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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung  

Bezeichnung: des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Datum: Di, 12.04.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:43 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Beschluss über Anregungen und Bedenken zur Änderung Nr. 7 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Südstraße / Holsterhauser Straße" - Stadtbezirk Herne-Mitte (Verfasser : Frau Schulz - 26 27 -)
2005/0258  
Ö 2  
Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 7 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Holsterhauser Straße / Südstraße" - Stadtbezirk Herne-Mitte (Verfasser : Frau Schulz, 2627)
Enthält Anlagen
2005/0259  
Ö 3  
Beschluss über Anregungen und Bedenken zur Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Castroper Straße / Gewerkenstraße" - Stadtbezirk Sodingen (Verfasser : Frau Schulz, 2627)
2005/0269  
Ö 4  
Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Castroper Straße / Gewerkenstraße" - Stadtbezirk Sodingen (Verfasser : Frau Schulz, 2627)
Enthält Anlagen
2005/0270  
Ö 5  
Errichtung einer Trainingsbeleuchtungsanlage auf dem Sportplatz Horsthauser Straße II (Falkenhorst) im Stadtbezirk Sodingen Bauherr: Fachbereich Stadtgrün (Verfasser : Herr Geiger)
2005/0112  
Ö 6  
Errichtung einer Halle zur Einlagerung von Sitzbänken und Friedhofsgeräten auf dem "Friedhof an der Stöckstraße" (Verfasser : Frau ten Busch)
2005/0194  
Ö 7  
Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 - Bebelstraße, Moltkestraße (heute Westring) -, Stadtbezirk Herne-Mitte (Verfasser : Lökenhoff, Thomas)
Enthält Anlagen
2005/0284  
Ö 8  
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 209 - Grünzug Salzstrecke -, Stadtbezirk Eickel (Verfasser : Frau Dollfuß)
Enthält Anlagen
2005/0278  
Ö 9  
Beschluss zu den Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Herne-Sodingen (Verfasser : Frau Dollfuß)
2005/0267  
Ö 10  
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen (Verfasser : Frau Dollfuß)
Enthält Anlagen
2005/0268  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Der ergänzten Begründung vom 26.04.2004 zum Bebauungsplan Nr. 191 –Zietenstraße- wird zugestimmt.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 191 -Zietenstraße-, in der Fassung vom 08.03.2005 mit den aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Nordosten des Stadtgebietes und wird begrenzt durch die Gneisenaustraße im Süden, die Flurstücke 856 und 857 der Flur 4 sowie die Flurstücke 912 und 962 der Flur 12 der Gemarkung Horsthausen im Westen, die nördliche Bebauung an der Zietenstraße im Norden und die Scharnhorststraße im Osten.

 

Es ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

   
    12.04.2005 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 10 - beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.         Der ergänzten Begründung vom 26.04.2004 zum Bebauungsplan Nr. 191 –Zietenstraße-             wird zugestimmt.

 

2.         Der Bebauungsplan Nr. 191 -Zietenstraße-, in der Fassung vom 08.03.2005 mit den             aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen aus der Offenlegung in violetter Farbe             eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung             der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den             Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 7 Gemeindeordnung für             das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Nordosten des Stadtgebietes und wird begrenzt durch die Gneisenaustraße im Süden, die Flurstücke 856 und 857 der Flur 4 sowie die Flurstücke 912 und 962 der Flur 12 der Gemarkung Horsthausen im Westen, die nördliche Bebauung an der Zietenstraße im Norden und die Scharnhorststraße im Osten.

 

Es ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

dafür:            15          

dagegen:        0

Enthaltung:     0

   
    13.04.2005 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 5 - beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.         Der ergänzten Begründung vom 26.04.2004 zum Bebauungsplan Nr. 191 –            Zietenstraße- wird zugestimmt.

 

2.         Der Bebauungsplan Nr. 191 -Zietenstraße-, in der Fassung vom 08.03.2005 mit den             aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen aus der Offenlegung in violetter Farbe             eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung             der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den             Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB             und § 7 Gemeindeordnung      für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Nordosten des Stadtgebietes und wird begrenzt durch die Gneisenaustraße im Süden, die Flurstücke 856 und 857 der Flur 4 sowie die Flurstücke 912 und 962 der Flur 12 der Gemarkung Horsthausen im Westen, die nördliche Bebauung an der Zietenstraße im Norden und die Scharnhorststraße im Osten.

 

     Es ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

dafür:                     20                  

dagegen:        0

Enthaltung:     0

   
    20.04.2005 - Bezirksvertretung Sodingen
    Ö 8 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Der ergänzten Begründung vom 26.04.2004 zum Bebauungsplan Nr. 191 – Zietenstraße- wird

    zugestimmt.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 191 -Zietenstraße-, in der Fassung vom 08.03.2005 mit den aufgrund 

    der Beschlüsse über die Anregungen aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen    

    Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung 

    vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244

    Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als   

    Satzung beschlossen.

   

    Das Plangebiet liegt im Nordosten des Stadtgebietes und wird begrenzt durch die  

    Gneisenaustraße im Süden, die Flurstücke 856 und 857 der Flur 4 sowie die Flurstücke 912 

    und 962 der Flur 12 der Gemarkung Horsthausen im Westen, die nördliche Bebauung an der

    Zietenstraße im Norden und die Scharnhorststraße im Osten.

 

    Es ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:            17                      

dagegen:        0

Enthaltung:     0

 

Anmerkung des Schriftführers:

Die ergänzte Begründung sowie Übersichtsplan ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.

   
    03.05.2005 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 14 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Der ergänzten Begründung vom 26.04.2004 zum Bebauungsplan Nr. 191 –Zietenstraße- wird zugestimmt.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 191 -Zietenstraße-, in der Fassung vom 08.03.2005 mit den aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Nordosten des Stadtgebietes und wird begrenzt durch die Gneisenaustraße im Süden, die Flurstücke 856 und 857 der Flur 4 sowie die Flurstücke 912 und 962 der Flur 12 der Gemarkung Horsthausen im Westen, die nördliche Bebauung an der Zietenstraße im Norden und die Scharnhorststraße im Osten.

 

Es ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:            16          

dagegen:         -

Enthaltung:      -

   
    10.05.2005 - Rat der Stadt
    Ö 13 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Der ergänzten Begründung vom 26.04.2004 zum Bebauungsplan Nr. 191 –Zietenstraße- wird zugestimmt.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 191 -Zietenstraße-, in der Fassung vom 08.03.2005 mit den aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Nordosten des Stadtgebietes und wird begrenzt durch die Gneisenaustraße im Süden, die Flurstücke 856 und 857 der Flur 4 sowie die Flurstücke 912 und 962 der Flur 12 der Gemarkung Horsthausen im Westen, die nördliche Bebauung an der Zietenstraße im Norden und die Scharnhorststraße im Osten.

 

Es ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:               59       

dagegen:           -

Enthaltung:        -

Ö 11  
Erschließungsanlagen Wohnbebauung "Breddepark" (Verfasser : Herr Sablinski)
Enthält Anlagen
2005/0265  
Ö 12  
Wiederherstellung der Wegeverbindung am St. Anna Hospital zwischen Hospitalstraße und Robert-Koch-Straße sowie die Gehwegherstellung Hospitalstraße (Verfasser : Herr Sablinski/Frau Tschentscher)
Enthält Anlagen
2005/0274  
Ö 13  
Planungskonzept zur Umgestaltung des Platzes "Am Buschmannshof" im Rahmen des Masterplans Wanne - Antrag der SPD-Fraktion vom 16. März 2005 - (Verfasser : Lehmann, Willy)
2005/0282  
Ö 14  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 15  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
N 1     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder