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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Beschluss über Anregungen und Bedenken zur Änderung Nr. 7 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Südstraße / Holsterhauser Straße" - Stadtbezirk Herne-Mitte (Verfasser : Frau Schulz - 26 27 -) | 2005/0258 | ||||
Ö 2 | Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 7 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Holsterhauser Straße / Südstraße" - Stadtbezirk Herne-Mitte (Verfasser : Frau Schulz, 2627) | 2005/0259 | ||||
Ö 3 | Beschluss über Anregungen und Bedenken zur Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Castroper Straße / Gewerkenstraße" - Stadtbezirk Sodingen (Verfasser : Frau Schulz, 2627) | 2005/0269 | ||||
Ö 4 | Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Castroper Straße / Gewerkenstraße" - Stadtbezirk Sodingen (Verfasser : Frau Schulz, 2627) | 2005/0270 | ||||
Ö 5 | Errichtung einer Trainingsbeleuchtungsanlage auf dem Sportplatz Horsthauser Straße II (Falkenhorst) im Stadtbezirk Sodingen Bauherr: Fachbereich Stadtgrün (Verfasser : Herr Geiger) | 2005/0112 | ||||
Ö 6 | Errichtung einer Halle zur Einlagerung von Sitzbänken und Friedhofsgeräten auf dem "Friedhof an der Stöckstraße" (Verfasser : Frau ten Busch) | 2005/0194 | ||||
Ö 7 | Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 - Bebelstraße, Moltkestraße (heute Westring) -, Stadtbezirk Herne-Mitte (Verfasser : Lökenhoff, Thomas) | 2005/0284 | ||||
Ö 8 | Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 209 - Grünzug Salzstrecke -, Stadtbezirk Eickel (Verfasser : Frau Dollfuß) | 2005/0278 | ||||
Ö 9 | Beschluss zu den Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Herne-Sodingen (Verfasser : Frau Dollfuß) | 2005/0267 | ||||
Ö 10 | Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen (Verfasser : Frau Dollfuß) | 2005/0268 | ||||
VORLAGE | ||||||
Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt beschließt: 1. Der ergänzten Begründung vom 26.04.2004 zum Bebauungsplan
Nr. 191 –Zietenstraße- wird zugestimmt. 2. Der Bebauungsplan Nr. 191 -Zietenstraße-, in der Fassung
vom 08.03.2005 mit den aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen aus der
Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1
BauGB und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung
beschlossen. Das Plangebiet liegt im Nordosten des
Stadtgebietes und wird begrenzt durch die Gneisenaustraße im Süden, die
Flurstücke 856 und 857 der Flur 4 sowie die Flurstücke 912 und 962 der Flur 12
der Gemarkung Horsthausen im Westen, die nördliche Bebauung an der Zietenstraße
im Norden und die Scharnhorststraße im Osten. Es
ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. |
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12.04.2005 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | ||||||
Ö 10 - beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt: 1. Der ergänzten Begründung vom 26.04.2004 zum Bebauungsplan Nr. 191 –Zietenstraße- wird zugestimmt. 2. Der Bebauungsplan Nr. 191 -Zietenstraße-, in der Fassung vom 08.03.2005 mit den aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen. Das Plangebiet liegt
im Nordosten des Stadtgebietes und wird begrenzt durch die Gneisenaustraße im
Süden, die Flurstücke 856 und 857 der Flur 4 sowie die Flurstücke 912 und 962
der Flur 12 der Gemarkung Horsthausen im Westen, die nördliche Bebauung an der
Zietenstraße im Norden und die Scharnhorststraße im Osten. Es ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür: 15 dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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13.04.2005 - Ausschuss für Umweltschutz | ||||||
Ö 5 - beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt: 1. Der
ergänzten Begründung vom 26.04.2004 zum Bebauungsplan Nr. 191 – Zietenstraße- wird zugestimmt. 2. Der
Bebauungsplan Nr. 191 -Zietenstraße-, in der Fassung vom 08.03.2005 mit den aufgrund der Beschlüsse über die
Anregungen aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244
Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 7
Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen. Das Plangebiet liegt
im Nordosten des Stadtgebietes und wird begrenzt durch die Gneisenaustraße im
Süden, die Flurstücke 856 und 857 der Flur 4 sowie die Flurstücke 912 und 962
der Flur 12 der Gemarkung Horsthausen im Westen, die nördliche Bebauung an der
Zietenstraße im Norden und die Scharnhorststraße im Osten. Es
ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür: 20 dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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20.04.2005 - Bezirksvertretung Sodingen | ||||||
Ö 8 - beschlossen | ||||||
Beschluss: Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der
Stadt beschließt: 1. Der
ergänzten Begründung vom 26.04.2004 zum Bebauungsplan Nr. 191 – Zietenstraße-
wird zugestimmt. 2. Der
Bebauungsplan Nr. 191 -Zietenstraße-, in der Fassung vom 08.03.2005 mit den
aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen aus der
Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in
Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 7
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen. Das Plangebiet liegt im Nordosten des
Stadtgebietes und wird begrenzt durch die
Gneisenaustraße im Süden, die Flurstücke
856 und 857 der Flur 4 sowie die Flurstücke 912 und 962 der Flur 12 der Gemarkung
Horsthausen im Westen, die nördliche Bebauung an der Zietenstraße im Norden und die
Scharnhorststraße im Osten. Es ist im beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Abstimmungsergebnis: dafür: 17 dagegen: 0 Enthaltung: 0 Anmerkung
des Schriftführers: Die
ergänzte Begründung sowie Übersichtsplan ist der Niederschrift als Anlage 3
beigefügt. |
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03.05.2005 - Haupt- und Finanzausschuss | ||||||
Ö 14 - beschlossen | ||||||
Beschluss: Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen: Der
Rat der Stadt beschließt: 1. Der ergänzten Begründung vom 26.04.2004 zum Bebauungsplan
Nr. 191 –Zietenstraße- wird zugestimmt. 2. Der Bebauungsplan Nr. 191 -Zietenstraße-, in der Fassung
vom 08.03.2005 mit den aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen aus der
Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1
BauGB und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung
beschlossen. Das Plangebiet liegt im Nordosten des
Stadtgebietes und wird begrenzt durch die Gneisenaustraße im Süden, die
Flurstücke 856 und 857 der Flur 4 sowie die Flurstücke 912 und 962 der Flur 12
der Gemarkung Horsthausen im Westen, die nördliche Bebauung an der Zietenstraße
im Norden und die Scharnhorststraße im Osten. Es
ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Abstimmungsergebnis: dafür: 16 dagegen: - Enthaltung: - |
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10.05.2005 - Rat der Stadt | ||||||
Ö 13 - beschlossen | ||||||
Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt: 1. Der ergänzten Begründung vom 26.04.2004
zum Bebauungsplan Nr. 191 –Zietenstraße- wird zugestimmt. 2. Der Bebauungsplan Nr. 191
-Zietenstraße-, in der Fassung vom 08.03.2005 mit den aufgrund der Beschlüsse
über die Anregungen aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen
Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den
Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 7 Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen. Das Plangebiet liegt
im Nordosten des Stadtgebietes und wird begrenzt durch die Gneisenaustraße im
Süden, die Flurstücke 856 und 857 der Flur 4 sowie die Flurstücke 912 und 962
der Flur 12 der Gemarkung Horsthausen im Westen, die nördliche Bebauung an der
Zietenstraße im Norden und die Scharnhorststraße im Osten. Es ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Abstimmungsergebnis: dafür: 59 dagegen:
- Enthaltung: - |
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Ö 11 | Erschließungsanlagen Wohnbebauung "Breddepark" (Verfasser : Herr Sablinski) | 2005/0265 | ||||
Ö 12 | Wiederherstellung der Wegeverbindung am St. Anna Hospital zwischen Hospitalstraße und Robert-Koch-Straße sowie die Gehwegherstellung Hospitalstraße (Verfasser : Herr Sablinski/Frau Tschentscher) | 2005/0274 | ||||
Ö 13 | Planungskonzept zur Umgestaltung des Platzes "Am Buschmannshof" im Rahmen des Masterplans Wanne - Antrag der SPD-Fraktion vom 16. März 2005 - (Verfasser : Lehmann, Willy) | 2005/0282 | ||||
Ö 14 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | |||||
Ö 15 | Anfragen der Ausschussmitglieder | |||||
N 1 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | |||||
N 2 | Anfragen der Ausschussmitglieder | |||||