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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2014/0185  

Betreff: Starkregenereignisse in Eickel
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Reinholz, Rolf
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Reinholz, Rolf
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
03.04.2014 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die SEH hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Eickel am 07.02.2013 über die Starkregenereignisse in Eickel berichtet. In der Sitzung wurde zugesagt, dass die Problematik genauer durch einen Gutachter untersucht werden soll.

 

Im Auftrag der SEH wurde in der Zwischenzeit von der GELSENWASSER AG für vier Teilgebiete des Herner Kanalnetzes eine Generalentwässerungsplanung erarbeitet. Die Gebiete sind nachstehend dargestellt:

 

 

 

 

Die Planung zielt in erster Linie auf die Bewertung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes. Hierzu wurden zunächst die flächenbezogenen Daten der Emschergenossenschaft – EG -, die auf Basis von Bildflugdaten aus dem Jahr 2011 erstellt worden sind, ausgewertet.

 

Für die hydraulische Berechnung wurde ein Kanalnetzmodell auf Basis von KANAL++ von tandler.com erarbeitet. Parallel wurde mit Unterstützung der Firma Nivus an 6 Messorten mit portablen Durchflussmessgeräten innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten der Kanalabfluss gemessen.

 

Die Ergebnisse der Messungen wurden einerseits verwendet um das Kanalnetzmodell zu kalibrieren und ferner um Rückschlüsse auf Fremdwasser zu ziehen. Bei der Berechnung wurde nach den geltenden Anforderungen Nutzungskategorien mit unterschiedlichen Überstauhäufigkeiten als Maß für den Entwässerungskomfort definiert.

 

Als Ergebnis kann dargelegt werden, dass das betrachtete Kanalnetz die Anforderungen erfüllt. Zur Realisierung eines umfänglichen Überstau- und Überflutungsschutz sind langfristig zwei hydraulische Sanierungsmaßnahmen (Königsstraße und Edmund-Weber Straße) eingeplant. Die Planungen sollen der Bezirksregierung als Kanalnetzanzeige entsprechend § 58 Landeswassergesetz vorgelegt werden.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

  

 

 

(Friedrichs)

Stadtrat

   


Anlagen: