|
|
Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: - Bez.: - | Nr.: - Bez.: - | - - |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: - Bez.: - | Nr.: - Bez.: - | - - |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Herne (ABK).
Sachverhalt:
Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 53 Abs. 1 Nr. 7 Landeswassergesetz (LWG) haben die Gemeinden und Abwasserverbände die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen.
Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen sind im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) darzustellen.
Das erste ABK der Stadt Herne stammt aus dem Jahre 1983. Die vorliegende 6. Fortschreibung des ABK weist Maßnahmen für die Jahre 2015 - 2020 aus. Die Maßnahmen im zweiten Zeitabschnitt von 2021 bis 2026 sind noch nicht den einzelnen Jahren zugeordnet. Dies geschieht erst im Zuge der erneuten Fortschreibung.
Das ABK soll die künftige Entwicklung der städtischen Entwässerung und den Erfüllungsgrad der Abwasserbeseitigungspflicht dokumentieren, anhand der Dringlichkeit die Investitionsmaßnahmen aufzeigen und einen Überblick von Niederschlagswassereinleitungen schaffen.
Mit Wirkung vom 01.01.2008 hat die Stadt Herne die Aufgabe der Stadtentwässerung auf die Stadtentwässerung Herne AÖR (SEH) übertragen. Die SEH hat die vorliegende 6. Fortschreibung des ABK in Abstimmung mit der Stadt Herne als Untere Wasserbehörde aufgestellt.
Das ABK ist der Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) jeweils im Abstand von sechs Jahren erneut zur Genehmigung vorzulegen, was nach dem Beschluss des ABK durch den Rat der Stadt Herne spätestens bis zum 31.12.2014 zu erfolgen hat.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlage:
6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts – ABK -