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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung  

Bezeichnung: des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Datum: Di, 12.04.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:43 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Beschluss über Anregungen und Bedenken zur Änderung Nr. 7 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Südstraße / Holsterhauser Straße" - Stadtbezirk Herne-Mitte (Verfasser : Frau Schulz - 26 27 -)
2005/0258  
Ö 2  
Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 7 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Holsterhauser Straße / Südstraße" - Stadtbezirk Herne-Mitte (Verfasser : Frau Schulz, 2627)
Enthält Anlagen
2005/0259  
Ö 3  
Beschluss über Anregungen und Bedenken zur Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Castroper Straße / Gewerkenstraße" - Stadtbezirk Sodingen (Verfasser : Frau Schulz, 2627)
2005/0269  
Ö 4  
Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Castroper Straße / Gewerkenstraße" - Stadtbezirk Sodingen (Verfasser : Frau Schulz, 2627)
Enthält Anlagen
2005/0270  
Ö 5  
Errichtung einer Trainingsbeleuchtungsanlage auf dem Sportplatz Horsthauser Straße II (Falkenhorst) im Stadtbezirk Sodingen Bauherr: Fachbereich Stadtgrün (Verfasser : Herr Geiger)
2005/0112  
Ö 6  
Errichtung einer Halle zur Einlagerung von Sitzbänken und Friedhofsgeräten auf dem "Friedhof an der Stöckstraße" (Verfasser : Frau ten Busch)
2005/0194  
Ö 7  
Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 - Bebelstraße, Moltkestraße (heute Westring) -, Stadtbezirk Herne-Mitte (Verfasser : Lökenhoff, Thomas)
Enthält Anlagen
2005/0284  
Ö 8  
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 209 - Grünzug Salzstrecke -, Stadtbezirk Eickel (Verfasser : Frau Dollfuß)
Enthält Anlagen
2005/0278  
Ö 9  
Beschluss zu den Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Herne-Sodingen (Verfasser : Frau Dollfuß)
2005/0267  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 191 -Zietenstraße- sind die folgenden Anregungen zum Planentwurf eingegangen, über die erneut entschieden werden muss.

 

 

   
    12.04.2005 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 9 - beschlossen
    Zu 1

 

Zu 1.:   Schreiben der entsorgung herne vom 09.03.2004

 

Ein Beschluss ist nicht erforderlich

 

 

Zu 2.:   Schreiben des BUND vom 01.04.2004

 

            Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird teilweise gefolgt.

 

Die Katastergrundlage, die dem Bebauungsplan zugrunde liegt, entspricht dem aktuell verfügbaren Stand. Zwei Gebäude sind noch nicht eingemessen, da sie sich zum Zeitpunkt des Offenlegungsbeschlusses noch in der Bauphase befanden. Sie liegen aber innerhalb des durch die Baugrenzen vorgegebenen Rahmens.

Die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes durchgeführt wurden, erfolgten unabhängig von der Aufstellung des Bebauungsplanes.

Zwischen 1998 und 2000 wurden im Rahmen des Wohnumfeldprogramms Horsthausen in vielfältigen Beteiligungsformen die Bürger in den Entscheidungsprozess über gewünschte Veränderungen im Quartier eingebunden.

Als Ergebnis wurde festgehalten, dass die Bürger insbesondere die Gefahren durch zu schnell fahrende Fahrzeuge im Wohngebiet feststellten und daher u.a. Einengungen der Straßenquerschnitte forderten.

Dies wurde von der Verwaltung aufgegriffen und in Form von begrünten und mit zusätzlichen Bäumen bepflanzten Ausbuchtungen umgesetzt. Im Bereich des Plangebietes mussten für diese Maßnahmen keine Bäume gefällt werden. In einzelnen Abschnitten sind außerdem als Begrenzung des Straßenraumes Hecken vorgesehen, die in nächster Zeit noch angepflanzt werden.

Durch Fördermaßnahmen im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung wurden darüber hinaus Zuschüsse zur Fassadenrenovierung angeboten, die auch vielfach in Anspruch genommen wurden.

 

Auf der Grundlage dieser Maßnahmen hat sich das Gesamtbild schon jetzt deutlich positiv verändert. Da die Umsetzung noch nicht vollständig abgeschlossen ist, wird sich diese Tendenz auch in den nächsten Jahren noch weiter fortsetzen.

Insbesondere legt der Bebauungsplan die Grundlage für eine Entschärfung der Parkraumsituation bei gleichzeitiger Sicherung eines Großteiles der Freiflächen.

Die Lage der Stellplätze ergibt sich aus verschiedenen Gründen. Die Festsetzung von Stellplatzflächen beinhaltet gerade im Bereich der großen Freiflächen im südlichen Plangebiet jeweils den Platz für sechs Garagen oder Stellplätze über eine gemeinsame Zufahrt. Diese Anordnung bietet zum einen die größtmögliche Verkehrssicherheit und nimmt zum anderen die wenigste Parkfläche im öffentlichen Straßenraum in Anspruch, so dass dort wenig Parkplätze verloren gehen.

Die Zufahrtsmöglichkeiten zu diesen Stellplatz- bzw. Garagenanlagen waren durch die o.g. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen teilweise eingeschränkt, so dass sich hinsichtlich der Lage gewisse räumliche Zwänge ergaben, die im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt wurden.

Darüber hinaus war es beabsichtigt, die Stellplätze so anzuordnen, dass beidseitig ein Streifen der privaten Grünfläche erhalten bleibt, der entweder durch die Bewohner zu nutzen ist oder einfach der Grüngestaltung dient.

Von diesem Konzept wurde für den Erhalt von Bäumen oder aufgrund der o.g. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen teilweise abgewichen und somit der Anregung teilweise gefolgt.

Durch das Verschieben der gesamten Stellplatzanlage zwischen den Gebäuden Zietenstraße 22 und 28 sowie Zietenstraße 28 und Scharnhorststraße 5 kann dort das Fällen von insgesamt drei Bäumen verhindert werden. Die Standorte der restlichen Stellplatzanlagen sind nicht soweit veränderbar, dass zusätzliche Bäume erhalten bleiben könnten, ohne dass unverhältnismäßig tief in die private Grünfläche eingeschnitten werden müsste. Grundsätzlich wird die Festsetzung von Stellplätzen bzw. Garagen aufgrund des vorhandenen und zukünftig zu erwartenden Bedarfes nicht in Frage gestellt.

Der Schutz aller Bäume war unter den o.g. Voraussetzungen nicht immer möglich. Die aufgrund ihrer ökologischen Wertigkeit als erhaltenswert eingestuften Bäume wurden jedoch als solche festgesetzt und sind somit auch dauerhaft gesichert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

dafür:            15          

dagegen:        0

Enthaltung:     0

 

 

Zu 3.:   Schreiben der Flader & Co. GmbH vom 11.03.2004 und 13.04.2004

 

 

            Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Im Januar 1995 stellten Herr und Frau Flader einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Vierfamilienhauses in Erweiterung ihres Gebäudes an der Zietenstraße 29. Mit Datum vom 16.02.1995 wurde per Vorbescheid die Baugenehmigung in Aussicht gestellt. Ein Bauantrag folgte nicht.

Im Dezember 2000 wurde der gleiche Antrag auf Vorbescheid erneut eingereicht. Inzwischen hatte der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herne am 05.09.2000 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 191 – Zietenstraße – gefasst. Zudem wurde ein Entwurf vom 01.08.2000 beschlossen, der die Stellung der Baukörper beinhaltete. Da das beantragte Gebäude diesem Entwurf widersprach und somit mit den Zielen des Bebauungsplanes nicht vereinbar war, wurde den Antragstellern mit Schreiben vom 29.01.2001 mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, den Antrag auf Vorbescheid für ein Jahr zurück zu stellen.

Daraufhin zogen die Antragsteller mit Schreiben vom 25.09.2001 ihren Antrag auf Vorbescheid zurück.

 

Es ist somit richtig, dass ein positiver Vorbescheid für eine Bebauung bestand. Da jedoch in einem Zeitraum von fünf Jahren kein Bauantrag eingereicht wurde, hat der Vorbescheid seine Gültigkeit verloren. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 191 haben sich die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen geändert. Ziel des Bebauungsplanes war es, gerade im nördlichen Planbereich, der durch schmale Zufahrtsstraßen, hohen Parkdruck und eine hohe bauliche Dichte gekennzeichnet ist, eine weitere bauliche Verdichtung zugunsten der vorhandenen Freiflächen zu verhindern und zusätzliche Parkmöglichkeiten auf den privaten Grundstücken zu schaffen. Die daraus resultierende Festsetzung von Garagen/Stellplätzen und privater Grünfläche schließt nun eine Bebauung auf dem in Rede stehenden Grundstück aus.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

dafür:            15          

dagegen:        0

Enthaltung:     0

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

dafür:            15          

dagegen:        0

Enthaltung:     0

   
    13.04.2005 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 4 - beschlossen
    Zu 1

 

Zu 1.:            Schreiben der entsorgung herne vom 09.03.2004

 

   Ein Beschluss ist nicht erforderlich

 

 

Zu 2.:    Schreiben des BUND vom 01.04.2004

 

       Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird teilweise gefolgt.

 

Die Katastergrundlage, die dem Bebauungsplan zugrunde liegt, entspricht dem aktuell verfügbaren Stand. Zwei Gebäude sind noch nicht eingemessen, da sie sich zum Zeitpunkt des Offenlegungsbeschlusses noch in der Bauphase befanden. Sie liegen aber innerhalb des durch die Baugrenzen vorgegebenen Rahmens.

Die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes durchgeführt wurden, erfolgten unabhängig von der Aufstellung des Bebauungsplanes.

Zwischen 1998 und 2000 wurden im Rahmen des Wohnumfeldprogramms Horsthausen in vielfältigen Beteiligungsformen die Bürger in den Entscheidungsprozess über gewünschte Veränderungen im Quartier eingebunden.

Als Ergebnis wurde festgehalten, dass die Bürger insbesondere die Gefahren durch zu schnell fahrende Fahrzeuge im Wohngebiet feststellten und daher u.a. Einengungen der Straßenquerschnitte forderten.

Dies wurde von der Verwaltung aufgegriffen und in Form von begrünten und mit zusätzlichen Bäumen bepflanzten Ausbuchtungen umgesetzt. Im Bereich des Plangebietes mussten für diese Maßnahmen keine Bäume gefällt werden. In einzelnen Abschnitten sind außerdem als Begrenzung des Straßenraumes Hecken vorgesehen, die in nächster Zeit noch angepflanzt werden.

Durch Fördermaßnahmen im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung wurden darüber hinaus Zuschüsse zur Fassadenrenovierung angeboten, die auch vielfach in Anspruch genommen wurden.

Auf der Grundlage dieser Maßnahmen hat sich das Gesamtbild schon jetzt deutlich positiv verändert. Da die Umsetzung noch nicht vollständig abgeschlossen ist, wird sich diese Tendenz auch in den nächsten Jahren noch weiter fortsetzen.

Insbesondere legt der Bebauungsplan die Grundlage für eine Entschärfung der Parkraumsituation bei gleichzeitiger Sicherung eines Großteiles der Freiflächen.

Die Lage der Stellplätze ergibt sich aus verschiedenen Gründen. Die Festsetzung von Stellplatzflächen beinhaltet gerade im Bereich der großen Freiflächen im südlichen Plangebiet jeweils den Platz für sechs Garagen oder Stellplätze über eine gemeinsame Zufahrt. Diese Anordnung bietet zum einen die größtmögliche Verkehrssicherheit und nimmt zum anderen die wenigste Parkfläche im öffentlichen Straßenraum in Anspruch, so dass dort wenig Parkplätze verloren gehen.

Die Zufahrtsmöglichkeiten zu diesen Stellplatz- bzw. Garagenanlagen waren durch die o.g. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen teilweise eingeschränkt, so dass sich hinsichtlich der Lage gewisse räumliche Zwänge ergaben, die im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt wurden.

Darüber hinaus war es beabsichtigt, die Stellplätze so anzuordnen, dass beidseitig ein Streifen der privaten Grünfläche erhalten bleibt, der entweder durch die Bewohner zu nutzen ist oder einfach der Grüngestaltung dient.

Von diesem Konzept wurde für den Erhalt von Bäumen oder aufgrund der o.g. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen teilweise abgewichen und somit der Anregung teilweise gefolgt.

Durch das Verschieben der gesamten Stellplatzanlage zwischen den Gebäuden Zietenstraße 22 und 28 sowie Zietenstraße 28 und Scharnhorststraße 5 kann dort das Fällen von insgesamt drei Bäumen verhindert werden. Die Standorte der restlichen Stellplatzanlagen sind nicht soweit veränderbar, dass zusätzliche Bäume erhalten bleiben könnten, ohne dass unverhältnismäßig tief in die private Grünfläche eingeschnitten werden müsste. Grundsätzlich wird die Festsetzung von Stellplätzen bzw. Garagen aufgrund des vorhandenen und zukünftig zu erwartenden Bedarfes nicht in Frage gestellt.

