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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2014/0191  

Betreff: Schulorganisatorische Maßnahmen an der Schule an der Dorneburg (Städtische Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) Königstraße 72, 44651 Herne ( Stadtbezirk Eickel) und an der Janosch-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung - Primarstufe) Bismarckstraße 82, 44629 Herne (Stadtbezirk Herne-Mitte)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Schöbel, Ellen - Tel.: 3301
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Bartkowiak, Heike
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
19.03.2014 
des Schulausschusses beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
03.04.2014 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
08.04.2014 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
10.04.2014 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
29.04.2014 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
06.05.2014 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/ Aufwand (-)

Nr.    2107

Bez.: Bereitstellung von
        Förderschulen

Nr.     14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

 

-          32 Jahre = 1312,50 €

 

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.    7.2108.03                    Bez.: Anpassung Schul-

         infrastruktur

Nr.    8

Bez.:  Auszahlungen für

          Baumaßnahmen

 

 

- 42.000 €

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. November 2013 (GV. NRW S. 618):

 

  1. Der Förderschwerpunkt Lernen der Schule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) wird zum Ende des Schuljahres  2013/2014 (31.07.2014) aufgelöst; die noch vorhandenen Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 9 sollen ab dem Schuljahr 2014/2015 am Standort der Astrid-Lindgren-Schule - Förderschule Förderschwerpunkt Lernen  - beschult werden. Die neue Jahrgangsstufe 10 verbleibt am Schulstandort der Schule an der Dorneburg.

 

  1. Die Janosch-Schule (Städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung - Primarstufe) wird zum Ende des Schuljahres 2013/2014 (31.07.2014) aufgelöst; die noch vorhandenen Klassen wechseln ab dem Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014) zur Schule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund).

 

  1. Der Beschluss der Rates der Stadt vom 21.06.2011 über die Verlegung des Schulstandortes der Janosch-Schule vom Gebäude Bismarckstraße 82 in das Gebäude Overwegstraße 32 wird aufgehoben.

 

  1. Die Förderschule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) wird ab dem Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014) um die Primarstufe des Förderschwerpunktes Emotionale und soziale Entwicklung erweitert.

 

  1. Die Janosch-Schule (Schule für Kranke) wird an die Schule an der Dorneburg (Städt. Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund) verlegt. Die Schule an der Dorneburg wird um die Schule für Kranke erweitert. Die Erweiterung erfolgt in kooperativer Form zum Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014).

Sachverhalt:

Am 16.10.2013 ist das Erste Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) verabschiedet worden. Es wird am 01.08.2014 in Kraft treten. Für die Schülerinnen und Schüler, bei denen erstmals ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wurde oder die bereits sonderpädagogisch gefördert werden und die Schulstufe wechseln, entfaltet es seine Wirkung bereits beginnend mit den Anmeldungen zum Schuljahr 2014/2015.

Nach § 20 SchulG findet die sonderpädagogische Förderung nunmehr in der Regel in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können abweichend hiervon jedoch auch weiterhin für ihr Kind die Förderschule wählen.

 

Parallel zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz wurde die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) neu gefasst. Die hierin festgelegten Mindestgrößen für die Förderschulen führen zu erheblichen Veränderungen in der Förderschullandschaft. Förderschulen, die nicht die vorgeschriebene Mindestschülerzahl erreichen, müssen aufgelöst werden. Aufzulösende Schulen sind spätestens ab dem Schuljahr 2015/2016 jahrgangsweise abzubauen.

 

Unter Beachtung der MindestgrößenVO ergeben sich für die 7 städtischen Herner Förderschulen folgende Konsequenzen:

 

 

Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Förderschule

Schülerzahl 2008/2009

Schülerzahl 2013/2014

Mindestschülerzahl

laut MindestgrößenVO

Robert-Brauner-Schule

84

79

50

Schule am Schwalbenweg

106

103

50

Gesamt

190

182

 

 

 

Förderschwerpunkt Sprache

Förderschule

Schülerzahl 2008/2009

Schülerzahl 2013/2014

Mindestschülerzahl

laut MindestgrößenVO

Erich-Kästner-Schule

(Primarstufe)

170

179

55

 

Da die Mindestschülerzahl bei den o. g. Schulen weit überschritten wird, ist zu erwarten, dass diese Förderschulen zunächst weiterhin Bestand haben.

