von Klassen im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung aus pädagogischen Gründen den Unterstützungsbedarfen der Kinder eher entgegenstehen würde. Darüber hinaus ist die Gestaltung eines lebendigen Schullebens, das besonders für Kinder mit diesem Förderschwerpunkt von besonderer Bedeutung ist, mit einer Schülerzahl, die unterhalb der Mindestgröße liegt, nicht mehr zu realisieren."
Die Umwandlung in einen anderen schulischen Lernort nur für die Primarstufe des Förderschwerpunktes ESE ist nicht möglich. Sie setzt voraus, dass alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt ESE (also auch die Schule an der Dorneburg mit dem Förderschwerpunkt ESE Sekundarstufe I) aufgelöst sind. Ziel ist aber gerade, die Förderschulen mit der Förderschwerpunkt ESE möglichst lange als Förderschule zu erhalten.
Stellungnahme zu Alternativvorschlag 2
Die Beibehaltung eines eigenen Standortes für den zukünftigen Primarzweig an der Schule an der Dorneburg ist nur durch die Bildung eines Teilstandortes möglich. Bei perspektivisch sinkenden Schülerzahlen ist dies aus schulorganisatorischer Sicht keine sinnvolle Lösung. Laut Stellungnahme der unteren Schulaufsicht vom 29.11.2013 (s. Anlage 1) ist eine Dependancelösung aus schulfachlicher Sicht abzulehnen, da der Personaleinsatz hinsichtlich gezielter Förder- und Unterstützungsmaßnahmen kaum zu organisieren ist. Vertretungsregelungen, Konzeptentwicklung aber auch Maßnahmen zur Gewaltprävention sowie die Umsetzung und Einhaltung von Notfallplänen sind mit einem reduzierten Personalbestand, wie er an einer Dependance vorzufinden wäre, kaum umzusetzen.
Für den Fall, dass die geplanten Maßnahmen des Schulträgers vom Rat der Stadt beschlossen werden, sieht die Schulkonferenz dezidierte sächliche und räumliche Bedingungen an der Schule an der Dorneburg für den künftigen Primarzweig als wesentlich an, die in dem Schreiben vom 12.02.2014 im einzelnen aufgeführt werden (s. Anlage 4).
Die Wünsche wurden bei der Planung der o.g. Umbau- und Einrichtungsmaßnahmen soweit möglich und finanzierbar berücksichtigt.
Genehmigung
Die o. g. Beschlüsse bedürfen gemäß § 81 Abs. 2 SchulG der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg als oberer Schulaufsichtsbehörde.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Thierhoff
Stadträtin
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage 1 (1067 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anlage 2 (195 KB) | |||
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3 | öffentlich | Anlage 3 (1495 KB) | |||
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4 | öffentlich | Anlage 4 (2857 KB) |