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Auszug - Beschluss über Anregungen und Bedenken zur Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Castroper Straße / Gewerkenstraße" - Stadtbezirk Sodingen  

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 12.04.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:43 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2005/0269 Beschluss über Anregungen und Bedenken zur Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Castroper Straße / Gewerkenstraße" - Stadtbezirk Sodingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schulz, 2627
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Säger, Susanne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Für die CDU-Fraktion beantragt Herr Severin die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes und das Schreiben des Privatmannes Tinne

Für die CDU-Fraktion beantragt Herr Severin die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes und das Schreiben des Privatmannes Tinnemann der Vorlage beizufügen.

 

Aufgrund von Informationen von Herrn Terhoeven zieht Herr Severin seinen Vertagungsantrag zurück.

Herr Severin regt an, generell die Schreiben von Privatleuten zukünftig als Anlage beizufügen.

 

Auf Vorschlag vom Vorsitzenden, Herrn Schwanengel, ist Herr Severin damit einverstanden, wenn jede Fraktion demnächst jeweils eine Kopie dieser Schreiben erhält.

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Zu 1.:                 Schreiben des Herrn Franz Josef  Tinnemann vom 21.02.2005

 

                 Beschlussvorschlag:

 

                 Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt,                  folgenden Beschluss zu fassen:

                

                 Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Die Fläche ist im Zusammenhang mit den benachbarten Grundstücken ein wichtiger Puffer zum benachbarten Naturschutzgebiet.

Durch die Landschaftsplanänderung wird die Fläche auch nicht für eine spätere Nutzung wertlos. Die hausgärtnerische Nutzung hat Bestandsschutz und wird durch die Landschaftsplanänderung nicht tangiert.

Ein Recht zur baulichen Nutzung ist auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben, da es sich um eine Fläche im baulichen Außenbereich handelt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig mit Enthaltungen

dafür:   9

dagegen:  0

Enthaltung:     6

 



Zu 2.:                  Schreiben der anerkannten Naturschutzverbände vom 10.03.2005

 

Zu 2.1a):                 Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Es gibt keine gesetzliche Grundlage, ein Rückbaugebot im Landschaftsplan festzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig mit Enthaltungen

dafür:   9

dagegen:  0

Enthaltung:     6

 

 

b) Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

Zu 2.2      Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

Zu 2.3      Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

Zu 2.4      Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig mit Enthaltungen

dafür:            9

dagegen:      0

Enthaltung:   6