Der Schutz aller Bäume war unter den o.g. Voraussetzungen nicht immer möglich. Die aufgrund ihrer ökologischen Wertigkeit als erhaltenswert eingestuften Bäume wurden jedoch als solche festgesetzt und sind somit auch dauerhaft gesichert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

dafür:                       20       

dagegen:         0

Enthaltung:    0

 

 

Zu 3.:            Schreiben der Flader & Co. GmbH vom 11.03.2004 und 13.04.2004

 

   Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Im Januar 1995 stellten Herr und Frau Flader einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Vierfamilienhauses in Erweiterung ihres Gebäudes an der Zietenstraße 29. Mit Datum vom 16.02.1995 wurde per Vorbescheid die Baugenehmigung in Aussicht gestellt. Ein Bauantrag folgte nicht.

Im Dezember 2000 wurde der gleiche Antrag auf Vorbescheid erneut eingereicht. Inzwischen hatte der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herne am 05.09.2000 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 191 – Zietenstraße – gefasst. Zudem wurde ein Entwurf vom 01.08.2000 beschlossen, der die Stellung der Baukörper beinhaltete. Da das beantragte Gebäude diesem Entwurf widersprach und somit mit den Zielen des Bebauungsplanes nicht vereinbar war, wurde den Antragstellern mit Schreiben vom 29.01.2001 mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, den Antrag auf Vorbescheid für ein Jahr zurück zu stellen.

Daraufhin zogen die Antragsteller mit Schreiben vom 25.09.2001 ihren Antrag auf Vorbescheid zurück.

 

Es ist somit richtig, dass ein positiver Vorbescheid für eine Bebauung bestand. Da jedoch in einem Zeitraum von fünf Jahren kein Bauantrag eingereicht wurde, hat der Vorbescheid seine Gültigkeit verloren. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 191 haben sich die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen geändert. Ziel des Bebauungsplanes war es, gerade im nördlichen Planbereich, der durch schmale Zufahrtsstraßen, hohen Parkdruck und eine hohe bauliche Dichte gekennzeichnet ist, eine weitere bauliche Verdichtung zugunsten der vorhandenen Freiflächen zu verhindern und zusätzliche Parkmöglichkeiten auf den privaten Grundstücken zu schaffen. Die daraus resultierende Festsetzung von Garagen/Stellplätzen und privater Grünfläche schließt nun eine Bebauung auf dem in Rede stehenden Grundstück aus.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

dafür:                     20                  

dagegen:        0

Enthaltung:     0

   
    20.04.2005 - Bezirksvertretung Sodingen
    Ö 7 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 191 -Zietenstraße- sind die folgenden Anregungen zum Planentwurf eingegangen, über die erneut entschieden werden muss.

 

 

1. Schreiben der entsorgung herne vom 09.03.2004

 

Ein Beschluss ist nicht erforderlich

 

1.1  Die Wertstoffcontainer an der Zietenstraße bleiben unverändert erhalten.

 

1.2  Da der Bebauungsplan Nr. 191 vorhandene bauliche Strukturen überplant, die auch weitgehend erhalten werden sollen, ist eine komplette Neuanlage der Straßen mit ausreichend dimensionierten Straßenbreiten nicht möglich. Eine Veränderung der baulichen Gegebenheiten wird sich diesbezüglich daher nicht ergeben können.

Durch die Festsetzung zusätzlicher Garagen und Stellplätze auf den privaten Grundstücken wird jedoch versucht, die angespannte Parksituation innerhalb des Plangebietes und vor allem im nördlichen Bereich zu entschärfen.

 

1.3 Die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes durchgeführt wurden, erfolgten unabhängig von der Aufstellung des Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan setzt darüber hinaus keine weiteren Einbuchtungen im Bereich der Straßenverkehrsfläche fest.

 

 

2. Schreiben des BUND vom 01.04.2004

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird teilweise gefolgt.

 

Die Katastergrundlage, die dem Bebauungsplan zugrunde liegt, entspricht dem aktuell verfügbaren Stand. Zwei Gebäude sind noch nicht eingemessen, da sie sich zum Zeitpunkt des Offenlegungsbeschlusses noch in der Bauphase befanden. Sie liegen aber innerhalb des durch die Baugrenzen vorgegebenen Rahmens.

Die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes durchgeführt wurden, erfolgten unabhängig von der Aufstellung des Bebauungsplanes.

Zwischen 1998 und 2000 wurden im Rahmen des Wohnumfeldprogramms Horsthausen in vielfältigen Beteiligungsformen die Bürger in den Entscheidungsprozess über gewünschte Veränderungen im Quartier eingebunden.

Als Ergebnis wurde festgehalten, dass die Bürger insbesondere die Gefahren durch zu schnell fahrende Fahrzeuge im Wohngebiet feststellten und daher u.a. Einengungen der Straßenquerschnitte forderten.

Dies wurde von der Verwaltung aufgegriffen und in Form von begrünten und mit zusätzlichen Bäumen bepflanzten Ausbuchtungen umgesetzt. Im Bereich des Plangebietes mussten für diese Maßnahmen keine Bäume gefällt werden. In einzelnen Abschnitten sind außerdem als Begrenzung des Straßenraumes Hecken vorgesehen, die in nächster Zeit noch angepflanzt werden.

Durch Fördermaßnahmen im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung wurden darüber hinaus Zuschüsse zur Fassadenrenovierung angeboten, die auch vielfach in Anspruch genommen wurden.

Auf der Grundlage dieser Maßnahmen hat sich das Gesamtbild schon jetzt deutlich positiv verändert. Da die Umsetzung noch nicht vollständig abgeschlossen ist, wird sich diese Tendenz auch in den nächsten Jahren noch weiter fortsetzen.

Insbesondere legt der Bebauungsplan die Grundlage für eine Entschärfung der Parkraumsituation bei gleichzeitiger Sicherung eines Großteiles der Freiflächen.

Die Lage der Stellplätze ergibt sich aus verschiedenen Gründen. Die Festsetzung von Stellplatzflächen beinhaltet gerade im Bereich der großen Freiflächen im südlichen Plangebiet jeweils den Platz für sechs Garagen oder Stellplätze über eine gemeinsame Zufahrt. Diese Anordnung bietet zum einen die größtmögliche Verkehrssicherheit und nimmt zum anderen die wenigste Parkfläche im öffentlichen Straßenraum in Anspruch, so dass dort wenig Parkplätze verloren gehen.

Die Zufahrtsmöglichkeiten zu diesen Stellplatz- bzw. Garagenanlagen waren durch die o.g. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen teilweise eingeschränkt, so dass sich hinsichtlich der Lage gewisse räumliche Zwänge ergaben, die im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt wurden.

Darüber hinaus war es beabsichtigt, die Stellplätze so anzuordnen, dass beidseitig ein Streifen der privaten Grünfläche erhalten bleibt, der entweder durch die Bewohner zu nutzen ist oder einfach der Grüngestaltung dient.

Von diesem Konzept wurde für den Erhalt von Bäumen oder aufgrund der o.g. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen teilweise abgewichen und somit der Anregung teilweise gefolgt.

Durch das Verschieben der gesamten Stellplatzanlage zwischen den Gebäuden Zietenstraße 22 und 28 sowie Zietenstraße 28 und Scharnhorststraße 5 kann dort das Fällen von insgesamt drei Bäumen verhindert werden. Die Standorte der restlichen Stellplatzanlagen sind nicht soweit veränderbar, dass zusätzliche Bäume erhalten bleiben könnten, ohne dass unverhältnismäßig tief in die private Grünfläche eingeschnitten werden müsste. Grundsätzlich wird die Festsetzung von Stellplätzen bzw. Garagen aufgrund des vorhandenen und zukünftig zu erwartenden Bedarfes nicht in Frage gestellt.

Der Schutz aller Bäume war unter den o.g. Voraussetzungen nicht immer möglich. Die aufgrund ihrer ökologischen Wertigkeit als erhaltenswert eingestuften Bäume wurden jedoch als solche festgesetzt und sind somit auch dauerhaft gesichert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                 17

dagegen:              0

Enthaltungen:      0

 

 

3. Schreiben der Flader & Co. GmbH vom 11.03.2004 und 13.04.2004

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Im Januar 1995 stellten Herr und Frau Flader einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Vierfamilienhauses in Erweiterung ihres Gebäudes an der Zietenstraße 29. Mit Datum vom 16.02.1995 wurde per Vorbescheid die Baugenehmigung in Aussicht gestellt. Ein Bauantrag folgte nicht.

Im Dezember 2000 wurde der gleiche Antrag auf Vorbescheid erneut eingereicht. Inzwischen hatte der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herne am 05.09.2000 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 191 – Zietenstraße – gefasst. Zudem wurde ein Entwurf vom 01.08.2000 beschlossen, der die Stellung der Baukörper beinhaltete. Da das beantragte Gebäude diesem Entwurf widersprach und somit mit den Zielen des Bebauungsplanes nicht vereinbar war, wurde den Antragstellern mit Schreiben vom 29.01.2001 mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, den Antrag auf Vorbescheid für ein Jahr zurück zu stellen.

Daraufhin zogen die Antragsteller mit Schreiben vom 25.09.2001 ihren Antrag auf Vorbescheid zurück.

 

Es ist somit richtig, dass eine positiver Vorbescheid für eine Bebauung bestand. Da jedoch in einem Zeitraum von fünf Jahren kein Bauantrag eingereicht wurde, hat der Vorbescheid seine Gültigkeit verloren. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 191 haben sich die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen geändert. Ziel des Bebauungsplanes war es, gerade im nördlichen Planbereich, der durch schmale Zufahrtsstraßen, hohen Parkdruck und eine hohe bauliche Dichte gekennzeichnet ist, eine weitere bauliche Verdichtung zugunsten der vorhandenen Freiflächen zu verhindern und zusätzliche Parkmöglichkeiten auf den privaten Grundstücken zu schaffen. Die daraus resultierende Festsetzung von Garagen/Stellplätzen und privater Grünfläche schließt nun eine Bebauung auf dem in Rede stehenden Grundstück aus.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                 16

dagegen:              0

Enthaltungen:      1

 

   
    03.05.2005 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 13 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 191 -Zietenstraße- sind die folgenden Anregungen zum Planentwurf eingegangen, über die erneut entschieden werden muss.

 

 

 

 

 

Zu 1

Zu 1.:   Schreiben der entsorgung herne vom 09.03.2004

 

            Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

Zu 2.:   Schreiben des BUND vom 01.04.2004

 

            Stellungnahme der Verwaltung

 

            Der Rat der Stadt beschließt:

            Der Anregung wird teilweise gefolgt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

            dafür:               16       

            dagegen:           -

            Enthaltung:        -

 

Zu 3.:   Schreiben der Flader & Co. GmbH vom 11.03.2004 und 13.04.2004

 

            Stellungnahme der Verwaltung

 

            Der Rat der Stadt beschließt:

            Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

            dafür:               16       

            dagegen:           -

            Enthaltung:        -

 

   
    10.05.2005 - Rat der Stadt
    Ö 12 - beschlossen
    Zu 1

Zu 1.:   Schreiben der entsorgung herne vom 09.03.2004

 

            Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

 

Zu 2.:   Schreiben des BUND vom 01.04.2004

 

            Stellungnahme der Verwaltung:

 

            Der Rat der Stadt beschließt:

            Der Anregung wird teilweise gefolgt.

 

            Abstimmungsergebnis:

 

            dafür:               59       

dagegen:           -

Enthaltung:        -

 

 

Zu 3.:   Schreiben der Flader & Co. GmbH vom 11.03.2004 und 13.04.2004

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

            Der Rat der Stadt beschließt:

            Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

            Abstimmungsergebnis:

 

            dafür:               59       

dagegen:           -

Enthaltung:        -

 

 

Ö 10  
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen (Verfasser : Frau Dollfuß)
Enthält Anlagen
2005/0268  
Ö 11  
Erschließungsanlagen Wohnbebauung "Breddepark" (Verfasser : Herr Sablinski)
Enthält Anlagen
2005/0265  
Ö 12  
Wiederherstellung der Wegeverbindung am St. Anna Hospital zwischen Hospitalstraße und Robert-Koch-Straße sowie die Gehwegherstellung Hospitalstraße (Verfasser : Herr Sablinski/Frau Tschentscher)
Enthält Anlagen
2005/0274  
Ö 13  
Planungskonzept zur Umgestaltung des Platzes "Am Buschmannshof" im Rahmen des Masterplans Wanne - Antrag der SPD-Fraktion vom 16. März 2005 - (Verfasser : Lehmann, Willy)
2005/0282  
Ö 14  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 15  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
N 1     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder