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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr
Lehmann stellt für die SPD-Fraktion folgenden Änderungsantrag:
Ergänzung
des Beschlussvorschlages zu 2.:
Abs.
1: „... zu übernehmen. Eine
Beteiligung der Stadt Herne an der Finanzierung der Erschließungskosten findet nicht statt.“
Abs.
3: „... abzuschließen. Zur
Sicherheit für die Vertragserfüllung hat die Firma Baufinanz und Immobilien eine
unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft
eines inländischen Kreditinstitutes in Höhe der voraussichtlichen
Herstellungskosten beizubringen.“
Dieser
Änderungsantrag wird einstimmig angenommen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt der
Bezirksvertretung Herne-Mitte, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Herne - Mitte
beschließt:
1.
Den
Bau von Erschließungsstraßen einschließlich der erforderlichen
Kanalbaumaßnahmen zur Erschließung der geplanten Wohnbebauung an der
Breddestraße auf dem ehemaligen Gelände der Firma Kusemann – Baustoffhandel,
nach den Plänen des Büro Hochscherff + Partner, Planungsstand: 15. März 2005.
2.
Die
Herstellung der Erschließungsanlage einschließlich Entwässerungseinrichtungen,
auf dem Grundstück der ehemaligen Baustofffirma Kusemann an der Breddestraße
gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch auf die Firma Baufinanz und Immobilien Klaus
Pietrzak, In der Mährenfurt 30, 45663 Recklinghausen zu übertragen und die
Erschließungsanlage nach der Fertigstellung in die Unterhaltung und das
Eigentum der Stadt Herne zu übernehmen. Eine Beteiligung der Stadt Herne
an der Finanzierung der Erschließungskosten findet nicht statt.
Die städtische Privatstraße
Breddestraße zwischen der Goethestraße und der neuen Stichstraße nach den
planungstechnischen Vorgaben der Stadt von der Firma Baufinanz und Immobilien
gemäß den Erfordernissen aus der Neuerschließung umbauen und verstärken zu
lassen.
Die Verwaltung wird ermächtigt,
einen entsprechenden Erschließungsvertrag abzuschließen. Zur Sicherheit
für die Vertragserfüllung hat die Firma Baufinanz und Immobilien eine
unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines inländischen
Kreditinstitutes in Höhe der voraussichtlichen Herstellungskosten beizubringen.
Abstimmungsergebnis:
Geänderter
Beschluss
Einstimmig
dafür: 15
dagegen: 0
Enthaltung: 0