 

 

Förderschwerpunkt Lernen

Förderschule

Schülerzahl 2008/2009

Schülerzahl 2013/2014

Mindestschülerzahl

laut MindestgrößenVO

Astrid-Lindgren-Schule

129

107

144

Paul-Klee-Schule

(Kompetenzzentrum)

119

139

144

Schule an der Dorneburg

(Verbund LE + ESE)

94 (nur LE)

43 (nur LE)

144 (gilt auch für Verbundschulen)

Viktor-Reuter-Straße

145

0

 

Gesamt

487

289

 

 

Alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bzw. im Verbund liegen mit der aktuellen Schülerzahl - teilweise erheblich - unter der Mindestschülerzahl laut MindestgrößenVO.

 

 

Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (ESE)

Förderschule

Schüler-zahl 2008/2009

Schüler-zahl 2013/2014

Schüler-

zahl im

Januar 2014*

Mindestschülerzahl

laut MindestgrößenVO

Janosch-Schule
(Primarstufe)

50

37

39

33 - Förderschwerpunkt ESE (Primarstufe)

Schule an der

Dorneburg

(nur Förderschwer-  punkt ESE -

Sekundarstufe I)

32

54

61

55 (nur Förderschwerpunkt ESE SEK I) – Mindestgröße, soweit nicht Verbundschule. 

Gesamt

82

91

100

Nur Förderschwerpunkt ESE

Primarstufe         33

Sekundarstufe I  55

Gesamt                88

Schule an der                Dorneburg

(Förderschwerpunkt ESE - Sekundarstufe I - im Verbund mit Förderschwerpunkt Lernen)

126

97

104

144 (da Verbundschule Förderschwerpunkt ESE + LE)

 

*Hinweis: Die Schülerzahlen der Förderschulen Emotionale und soziale Entwicklung  unterliegen während des Schuljahres. erheblichen Schwankungen

 

Damit ist der Bestand der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt ESE nicht mehr gesichert.

 

Der Schulausschuss des Rates der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.01.2014 den Bericht der Verwaltung zur Situation der Förderschulen sowie zum Stand des schulischen Inklusionsprozesses nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Einleitung der im Bericht bezeichneten schulorganisatorischen Maßnahmen für den Bereich der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen und Emotionale/Soziale Entwicklung (Schule an der Dorneburg und Janosch-Schule) beauftragt.

 

 

Schülerzahlentwicklung an der Schule an der Dorneburg

 

Für die Fortführung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) ist gemäß § 1 Abs. Ziffer 1 MindestgrößenVO eine Schülerzahl von 144 erforderlich.

 

Die Schülerzahlen im Förderschwerpunkt Lernen haben sich an der Schule an der Dorneburg wie folgt entwickelt:

 

Förderschwerpunkt Lernen

2008/09

2009/10

2010/11

2011/12

2012/13

2013/14

Primarstufe

27

28

22

14

6

3

Sekundarstufe

67

71

62

59

53

40

Gesamt

94

99

84

73

59

43

 

Die Zahl der angemeldeten Kinder mit  dem Förderschwerpunkt Lernen ist seit 2011/12 erheblich rückläufig. Ursächlich für diese Entwicklung sind neben der demografischen Entwicklung, dem gemeinsamen Unterricht u. a. die Bildung von integrativen Lerngruppen an den allgemeinen Schulen der Sekundarstufe. Die erforderlichen 144 SchülerInnen werden nicht erreicht.

 

Die Schülerzahlen mit dem Förderschwerpunkt für Emotionale und Soziale Entwicklung (ESE) Sekundarstufe I sind steigend:

 

 

2008/09

2009/10

2010/11

2011/12

2012/13

2013/14

Jan. 2014

Feb. 2014*

Förderschwer-punkt ESE Sek. I

32

35

49

43

48

54

61

57

 

*Verteilung auf die Jahrgänge

Jahrgang 5

Jahrgang 6

Jahrgang 7

Jahrgang 8

Jahrgang 9

Jahrgang 10

Gesamt

4

13

11

16

8

5

57

 

 

Mit 57 Schülerlnnen (Stand Februar 2014) wird die Mindestschülerzahl gemäß § 1 Ziffer 3 MindestgrößenVO von 55 für den Förderschwerpunkt ESE Sekundarstufe I erreicht. Für Förderschulen im Verbund Lernen und ESE ist jedoch gemäß § 1 Nr. 7 MindestgrößenVO die Mindestschülerzahl von 144 maßgebend, die wegen der weiter sinkenden Schülerzahl für den Förderschwerpunkt Lernen nicht erreicht wird.

 

Für das Schuljahr 2014/15 werden im Förderschwerpunkt ESE, Sekundarstufe I, folgende Schülerzahlen laut Auskunft der Schulleitung erwartet:

 

Jahrgang 5

Jahrgang 6

Jahrgang 7

Jahrgang 8

Jahrgang 9

Jahrgang 10

Gesamt

6

7

16

12

17

9

67

 

Die Mindestschülerzahl für den Förderschwerpunkt ESE Sekundarstufe I wird somit voraussichtlich erreicht werden.

 

Schülerzahlentwicklung an der Janosch-Schule

Für die Fortführung einer Förderschule der Primarstufe mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (ESE) ist gemäß § 1 Abs. Ziffer 3 MindestgrößenVO eine Schülerzahl von 33 erforderlich. Die Schülerzahlen haben sich an der Janosch-Schule in der Primarstufe Förderschwerpunkt ESE wie folgt entwickelt:

 

Janosch-Schule

2008/09

2009/10

2010/11

2011/12

2012/13

2013/14

Jan. 2014

Feb.

2014*

ESE Primar-stufe

50

60

48

44

42

37

39

38

 

*Verteilung auf die Jahrgänge

Jahrgang 1

Jahrgang 2

Jahrgang 3

Jahrgang 4

Gesamt

6

9

10

13

38

 

Die Schülerzahlen sind seit 2010/11 rückläufig. Ursächlich für diese Entwicklung ist neben der demografischen Entwicklung der gemeinsame Unterricht an den Grundschulen.

 

Zum Schuljahr 2014/15 wird der jetzige Jahrgang 4 mit 13 SchülerInnen die Primarstufe verlassen. Nach Auskunft der Schulleitung werden die Schülerzahlen durch Aufhebung der sonderpädagogischen Förderung und durch Wechsel zur allgemeinen Schule weiter zurückgehen. Beim Schulamt für die Stadt Herne sind seit dem Schuljahresbeginn 2013/14 für 25 SchülerInnen der jetzigen Klassen 1 - 3 sowie für 12 SchülerInnen, die im Schuljahr 2014/15 eingeschult werden, Anträge auf sonderpädagogische Förderung Förderschwerpunkt ESE eingegangen (Stand 04.03.2014).

Die Eltern wünschen in 29 Fällen den Gemeinsamen Unterricht an einer Grundschule und in  8 Fällen die Förderschule ESE. Drei dieser Kinder sind bereits zur Janosch-Schule gewechselt und in den aktuellen Schülerzahlen enthalten.

Für das Schuljahr 2014/15 werden laut Auskunft der Schulleitung und des Schulamtes für die Stadt Herne folgende Schülerzahlen erwartet:

 

Jahrgang 1

Jahrgang 2

Jahrgang 3

Jahrgang 4

Gesamt

3 neue SchülerInnen

6

4 bis 7

6 bis 7 davon                    2 neue SchülerInnen

19 bis 23 davon                  5 neue SchülerInnen

 

Für das Schuljahr 2014/2015 werden 19 bis 23 SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt ESE in der Primarstufe erwartet. Die für die Fortführung der Janosch-Schule erforderliche Schülerzahl wird damit nicht erreicht.

 

Die an der Janosch-Schule errichtete Schule für Kranke erfüllt mit durchschnittlich 12 SchülerInnen die gemäß § 1 Ziffer 6 MindestgrößenVO erforderliche Mindestschülerzahl von 12.

 

 

Schulorganisatorische Maßnahmen

 

Ziel der Verwaltung ist es, in Herne noch so lange wie möglich ein differenziertes Förderschulangebot zu erhalten und so den Eltern die Wahlmöglichkeit zwischen der Beschulung an einer Förderschule und einer allgemeinen Schule, an der ein Angebot zum gemeinsamen Lernen eingerichtet ist, zu geben. Zudem soll diese Zeit auch zur Verbesserung der Rahmenbedingungen an den allgemeinen Schulen, an denen ein Angebot zum gemeinsamen Lernen eingerichtet wird, genutzt werden.

 

Um zu verhindern, dass die Förderschule Förderschwerpunkt ESE (Primarstufe und Sekundarstufe I) in Herne nicht mehr angeboten werden kann, sollen Primarstufe (bisher an der Janosch-Schule) und die Sekundarstufe I am Standort Dorneburg zusammengelegt und gleichzeitig der Förderschwerpunkt Lernen am Standort Dorneburg aufgelöst werden. Durch die Auflösung des Verbundes ist gemäß § 1 Ziffer 3 MindestgrößenVO nur noch die Mindestschülerzahl für den Förderschwerpunkt ESE (Primarstufe und Sekundarstufe I) von 88 SchülerInnen erforderlich.

 

Durch die Zusammenlegung werden laut Prognose für 2014/15 voraussichtlich folgende Schülerzahlen erreicht:

 

Förderschwerpunkt ESE

2013/14

Februar 2014

Prognose 2014/15

Janosch-Schule   Primarstufe

37

38

19 bis 23

Schule an der Dorneburg  Sek. I

54

59

67

Gesamt

91

97

86 bis 90

 

 

Weitere Beschulung der  SchülerInnen der Schule an der Dorneburg ab 2014/2015                                      (Förderschwerpunkt Lernen)

 

Die an der Schule an der Dorneburg noch vorhandenen Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 9 sollen ab dem Schuljahr 2014/2015 am Standort der Astrid-Lindgren-Schule - Förderschule Förderschwerpunkt Lernen - beschult werden. Die neue Jahrgangsstufe 10 verbleibt am Schulstandort der Schule an der Dorneburg. Dies ist laut Abfrage der Schule der überwiegende Wunsch der Eltern dieser SchülerInnen.

 

 

Weitere Beschulung für SchülerInnen der Janosch-Schule ab 2014/2015

 

Durch den o.g. Wechsel der SchülerInnen Förderschwerpunkt Lernen - Jahrgangsstufen
5 - 9 - werden an der Schule an der Dorneburg die erforderlichen Räume für die Beschulung der SchülerInnen der Janosch-Schule frei.

Die Jahrgangsstufen 2 bis 4 der Janosch-Schule wechseln ab dem Schuljahr 2014/2015 zur Schule an der Dorneburg. Laut Schulkonferenzbeschluss der Schule an der Dorneburg vom 05.02.2014 werden die SchülerInnen der Primarstufe ab dem Schuljahr 2014/15 in den Räumen E3, E4 und E6 des Erdgeschosses im Altbau untergebracht. Gemeinsam mit den Schulleitungen der Schule an der Dorneburg und der Janosch-Schule wurden diese Räume als besonders geeignet angesehen, um die Jahrgangsstufen der Janosch-Schule dort unterzubringen, da diese Klassenräume

 

  • im Erdgeschoss liegen und  unproblematisch erreicht werden können,
  • Raumgrößen von ca. 65 - 66 qm haben und damit die gewünschten Möglichkeiten zur Einrichtung von Ruhe-, Lern- und Arbeitsbereichszonen bieten,
  • in unmittelbarer Nähe zum Lehrerzimmer, Sekretariat und zu den Räumen für Schulsozialarbeiter und Schulleitung liegen. Mit den dort vorhandenen Telefon-anschlüssen ist ausreichender Schutz in Notfallsituationen gegeben. Die von der Janosch-Schule gewünschte soziale Anbindung an Erwachsene im Raum von Schule ist ebenfalls gewährleistet,
  • auf der gleichen Ebene wie die Toiletten liegen.

 

Durch diese Planung ist die Verlegung des bisherigen Kunstraumes (E 6) ins 1. Obergeschoss erforderlich. Sollte ein 4. Klassenraum benötigt werden, wird dieser laut Schulleitung der Schule an der Dorneburg bereitgestellt.

 

Die Unterbringung in einem separaten Gebäude wäre auch im vorhandenen Erweiterungsbau möglich. Wegen der zu geringen Raumgrößen (rd. 42 qm) wurde dieses jedoch verworfen.

 

 

Kosten für Umbau- und Einrichtungsmaßnahmen sowie der Außenanlagen

 

Die Wünsche der Schulkonferenz der Janosch-Schule werden soweit möglich und notwendig berücksichtigt. Für die geplanten Maßnahmen werden folgende Kosten kalkuliert:

 

Maßnahme

Kosten

 

Räume im Erdgeschoss herrichten  u. a.

-          Teppich

-          Ggf. Malerarbeiten

-          Sanierung Waschbereich

-          Stromanschlüsse für 5 Aktivboards

-          Gegensprech-und Klingelanlage

-          Notfalltelefon in Lehrküche

 

 

 

32.000 €

 

Schulhof

-          Spielgeräte versetzen

 

10.000 €

 

Gesamt

 

42.000 €

 

Die 3 Räume für die Primarstufe werden im Erdgeschoss hergerichtet  (z. B. Verlegung von Teppichboden in einem Teil des Klassenraums, Sanierung des Waschbereichs im ehemaligen Kunstraum). 

Die an der Janosch-Schule vorhandenen 5 Aktivboards sollen in der Schule an der Dorneburg weiterhin eingesetzt werden. Hierfür werden neue Stromanschlüsse erforderlich.

 

An der Janosch-Schule vorhandene Spielgeräte (z. B. Korbschaukel und Drehscheibe) sollen - so weit dies möglich ist - abgebaut und auf dem Schulhof der Schule an der Dorneburg wieder aufgebaut werden. Eine Fallschutzfläche muss hierfür erstellt werden.

 

Das an der Janosch-Schule vorhandene Schulmobiliar wird - soweit benötigt - zum neuen Standort (Schule an der Dorneburg) gebracht und dort weiter genutzt.

 

 

Stellungnahmen

 

Die untere Schulaufsicht befürwortet in ihrer Stellungnahme vom 29.11.2013 aus schulfachlicher Sicht die Zusammenlegung der Janosch-Schule und der Schule an der Dorneburg, d. h. eine gemeinsame Beschulung der SchülerInnen der Primarstufe und der Sekundarstufe I der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung. Kritische Einwendungen gegen die gemeinsame Beschulung dieser Schülergruppen an einem Standort werden von der Schulaufsicht nicht geteilt (s. Anlage 1). Mit Schreiben vom 29.11.2013 wurde die Bezirksregierung Arnsberg um ihre schulfachliche und schulorganisatorische Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen gebeten. Mit Schreiben vom 05.12.2013 teilte die obere Schulaufsicht mit, dass die Stellungnahme der unteren Schulaufsicht inhaltlich voll unterstützt wird (s. Anlage 2). Mit Mail vom 21.01.2014 teilte die Bezirksregierung Arnsberg mit, dass es keine schulorganisatorischen Bedenken gibt.

 

 

Information der  Lehrerkonferenzen und der Schulgemeinde

 

In den Lehrerkonferenzen der Janosch-Schule und der Schule an der Dorneburg am 19.11.2013 und 25.11.2013 informierten Schulverwaltung und untere Schulaufsicht gemeinsam die Lehrerschaft frühzeitig über die geplanten schulorganisatorischen Maßnahmen und deren personelle Auswirkungen.

 

Am 04.12.2013 fand in der Janosch-Schule ein Elterninformationsabend zu den geplanten Maßnahmen statt. Die Eltern wurden von der Schulverwaltung, der unteren Schulaufsicht und den Schulleitungen der Janosch-Schule und der Schule an der Dorneburg über die Planungen informiert. Insbesondere Fragen zur räumlichen Unterbringung / Trennung von Primarstufe und Sekundarstufe I, zu Schulwegen und Schülertransport sowie zum pädagogischen Übergangskonzept konnten geklärt werden. Die Eltern wurden vom Schulleiter der Schule an der Dorneburg eingeladen, sich die Schule anzusehen, um den künftigen Schulort für ihre Kinder kennenzulernen.

 

Am 10.12.2013 informierten die Schulverwaltung, die untere Schulaufsicht und die Schulleitung gemeinsam die Elternschaft der Schule an der Dorneburg über die Planungen. Fragen der Eltern zur möglichen Klassenbildung, Lehrerversorgung sowie zum möglichen Verbleib der neuen Jahrgangsstufe 10 am Standort der Schule an der Dorneburg wurden erörtert und beantwortet.

 

Am 07.01.2014 besichtigten Eltern der Janosch-Schule gemeinsam mit der Schulleitung der Schule an der Dorneburg, der Schulverwaltung und Vertretern der CDU-Fraktion die Schule an der Dorneburg.

 

 

Schulkonferenzen

 

Nach § 76 Nr. 1 SchulG wurden die Schulkonferenzen der Schule an der Dorneburg und der Janosch-Schule beteiligt.

Laut Schulkonferenzbeschluss der Schule an der Dorneburg vom 05.02.2014 sollen die mit Schreiben vom 24.01.2014 vom Fachbereich Schule und Weiterbildung dargestellten schulorganisatorischen Maßnahmen durchgeführt werden (s. Anlage 3).

 

Die Schulkonferenz der Janosch-Schule lehnt mit Schulkonferenzbeschluss vom 11.02.2014

die geplanten Maßnahmen des Schulträgers aus pädagogischen Gründen ab.

Sie schlägt folgende Alternativen zur Prüfung vor:

 

  1. Eine Verbundlösung zwischen der einzigen weiteren Herner Förderschule im Primarbereich, der Erich-Kästner-Schule und der Janosch-Schule (mit der Perspektive, dass bei einer zukünftigen Unterschreitung der Mindestgröße die Janosch-Schule in einen anderen schulischen Lernort an der Erich-Kästner-Schule umgewandelt wird).

 

  1. Die Beibehaltung eines eigenen Standortes für den zukünftigen Primarzweig (Förderschwerpunkt ESE) der Schule an der Dorneburg. 

 

Stellungnahme zu Alternativvorschlag 1

Da an der Erich-Kästner-Schule keine freien räumlichen Ressourcen vorhanden sind, wäre bei einer Verbundlösung zwischen der Erich-Kästner-Schule und der Janosch-Schule eine getrennte räumliche Unterbringung erforderlich (Bildung eines Teilstandortes). Die Bildung eines Teilstandortes ist eine Ausnahmeregelung und bedarf gemäß § 83 Abs. 6 und 7 in Verbindung mit § 81 Abs.2 Satz 2 Absatz 3 SchulG der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Voraussetzung ist u. a., dass der Teilstandort in zumutbarer Entfernung geführt werden kann und kein zusätzlicher Lehrerbedarf entsteht.

 

Die unteren Schulaufsicht nimmt hierzu wie folgt Stellung:

"Beides ist nicht möglich. Der Teilstandort würde nicht in zumutbarer Entfernung von der Erich-Kästner Schule liegen. Außerdem würde für die Abdeckung des Lehrerbedarfs am Teilstandort ein zusätzlicher Lehrerbedarf entstehen, da die Klassen am Teilstandort den Klassenfrequenzrichtwert nicht immer erreichen würden und eine jahrgangsübergreifende Zusammenlegung von Klassen im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung aus pädagogischen Gründen den Unterstützungsbedarfen der Kinder eher entgegenstehen würde. Darüber hinaus ist die Gestaltung eines lebendigen Schullebens, das besonders für Kinder mit diesem Förderschwerpunkt von besonderer Bedeutung ist, mit einer Schülerzahl, die unterhalb der Mindestgröße liegt, nicht mehr zu realisieren."

 

Die Umwandlung in einen anderen schulischen Lernort nur für die Primarstufe des Förderschwerpunktes ESE ist nicht möglich. Sie setzt voraus, dass alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt ESE (also auch die Schule an der Dorneburg mit dem Förderschwerpunkt ESE Sekundarstufe I) aufgelöst sind. Ziel ist aber gerade, die Förderschulen mit der Förderschwerpunkt ESE möglichst lange als Förderschule zu erhalten.

 

Stellungnahme zu Alternativvorschlag 2

Die Beibehaltung eines eigenen Standortes für den zukünftigen Primarzweig an der Schule an der Dorneburg ist nur durch die Bildung eines Teilstandortes möglich. Bei perspektivisch sinkenden Schülerzahlen ist dies aus schulorganisatorischer Sicht keine sinnvolle Lösung. Laut Stellungnahme der unteren Schulaufsicht vom 29.11.2013 (s. Anlage 1) ist eine Dependancelösung aus schulfachlicher Sicht abzulehnen, da der Personaleinsatz hinsichtlich gezielter Förder- und Unterstützungsmaßnahmen kaum zu organisieren ist. Vertretungsregelungen, Konzeptentwicklung aber auch Maßnahmen zur Gewaltprävention sowie die Umsetzung und Einhaltung von Notfallplänen sind mit einem reduzierten Personalbestand, wie er an einer Dependance vorzufinden wäre, kaum umzusetzen.

 

Für den Fall, dass die geplanten Maßnahmen des Schulträgers vom Rat der Stadt beschlossen werden, sieht die Schulkonferenz dezidierte sächliche und räumliche Bedingungen an der Schule an der Dorneburg für den künftigen Primarzweig als wesentlich an, die in dem Schreiben vom 12.02.2014 im einzelnen aufgeführt werden (s. Anlage 4).

 

Die Wünsche wurden bei der Planung der o.g. Umbau- und Einrichtungsmaßnahmen soweit möglich und finanzierbar berücksichtigt.

 

Genehmigung

 

Die o. g. Beschlüsse bedürfen gemäß § 81 Abs. 2 SchulG der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg als oberer Schulaufsichtsbehörde.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Thierhoff

Stadträtin

 

    


Anlagen:

  • Stellungnahme der unteren Schulaufsicht vom 29.11.2013 (Anlage 1)
  • Stellungnahme der oberen Schulaufsicht vom 05.12.2013 (Anlage 2)
  • Schulkonferenzbeschluss der Schule an der Dorneburg vom 04.02.2014 und Schreiben vom 24.01.2014 (Anlage 3)
  • Schulkonferenzbeschluss der Janosch-Schule vom 11.02.2014 (Anlage 4)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 (1067 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 (195 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 (1495 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 (2857 KB)